Autor: Matthias Trinks
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Erinnern Sie sich noch an den Deutschunterricht Ihrer Schulzeit? Mit dem klassischen Drama in fünf Akten wurden und werden sicher Generationen von Schülern wohl überwiegend gequält. Nun liefert uns die Rechtsprechung zum Thema Rechnungsanschrift in der Umsatzsteuer ein echtes Lehrstück.
Als Neuunternehmer kennt man das: ohne Steuernummern geht wenig im Betriebsleben. Schon bei den Ausgangsrechnungen bekommt man ein Problem, wenn dort Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Umgekehrt funktioniert der grenzüberschreitende Einkauf ohne USt-ID selten. Doch während viele Anmeldungen wie beim Gewerbeamt oder der Berufsgenossenschaft meist sofort klappen, dauert es bei der Finanzverwaltung gern länger. Ein Erfahrungsbericht zur Beschleunigung:
Das habe ich heute Morgen nicht kommen sehen: die Briten verabschiedeten sich tatsächlich. Und nein, nicht aus dem Achtelfinale, sondern aus der Union. Die politische Diskussion sei jetzt den Politikern überlassen. Doch auf welche steuerlichen Folgen muss man sich hierzulande eigentlich einstellen?
Ungewöhnlich: Der EuGH hat binnen acht Tagen über gleich zwei Vorlagen deutscher Gerichte zum Vorsteuerschlüssel bei gemischt genutzten Gebäuden und Dienstleistungen entschieden. Für betroffene Unternehmer ergeben sich nicht wirklich Vorteile.
Die Erbschaftsteuerreform wird heiß diskutiert. Kollege Herold hat hier schon mal eine Prognose gewagt und Beratungsempfehlungen gegeben. Ich hätte da noch eine Bitte an den Gesetzgeber.
Brandschutz ist eine gute Sache, man denke nur an die großen Diskussionen am neuen Hauptstadtflughafen. Aber muss man darauf/dafür Steuern erheben? Offenbar schon, wie die Feuerschutzsteuer zeigt.
Der 31. Mai rückt näher. Vor allem für viele Arbeitnehmer ist das eine Art D-Day, möchte doch das Finanzamt pünktlich die Steuererklärung übermittelt bekommen. In der Online-Ausgabe eines großen deutschen Nachrichtenmagazins las ich am vergangenen Wochenende eine Kolumne, die den Steuererklärenden empfiehlt, einfach erst in dreieinhalb Jahren die Steuererklärung einzureichen und so satte 6 % Erstattungszinsen p.a. abzugreifen. Meine Empfehlung: Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze.
In den USA machte gerade der Umzug eines Hedgefonds-Managers Schlagzeilen. Dabei interessiert man sich allerdings weniger für das Privatleben des Mannes. Vielmehr sorgt das aus dem Umzug resultierende 100-Mio-Haushaltsloch für eher verhaltene Reaktionen vor Ort. Kann so etwas auch hierzulande passieren?
In meinem ersten Hinweis vor gut acht Monaten hatte ich es schon prognostiziert: Die BFH-Entscheidung zur Anforderung der Anschrift in einer Rechnung wird noch für Diskussionen sorgen. Inzwischen liegen über zwanzig Stellungnahmen zum Urteil vor – Zeit, für etwas überblickende Klarheit. Denn die Auflösung erscheint simpel.
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