Autor: Matthias Trinks
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Wovon der normalsterbliche Unternehmer nur träumen kann, ist in der internationalen Sportwelt gang und gäbe: umfassende steuerliche Entlastung. Besonders ärgerlich ist dabei die Intransparenz, mit der die Finanzbehörden auf Steuereinnahmen verzichten.
Das Privatleben eines Menschen hat ja bekanntlich einen nicht gerade unbeachtlichen Einfluss auf seine Besteuerung. Deshalb sollte man seinen Steuerberater auch über seine persönlichen Verhältnisse immer mal informieren. Zum Beispiel, wenn man als Alleinerziehender gar nicht mehr alleine erzieht.
Ein großer Softwareanbieter will die kleine Steuerkanzlei in Deutschland nach vorn bringen. Dafür hat man u.a. erstmal den Berufsstand zu seinem Geschäftsalltag befragt. Was zunächst überaus langweilig klingt, wird auf den zweiten Blick überraschend interessant. Warum? Weil man auch die Mandanten zu Wort kommen ließ.
Schon seit über einem Jahrzehnt ergeht durchschnittlich alle vier Monate eine Entscheidung zum Mehrwertsteuersatz auf künstlerische Darbietungen. Kaum eine so spezielle Vorschrift dürfte derart umstritten sein. Die vorletzte Chance auf mehr Strukturierung hat nun der BFH im Fall ‚Trauerredner II‘ leider verstreichen lassen.
Heute der dritte und letzte Teil meiner persönlichen Top10 der kuriosesten FG-Urteile.
Als erste der Bewerber um das Amt des US-Präsidenten hat Hillary Clinton im laufenden Wahlkampf ihre Steuererklärungen veröffentlicht. Während man in Deutschland immer wieder staunt, dürfte diese Praxis den Einwohnern anderer Staaten nur ein müdes Lächeln abringen. Dort werden gar die Steuerdaten aller Bürger veröffentlicht. Wäre das eine Idee für Deutschland? Wohl leider nicht.
Vor einiger Zeit wurde ich um eine Stellungnahme zu folgendem Fall gebeten: Bei einem Steuerpflichtigen wird ein Eingangsumsatz überprüft und Vorsteuerabzug gewährt. Einige Zeit später prüft die Behörde besagten Umsatz beim Leistenden und stellt einen unberechtigten Steuerausweis fest. Da fragt man sich sogleich, ob es hier einen Anspruch der Beteiligten auf Gleichbehandlung gibt. Zumindest aus der Rechtsprechung lässt sich nichts Zwingendes ableiten.
Der spätestens seit Monatsbeginn geltende Regelsatz für Saunaleistungen sorgte zuletzt schon für einiges Aufsehen. Am vorvergangenen Freitag veröffentlichte das Bayrische Landesamt für Steuern (BayLfSt) eine erläuternde Verfügung nach zwischenzeitlichem Rückruf nun inhaltsgleich zum zweiten Mal. Kurios? Etwas.
Mit einem wahren Konvolut von 30 Urteilen und zehn Schlussanträgen verabschiedete sich der EuGH gestern in die Sommerpause. Drei Verfahren hatten steuerliche, genauer mehrwertsteuerliche Fragen zum Gegenstand. Vor allem vom Organschafts-Verfahren durfte man sich dann auch mehr erhoffen.
K(l)eine Überraschung aus München: Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des BFH bleibt es dabei, dass Adoptionskosten keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Die Entscheidung macht deutlich, wie verzwickt die Rechtslage bei den agB mittlerweile ist.
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