Autor: Matthias Trinks
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Hierzulande regt man sich im Allgemeinen ja gern mal über eine zu hohe Steuerbelastung auf. Aber kann man sich auch über die eigene zu niedrige Besteuerung beschweren? Offenbar schon, wie die Umsatzbesteuerung von Briefmarken in Schweden zeigt. Hierzu hat der EuGH nun entschieden, dass zwingende Steuerbefreiungen ausnahmslos zwingend umgesetzt werden müssen.
Kürzlich wurde aus Griechenland die Idee einer Gyros-Steuer kolportiert. Offenbar handelte es sich dabei um eine Ente. Gleichwohl rückt die Idee der Sonderbesteuerung ungesunder Lebensmittel mal wieder in den Fokus. Andere Länder haben dazu bereits unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Wäre die „Kaloriensteuer“ eine Idee für Deutschland?
Wann immer man dieser Tage etwas zur Steuerpolitik in der EU vernimmt, kommen die Nachrichten von unseren hellenischen Freunden. Sind die Kassen leer, müssen halt neue Steuereinnahmen her. Einen Schritt in diese Richtung soll die Extrabesteuerung von Transaktionen mit Steueroasen bringen. Ungeschickt nur, dass auf der „schwarzen Liste“ auch drei EU-Staaten stehen.
Zehn Jahre lang war (fast) alles gut: Die Finanzverwaltung hat in bekannter Art und Weise das BFH-Urteil aus 2005 zur 19 %-Besteuerung von Saunen mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Doch ab 1. 7. 2015 wird sich das ändern (Warum jetzt eigentlich dieser Rückzieher?). In der Praxis stellte ich daraufhin gleich mal die Frage, wie man das Dilemma ‚Leistungsbündel‘ bei Schwimmbädern mit integrierter Sauna auflöst. Das Bayerisches Landesamt für Steuern liefert mit Verfügung vom 6. 3. 2015 die Antwort: Gar nicht!
Als ich mich vor Jahren erstmalig wissenschaftlich mit einem steuerrechtlichen Thema auseinandersetze, drehte sich alles um die umsatzsteuerliche Organschaft. Seither liegt mir § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch ohne die allerhöchste Praxisrelevanz besonders am Herzen (siehe auch Drei kleine Bitten an den Umsatzsteuergesetzgeber). Gestern trafen nun wieder einmal Neuigkeiten aus Luxemburg ein. Und was für welche.
Sieht die MwStSystRL eine rückwirkende Rechnungskorrektur vor? Die Frage beschäftigt nun schon seit einigen Jahren die Fachwelt. Ich selbst habe bereits ein halbes Dutzend Artikel dazu verfasst. Und demnächst wird sich wohl der EuGH äußern. Dass man das Problem auch viel einfacher lösen kann als wir hier in Deutschland, zeigen unsere österreichischen Nachbarn.
Stellen Prozesskosten wegen einer Scheidung außergewöhnliche Belastungen dar? Einen Beitrag zur aktuellen Diskussion lieferte kürzlich das Niedersächsische Finanzgericht. Neben der allgemein strittigen Frage nach der Zwangsläufigkeit verneint das FG – soweit ersichtlich in Pionierrolle – auch die Außergewöhnlichkeit solcher Kosten. Dabei war ein solches Urteil schon lange überfällig.
Vor einigen Monaten hat die EU-Kommission angekündigt, dass Überlegungen zu einer großen Reformierung der Mehrwertsteuer in Europa bestehen. Das gesamte Steuersystem soll fit gemacht werden für die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens lassen sich an einer Hand abzählen. Bis ein Kompromiss zwischen allen Mitgliedstaaten gefunden würde, dürften Jahre vergehen. Dabei täte der deutsche Gesetzgeber der unternehmerischen Praxis schon einen großen Gefallen, wenn er eine Reihe von winzigen Details im UStG korrigieren würde. Eine Übersicht über meine persönlichen drei größten kleinen Ärgernisse im nationalen Kontext.
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