Autor: Matthias Trinks
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Freiberuflichen Pflegekräften droht aktuell die Versagung der Umsatzsteuerbefreiung für ihre Leistungen. Die Finanzverwaltung hat begonnen, freiberufliche Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen unter die Lupe zu nehmen und die Steuerbefreiung für Pflegeleistung dort einzukassieren. Nicht nur die Inflation sorgt derzeit für ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Auch die Finanzverwaltung schubst nun einige Freiberufler Richtung wirtschaftlichen Abgrund. Streitpunkt zwischen den Unternehmen und Finanzämtern ist die Steuerbefreiung für Leistungen der Grund- und medizinischen Behandlungspflege. Vorreiter ist dabei die Finanzverwaltung in Niedersachsen, welche zuletzt schon das für betroffene Dienstleister sehr nachteilige MDK-Urteil erstritten hat (Bundesfinanzhof, Az. XI R 30/20).
Der BFH hat sein Urteil zur Rentensteuer gesprochen. In den steuerberatenden Berufen wird die Thematik vorerst nicht einfacher zu handhaben.
Wer Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen bar bezahlt, hat (fast) keine Chance mehr auf den 20 %-Steuervorteil. Muss der Auftragnehmer womöglich für den Steuerschaden haften, wenn er auf Barzahlung besteht? Hierzu liegt nun ein erster Präzedenzfall vor.
Wer Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen bar bezahlt, hat (fast) keine Chance mehr auf den 20 %-Steuervorteil. Muss der Auftragnehmer womöglich für den Steuerschaden haften, wenn er auf Barzahlung besteht? Hierzu liegt nun ein erster Präzedenzfall vor.
Ein Freiberufler rechnet sämtliche Betriebsfahrten mit dem (vermeintlichen) Privat-PKW zu 0,30/km ab. Doch dann stellt sich in der Betriebsprüfung heraus, dass wegen der geringen Privatfahrleistung tatsächlich notwendiges Betriebsvermögen vorliegt (zu dieser häufigen Praxiskonstellation siehe Teil 1 des Beitrags). Jetzt ist guter Rat teuer.
Vor allem Soloselbständige und Freiberufler verzichten wegen der Formalien gern auf einen Betriebs-PKW und rechnen stattdessen Dienstreisen pauschal mit 0,30 Euro/km ab. Das funktioniert jedoch nur, wenn mindestens die Hälfte der Jahresfahrleistung mit dem Privat-PKW auf wirklich Privatfahrten entfällt. Anderenfalls drohen horrende Steuernachzahlungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Eigentümer und Mieter sehen sich jetzt mit schwierigen Fragen zur Rückabwicklung des gescheiterten Gesetzgeberexperiment konfrontiert. Grätscht nun auch noch das Finanzamt rein?
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die deutsche Finanzverwaltung Tochter-Personengesellschaft nicht pauschal von der Anwendung der umsatzsteuerlichen Organschaft ausschließen darf. Das ist in der Praxis gerade dafür beliebte „Ehegattenmodell“ könnte nun zur Haftungsfalle werden. Oder?
In der vergangenen Woche überraschte Neu-Autobauer Tesla mit einem Brief als amicus curiae, der eine Klimaschutzklage unterstützen soll. Selbst wenn der Brief aus meiner Sicht schnell als recht plumper PR-Stunt identifiziert ist, stellt sich hier die Frage der Nachahmungswürdigkeit in der Mandatsbetreuung.
Der Europäische Gerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob staatliche Einrichtungen die Möglichkeit zur Barzahlung einräumen müssen. Im konkreten Fall ging es um den Rundfunkbeitrag. Übertragen lassen dürfte sich die Entscheidung auch auf Steuerzahlungen.
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