Autor: Matthias Trinks
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Der Gesetzgeber will die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen ab 2020 erheblich reformieren. Nach dem aktuellen Entwurf stellt sich die Frage, ob Kurse zur Prüfungsvorbereitung z.B. für Steuerberater oder Bilanzbuchhalter damit künftig erheblich teurer werden.
Im (Steuer-)Recht lassen sich für jedes Problem bekanntlich mehrere Meinungen vertreten. Unübersichtlich wird es, wenn sich das Finanzamt zwischen zwei Meinungen nicht entscheiden kann und daher einfach beide gleichzeitig vertritt. Vorprogrammiert ist ein Meinungsstreit der umsonst, aber keineswegs kostenfrei ist.
Mit gerade veröffentlichtem Urteil hat der EuGH entschieden, Fahrschulunterricht nicht als Schulunterricht von der Umsatzsteuer zu befreien. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass steuerfreier Schulunterricht (wohl) nur an allgemeinbildenden Schulen erfolgen könne.
Wer in seinem Leben noch keinen Streit mit einem Versicherer erlebt hat, dürfte in aller Regel unterversichert sein. Oder man hat einen herausragenden Versicherungsvertreter auf Kurzwahl. Alle anderen geraten irgendwann in Meinungsverschiedenheiten. Schützenhilfe im Kampf gegen die Großunternehmen leistet dann womöglich der Versicherungsombudsmann.
Die VW AG hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Höhe von einer Milliarde Euro akzeptiert. Bei einer solchen Summe kann man sich schon einmal fragen, ob der Steuerzahler an diesen Aufwendungen beteiligt wird. Der Dieselskandal bleibt weiter in den Schlagzeilen; auch wir im Blog haben ja schon ausführlich berichtet. Vor einigen Tagen wurde nun bekannt, dass VW an das Land Niedersachsen die runde Summe von einer Milliarde Euro überweisen wird, um so das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Autobauer abzuschließen. Die Strafverfolger müssen lange gerechnet haben, da in die Summe offenbar eine Vielzahl von Faktoren hineinspielte....
Das Finanzgericht Düsseldorf hat einem geschiedenen Vater zu vermeintlich steuerlicher Gerechtigkeit verholfen: der Mann darf beträchtliche Prozesskosten zwecks Kindesumgang als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Leider wird die Entscheidung wohl keinen Bestand haben.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat einem geschiedenen Vater zu vermeintlich steuerlicher Gerechtigkeit verholfen: der Mann darf beträchtliche Prozesskosten zwecks Kindesumgang als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Leider wird die Entscheidung wohl keinen Bestand haben.
Gestern habe ich über die neue Praxis der Deutschen Bahn berichtet, auf Fahrscheinen nicht längen den Regelsatz von 19% Mehrwertsteuer auszuweisen. Was steckt dahinter?
Als Reisender weiß man meist wenig Gutes über die (fortschrittlichen) Dampfrösser auf Deutschlands Schienen zu berichten. Und frei nach „Ist der Ruf erst ruiniert…“ hat sich die Deutsche Bahn jetzt auch steuerlich eine scheinbar gute Idee einfallen lassen. Leidtragende sind vor allem Geschäftsreisende im Nahverkehr.
Seit einigen Jahren bedient sich die Tourismusbranche eines gewaltigen Steuerschlupflochs im deutschen Umsatzsteuergesetz. Heute Mittag hat der EuGH dem Steuergesetzgeber und der Finanzverwaltung die kollektive Fehlleistung bei der Nichtbesteuerung von Reiseleistungen nun auch schriftlich bescheinigt. Dort zeigte man sich bis zuletzt uneinsichtig.
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