Autor: Matthias Trinks
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Ist eine Steuerschuld erst einmal festgesetzt, kann man sich der Begleichung nur noch schwerlich entziehen. Anders als im Bürgerlichen Recht kann das Finanzamt ohne weiteres zur Vollstreckung greifen. Doch nicht immer ist das auch rechtmäßig. Wie also kann man sich gegen unberechtigte Vollstreckungsbemühungen wehren? Die schlichteste Reaktionsmöglichkeit auf eine Vollstreckungsankündigung ist die freiwillige Zahlung. Wer die Möglichkeit zur Steuerentrichtung hat, schafft sich so den dringendsten Ärger schnell vom Hals. So bleibt mehr Zeit, rechtlich gegen die zugrunde liegende Festsetzung vorzugehen. Allerdings hat die Methode – neben dem Liquiditätserfordernis – auch Tücken. Nicht ganz unberechtigt hält so mancher das Finanzamt für...
Meinen Unmut über die Anhebung des Schwellenwertes für Kleinbetragsrechnungen hatte ich hier an anderer Stelle schon kundgetan. Nun hat der Gesetzgeber sogar noch 25 % draufgepackt. Worauf gilt es in der Praxis jetzt zu achten? Der neue Grenzwert von 250 Euro ist ein Bruttowert. Auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Empfängers kommt es daher nicht an. Der Grenzwert ist starr – auch bei geringen Überschreitungen besteht per se kein Grund für eine Billigkeitsmaßnahme. Stichtag für die Neuregelung ist der 1. Januar 2017. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsausstellung.
Die Gemeinnützigkeit ist in Deutschland ein großes Geschäft. Das leuchtet ein – Steuervorteile sind immer gern gesehen. Da muss man nur mal den ADAC oder den DFB fragen. Eine ganze Branche hat sich inzwischen darauf spezialisiert, einem den Status „Gemeinnützigkeit“ zu verschaffen und zu erhalten. Selbst etwa jede zweite Freizeitaktivität dürfte inzwischen steuerlich begünstigt werden. Ich erinnere mich noch gut in das Jahr 2010 zurück. Damals hatte ein Finanzgericht entschieden, dass ein Kickerverein gemeinnützig sei. Das fand ich damals schon kurios. In der vergangenen Woche nun veröffentlichte der Bundesfinanzhof eine gleichlautende Entscheidung zum Turnierbridge – Grund genug nachzusehen, was man...
Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof die mit Spannung erwartete Entscheidung in der Rechtssache Brockenhurst veröffentlicht. Dort stellte sich die Frage, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch die Umsätze eines Lehrrestaurants umfassen kann. Anders als die Generalanwältin halten die Richter das für möglich. Das College ist eine höhere Bildungseinrichtung, die Lehrgänge über Gastronomie, Gastgewerbe und darstellende Künste anbietet. Damit die Studenten dieser Lehrgänge Kenntnisse unter praxisnahen Bedingungen erwerben können, betreibt das College durch Studenten und unter der Aufsicht ihrer Tutoren ein Restaurant, wobei sich diese Angebote an Personen außerhalb der Bildungseinrichtung richten. Das Restaurant ist einem eingeschränkten Publikum zugänglich, welches...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der EuGH über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Wer zieht im Zwist der Bundesrepubliken den Kürzeren? Inhaltlich erscheint die Streitfrage – anderes als in verfahrensrechtlicher Hinsicht – nicht übermäßig interessant. Abstrakt liegt der Streitfall wie folgt: Eine österreichische Bank erhält Zinsen auf Genussscheine aus Deutschland. Vereinbart ist eine Festverzinsung, die jedoch bei Bilanzverlust des Schuldners bis auf null sinken kann. Dann besteht in späteren Gewinnjahren allerdings ein Nachzahlungsanspruch. Rechtlich entscheidend ist nun,...
Das ist für uns alle Neuland – So könnte man das beim EuGH anhängige Verfahren in der Rechtssache C-648/15 beschreiben. Denn zum ersten Mal überhaupt entscheidet der Gerichtshof über eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedstaaten aufgrund eines Schiedsvertrags. Gegenstand des Verfahrens ist – natürlich – ein Steuerstreit. Beide Staaten konnte keine Einigung über das Besteuerungsrecht an Zinsen auf Genussscheine finden, welche die Bank Austria von der WestLB erworben hatte. Nachdem das Verständigungsverfahren mindestens drei Jahre ohne Ergebnis blieb, rief Österreich den Europäischen Gerichtshof an. Inhaltlich haut einen der Streit jetzt wirklich nicht so ohne weiteres vom Hocker, was allerdings auch ohne größere Bedeutung bleibt. Denn im Vordergrund stehen die technischen...
Man sollte meinen, dass eine so grundlegende Frage des Gebührenrechts eindeutig beantwortet ist. Mitnichten. Der Blick in die Kommentarlandschaft und die tatsächliche Abrechnungspraxis zeigen ein wahres Potpourri an Handhabungen. Der maßgebliche § 24 Abs. 1 Nr. 7 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bestimmt für den Grundfall eine Wertgebühr mit einem Gebührensatz von 3,5/10 im Mittel. Für die isolierte Anfertigung einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist der Fall damit schon geklärt. Unübersichtlich wird es dann allerdings für die Fälle, in denen auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung angefertigt wird.
Typischerweise haben Feiertage nicht allzu viel mit Steuern zu. Heute ist das allerdings anders. Denn die Sache mit dem Ostereiersuchen ist quasi steuerinduziert. In der Steuer und Studium vor zwei Jahren klärten Bachmann et al. auf (gekürzt): „Im Mittelalter fand sich mit dem Zehnt, der Abgabe der Bauern an die Grundherren, eine 10 %-ige Steuerlast. Diese Pacht für die Überlassung von Grundvermögen zur Nutzung wurde regelmäßig in Form von Naturalien – z. B. in Gestalt eines Anteils der Ernte – erbracht. Da im Frühling aufgrund der erhöhten Legefreudigkeit der Hennen bei vielen Bauern Eier übrig blieben, waren sie insbesondere zu...
Der Kollege Iser hat hier im Blog gerade die Auffassung vertreten, dass es für die Anwendung der 10-Tage-Regelung bei der vereinfachten Gewinnermittlung nicht auf die Fälligkeit ankomme. Seine Ausführungen sollen nicht unwidersprochen bleiben. Der Streit um die Voraussetzungen der 10-Tage-Regelung ist nicht neu. Das Problem ist die vieldeutige BFH-Rechtsprechung. In einer ersten Grundlagenentscheidung hat das Gericht festgestellt, dass die Fälligkeit maßgeblich sei. Seit dem ist nach meiner Lesart keine Entscheidung ergangen, nach der eine Fälligkeit nach dem 10. Januar unschädlich wäre. Das dürfte dann auch der Grund sein, warum der BFH jetzt (nochmal) zur Entscheidung aufgefordert ist.
Man muss wahrlich kein Experte sein, um zu bemerken, dass die tradierten Steuersysteme nicht optimal funktionieren. Was so alles schief läuft in Berlin, Brüssel und dem Finanzamt um die Ecke hat eine interessante Dokumentation des NDR aktuell zusammengefasst. Um es vorweg zu nehmen: einige Fakten haben die Autoren wirklich sehr stark vereinfacht, was sicherlich dem Unterhaltungswert geschuldet ist. Das ist verzeihbar, weil Steuern für den Laien eben schlicht langweilig sind. Doch auch mit der einen oder anderen kleinen Ungenauigkeit ist der Tenor des Films überaus frustrierend. Sehen Sie selbst:
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