Autor: Matthias Trinks

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17. Juni 2018

Die VW AG hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptiert. Bei einer solchen Summe kann man sich schon einmal fragen, ob der Steuerzahler an diesen Aufwendungen beteiligt wird. Der Dieselskandal bleibt weiter in den Schlagzeilen; auch wir im Blog haben ja schon ausführlich berichtet. Vor einigen Tagen wurde nun bekannt, dass VW an das Land Niedersachsen die runde Summe von einer Milliarde Euro überweisen wird, um so das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Autobauer abzuschließen. Die Strafverfolger müssen lange gerechnet haben, da in die Summe offenbar eine Vielzahl von Faktoren hineinspielte....

8. Februar 2018

Seit einigen Jahren bedient sich die Tourismusbranche eines gewaltigen Steuerschlupflochs im deutschen Umsatzsteuergesetz. Heute Mittag hat der EuGH dem Steuergesetzgeber und der Finanzverwaltung die kollektive Fehlleistung bei der Nichtbesteuerung von Reiseleistungen nun auch schriftlich bescheinigt. Dort zeigte man sich bis zuletzt uneinsichtig.

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Die VW AG hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptiert. Bei einer solchen Summe kann man sich schon einmal fragen, ob der Steuerzahler an diesen Aufwendungen beteiligt wird. Der Dieselskandal bleibt weiter in den Schlagzeilen; auch wir im Blog haben ja schon ausführlich berichtet. Vor einigen Tagen wurde nun bekannt, dass VW an das Land Niedersachsen die runde Summe von einer Milliarde Euro überweisen wird, um so das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Autobauer abzuschließen. Die Strafverfolger müssen lange gerechnet haben, da in die Summe offenbar eine Vielzahl von Faktoren hineinspielte....

8. Februar 2018

Seit einigen Jahren bedient sich die Tourismusbranche eines gewaltigen Steuerschlupflochs im deutschen Umsatzsteuergesetz. Heute Mittag hat der EuGH dem Steuergesetzgeber und der Finanzverwaltung die kollektive Fehlleistung bei der Nichtbesteuerung von Reiseleistungen nun auch schriftlich bescheinigt. Dort zeigte man sich bis zuletzt uneinsichtig.

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