Wenn die Restrukturierung schief geht: Haftungsrisiken und strafrechtliche Risiken

Unverändert hat uns „Corona“ im Griff. Entgegen anderer Länder scheint es in der Europäischen Union allgemein und in Deutschland im Besonderen nicht zu gelingen, mit einer schnellen Impfstrategie ein schnelles Ende der Belastungen zu erreichen. Während in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft das Geschäft brummt, darben andere Branchen. Daneben gibt es aber auch immer wieder Unternehmen, die auch ohne „Corona“ in Schwierigkeiten wären.

In vielen Fällen wird versucht, Unternehmen mittels Restrukturierungen wieder auf das Gleis zu setzen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass ein Scheitern insolvenzrechtliche Haftungsrisiken und strafrechtliche Risiken für die gesetzlichen Vertreter nach sich ziehen kann. In diesem Blog werden beispielhaft einige wichtige Risiken adressiert. Weiterlesen

Hopphopp im Galopp! – Sportstudios als Corona-Bilanzierungsproblem

Schon im ersten Lockdown hatte ich mit meiner Frau „geschimpft“, weil sie einfach so ihre Beiträge an das Sportstudio brav weitergezahlt hatte. Das Sportstudio hatte sich einfach „tot gestellt“ und die Zahlungen gerne entgegengenommen. Nach der zwischenzeitlichen Öffnung durfte meine Frau dann feststellen, dass sie trotzdem nicht in die begehrten, weil aufgrund der Hygieneauflagen knappen Kurse kam, sondern nur die Geräte benutzen konnte. Das Ganze wiederholt sich jetzt mit dem zweiten Lockdown.

Mir ging die ganze Zeit im Kopf herum, was die Lockdown-Situation für die Bilanzierung des Sportstudios bedeutet. Mangels persönlicher Betroffenheit – ich bevorzuge Wandern, Radfahren und Schwimmen im See – habe ich das aber nicht weiterverfolgt. Jetzt hat das IDW einige wertvolle Hinweise gegeben, die als sachgerechte Lösung erscheinen und die ich daher als Grundlage für meine Überlegungen zum Thema verwenden möchte. Weiterlesen

Übergang zur degressiven Abschreibung in Corona-Zeiten auch in der Handelsbilanz?

Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt werden, steuerlich die geometrisch-degressive AfA wieder zugelassen (§ 7 Abs. 2 EStG). Damit lässt sich über zunächst höhere Abschreibungen eine Erfolgsminderung und damit Verlagerung der Steuerzahlungen in die Zukunft erreichen.

Soweit diese Möglichkeit zur Vornahme degressiver Abschreibungen in der Steuerbilanz genutzt wird, stellt sich die Anschlussfrage, ob diese Vorgehensweise auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann? Wenn dem nicht so wäre, kommt eine Einheitsbilanz nicht mehr in Betracht bzw. die Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz vergrößern sich. Daher dürfte die Praxis vielfach an einer auch handelsrechtlichen Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode interessiert sein. Geht das so einfach? Weiterlesen

Remote-work in „Corona-Zeiten“

Vorab wünsche ich Ihnen allen etwas verspätet ein vor allem gesundes Jahr 2021. „Corona“ hat uns voll im Griff und es bleibt die Hoffnung, dass weltweit „die Entscheider“ die Rettung mittels Impfung nicht vermasseln. Jedenfalls lassen umlaufende Mutationen des Ursprungsvirus nichts Gutes erwarten.

Die Coronakrise zwingt schon bisher auch die Wirtschaftsprüfer zur Reduzierung der Kontakte. Dies Kontaktmöglichkeiten könnten sich in näherer Zukunft weiter vermindern. Die Reduktion hat erhebliche Auswirkungen auf den Prüfungsprozess, etwa weil die übliche Präsenz beim Mandanten nicht möglich ist. Dies kann bspw. durch Betretungsverbote bei Mandanten oder schon bestehende oder noch weitergehende Eingrenzung der Bewegungsfreiheit des Prüfers durch staatliche Vorgaben verursacht werden. Zudem wird die enge Zusammenarbeit in Präsenz im Team eingeschränkt oder entfällt völlig. Auch krankheitsbedingte Personalengpässe können Probleme auslösen.

Wie kann man mit einer Situation umgehen, in der mangels persönlichem Kontakt zum Mandanten teils die übliche Gewinnung von Prüfungsnachweisen nicht möglich ist? Weiterlesen

Bilanzierungsfolgen des Berliner Mietendeckels

Der „Berliner Mietendeckel“ (Mieten-WoG Bln) hat traurige Berühmtheit erlangt, besteht doch der Verdacht einer offensichtlich verfassungswidrigen Regelung, die zudem kaum zielführend ist. Die verfassungsrechtliche Diskussion dreht sich dabei einerseits um die Kompetenzzuweisung zum Erlass der Regelungen und andererseits um die Frage der Verletzung von verfassungsrechtlichen Schutzrechten, etwa des Eigentumsschutzes.

Verfügt man über minimale Grundkenntnisse zu ökonomischen Wirkungszusammenhängen und blendet diese auch nicht ideologiegeleitet aus, erkennt man leicht, dass der Mietendeckel am ursächlichen Problem nichts ändert, dieses gar verschlimmert. Mehr Wohnraum entsteht nicht und Sanierungsinvestitionen unterbleiben, eher werden Investoren abgeschreckt. Die eigentliche Zielgruppe, Bezieher geringer Einkommen, wird insgesamt kaum begünstigt. Es erscheint absehbar, dass sogar entgegen der geäußerten Absichten gegenteilige Effekte für die Zielgruppe insgesamt und auch andere Bevölkerungsteile eintreten werden.

Heute will ich aber keinen volkswirtschaftlichen Grundkurs abhalten, auch wenn mir das als Überzeugungstäter bei der damaligen Wahl meines volkswirtschaftlichen Studienfaches sicher Spaß bereiten würde. Stattdessen will ich mich dem „trocken´ Brot“ der bilanziellen Folgen des Mietendeckels zuwenden. Weiterlesen

Verkauf eines Tochterunternehmens als Sale-Leaseback nach IFRS 16 – Update

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Besondere Regelungen enthält der Standard für Sale-Leaseback-Gestaltungen. Jüngst war die Frage zu klären, wie es sich auswirkt, wenn man nicht einen Vermögenswert verkauft und zurückmietet, sondern als Konzernmutterunternehmen die Anteile an einem Tochterunternehmen veräußert, das einen Vermögenswert hält, und dann den Vermögenswert zurückleast.

Das Interpretationskomitee IFRIC hatte sich mit einem derartigen Fall zu befassen und hat ihn im Rahmen einer vorläufigen Agenda-Entscheidung zunächst schulbuchmäßig gelöst. Weiterlesen

Restrukturierungsplan nach dem StaRUG und Sanierungskonzept

Im September 2020 hat das BMJV den Referentenentwurf (RefE) eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes vorgelegt (SanInsFoG). Neben weiteren Gesetzesänderungen soll mit dem SanInsFoG die Insolvenzordnung angepasst und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 v. 20. Juni 2019 ein neues Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt werden. Ganz wesentlich soll das SanInsFoG auch auf verbesserte Möglichkeiten einer Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens zielen im Rahmen eines mehrheitlich von den Gläubigern anzunehmenden Restrukturierungsplans.

In welchem Verhältnis stehen sich die Inhalte des Restrukturierungsplans nach dem RefE-StaRUG und des Sanierungskonzeptes nach dem berufsständischen Standard IDW S6 gegenüber? Weiterlesen

Corona-bedingte Aussetzung des Insolvenzeröffnungsgrundes „Überschuldung“

Reform des Überschuldungsbegriffs durch das SanInsFoG – Braucht man die Überschuldung überhaupt noch?


Mit Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt die Änderung des COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (COVInsAG). Ziel ist eine Verlängerung des Verzichts auf eine Antragspflicht bei Vorliegen der Überschuldung bis zum Ende des Jahres 2020. Es soll vorübergehend vermieden werden, dass derzeit zahlungsfähige Unternehmen bedingt durch die Coronakrise zu einem Insolvenzantrag gezwungen werden.

Da der Insolvenzgrund der Überschuldung seit Anfang März 2020 insgesamt doch recht lange ausgesetzt sein wird, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es dieses Insolvenzgrundes überhaupt bedarf oder ob man ihn einfach aufheben könnte? Weiterlesen

Laufzeit eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 – Immer wieder neue Fragen

Die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 löst nicht unerwartet viele Anwendungsfragen aus. Von erheblicher Bedeutung für die Bilanzierung ist dabei die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche und eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Barwertes der Leasingraten. Je länger die Leasinglaufzeit ist, umso höher wird der Barwert.

Zur grundlegenden Bestimmung der Leasinglaufzeit hatte ich bereits in einem früheren Blog Stellung genommen. Zur Bestimmung der zu berücksichtigenden Leasinglaufzeit waren einige Fragen an das Interpretationskomitee IFRIC herangetragen worden. Diese betreffen die Fragen nach der Bedeutung von Strafen sowie von Mietereinbauten für die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Weiterlesen

Bilanzierung von Schulungskosten im Rahmen von Outsourcing

Im Rahmen von Outsourcing-Vereinbarungen zur Erbringung ausgelagerter Dienstleistungen wird immer wieder eine Schulung der Mitarbeiter des Dienstleisters erforderlich, um die Leistungen für den auslagernden Kunden übernehmen zu können. Für den Dienstleister stellt sich entweder nach IFRS oder nach HGB die Frage, wie die bei ihm anfallenden Schulungskosten zu bilanzieren sind. Weiterlesen