Autor: Matthias Trinks

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7. August 2015

Als erste der Bewerber um das Amt des US-Präsidenten hat Hillary Clinton im laufenden Wahlkampf ihre Steuererklärungen veröffentlicht. Während man in Deutschland immer wieder staunt, dürfte diese Praxis den Einwohnern anderer Staaten nur ein müdes Lächeln abringen. Dort werden gar die Steuerdaten aller Bürger veröffentlicht. Wäre das eine Idee für Deutschland? Wohl leider nicht.

31. Juli 2015

Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten.

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Als erste der Bewerber um das Amt des US-Präsidenten hat Hillary Clinton im laufenden Wahlkampf ihre Steuererklärungen veröffentlicht. Während man in Deutschland immer wieder staunt, dürfte diese Praxis den Einwohnern anderer Staaten nur ein müdes Lächeln abringen. Dort werden gar die Steuerdaten aller Bürger veröffentlicht. Wäre das eine Idee für Deutschland? Wohl leider nicht.

31. Juli 2015

Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten.

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Als erste der Bewerber um das Amt des US-Präsidenten hat Hillary Clinton im laufenden Wahlkampf ihre Steuererklärungen veröffentlicht. Während man in Deutschland immer wieder staunt, dürfte diese Praxis den Einwohnern anderer Staaten nur ein müdes Lächeln abringen. Dort werden gar die Steuerdaten aller Bürger veröffentlicht. Wäre das eine Idee für Deutschland? Wohl leider nicht.

31. Juli 2015

Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten.

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Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten.

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31. Juli 2015

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