Autor: Prof. Dr. Robin Mujkanovic
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Der Gesetzgeber musste vor Jahrzehnten bei der Umsetzung europäischen Rechts die Generalnorm, d. h. den sogenannten true and fair view, in das deutsche Bilanzrecht aufnehmen. Danach hat der Abschluss einer Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Seither ist die Bedeutung dieser Norm umstritten. Insbesondere wird erörtert, ob mit Verweis auf die Generalnorm konkrete Einzelgrundsätze des Gesetzes überschrieben werden können, d. h. ob ihr die Bedeutung eines overriding principle zukommt. Kann ein neueres BFH-Urteil die Diskussion erneut befeuern?
In den letzten beiden Blogs wurde ein Überblick zu den Anforderungen bei der Ausschreibung von Prüfungsmandaten bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach der „Abschlussprüfungs-Verordnung“ (AP-VO) gegeben und wurden einige Fragen analysiert. Nachfolgend wird der Prozess der Auftragsanbahnung unter Berücksichtigung des IDW-Positionspapiers skizziert.
Bereits in mehreren Beiträgen habe ich mich mit der Problematik der Neuregelung zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen befasst. Nicht nur das Ob, sondern auch das Wie der Verlängerung des Zeitraums der Durchschnittsbildung waren umstritten. Besonders kontrovers wurde auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Ausschüttungssperre diskutiert. Nach Umsetzung im Gesetz folgte dann die Diskussion um die Reichweite der Ausschüttungssperre mit einem Fokus auf Personenhandelsgesellschaften, wozu wie bereits begründet das IDW eine recht eigenartige Argumentation vertritt. Eine Frage im Zusammenhang mit der Ausschüttungssperre beschäftigt die Praxis seit einigen Monaten, ohne dass es hierzu bisher eine für die Bilanzierer rechtssichere Klärung gibt. Fraglich...
Im letzten Blog wurde ein Überblick zu den Anforderungen bei der Ausschreibung von Prüfungsmandaten bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach der „Abschlussprüfungs-Verordnung“ (AP-VO) gegeben. Nachfolgend werden einige der Anforderungen näher beleuchtet.
Die jüngste Reform der Abschlussprüfung erfolgt auf zwei Ebenen. Zum einen sind für sämtliche gesetzliche Abschlussprüfungen die Vorgaben der europäischen „Abschlussprüfungs-Richtlinie“ in deutsches Recht umgesetzt worden. Zum anderen ist bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse die europäische „Abschlussprüfungs-Verordnung“ (AP-VO) direkt zu beachten. Hier haben sich einige Neuerungen gerade für die Übernahme des Mandats ergeben. In einem früheren Blog war diesbezüglich schon zur Frage der Vereinbarkeit von Prüfung und Steuerberatung berichtet worden. Zahlreiche weitere Fragen ergeben sich gerade im Hinblick auf den Auswahlprozess und die Übernahme eines neuen Mandats.
Häufig mit guten Gründen wird sozial und ökologisch verantwortliches Handeln von Privatleuten und Wirtschaftsakteuren eingefordert. Bereits heute haben große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte KapCo-Gesellschaften im Lagebericht über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, etwa zu Arbeitnehmer- und Umweltbelangen, zu berichten (§ 289 Abs. 3 HGB). Nun kommt über die EU eine erweiterte Berichterstattungspflicht. Um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/95/EU umzusetzen, wurde der Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vorgelegt. Was kommt hier auf die Unternehmen zu?
Einige Jahre nach der Schlecker-Pleite kocht der Fall nun wieder hoch. Wie in der Presse berichtet wird, soll die Staatanwaltschaft Anklage gegen Mitglieder der Eigentümerfamilie erhoben haben. Das ist im Nachgang einer Insolvenz sicher kein Einzelfall und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht den unter anderem vorgeworfenen Entzug von Vermögenswerten würdigen wird. Interessant ist die berichtete Anklage gegen Wirtschaftsprüfer, die als Abschlussprüfer tätig gewesen sein sollen. Über den konkreten Inhalt der Vorwürfe wurde in der Presse bisher wenig berichtet: „Sie sollen Bilanzen für 2009 und 2010 testiert haben, obwohl sie erkannt hätten, dass Schlecker diese manipuliert habe“ (spiegelonline v. 14.4.2016)....
Die Neuregelung zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit einem über 10 Jahre ermittelten Durchschnittszins hält die Praxis weiter auf Trab. Nach der Diskussion um das „Ob“ und das „Wie“ liegt zwar inzwischen die Gesetzesänderung vor. Daraus ergeben sich aber Auslegungsfragen, die teils bereits in früheren Blogs thematisiert wurden. Nun hat auch das IDW in seiner Sitzungsberichterstattung aus dem Hauptfachausschuss Stellung genommen. Einige Aspekte sollen nachfolgend skizziert werden.
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der German Pellets war kürzlich in der Tagespresse zu lesen, deren Abschlussprüfer stünde im Fokus der Staatsanwaltschaft. Auch wenn die Berichterstattung nicht ganz klar war, soll die Staatsanwaltschaft bezüglich des Abschlussprüfers mit Blick auf einen etwaigen Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermitteln. Naturgemäß kann und soll in diesem Blog hierzu keine auf den Fall bezogene konkrete Diskussion erfolgen. Dennoch wirft die Berichterstattung einige grundsätzliche Fragen auf.
An der Diskussion um die Änderung der Abzinsungsregeln hatte ich mich bereits mit 2 Blogbeiträgen beteiligt. Nun hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat der Neuregelung zugestimmt. Damit gilt es, die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden. Auch hier sind manche Aussagen zu hören, die auf den ersten Blick Fragen aufwerfen, und ergeben sich Folgefragen, weswegen ich mich des Themas doch noch einmal annehmen möchte.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 3. April 2025
Umfassende kaufmännische Tätigkeit in Freiberufler-Sozietät unschädlich?
-
Dr. Carola Rinker 2. April 2025
Komplexe Deals, knifflige Bilanzen: Allgeier und die späte Fehlerkorrektur
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 1. April 2025
Ab April: Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien erforderlich
-
Christian Herold 1. April 2025
Wann ist ein Tätowierer künstlerisch tätig?
-
Christian Herold 31. März 2025
Wohnsitz in Spanien, aber weiter gemeldet in Deutschland: Dennoch keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht?
NEUESTE KOMMENTARE
22.03.2025 von Stefan Amourette
Aufreger des Monats April: Rückgängigmachung des IAB für PV-Anlage oder keine Lust auf Karlsruhe
19.03.2025 von Dirk
Showdown in Karlsruhe: Am 26.3.2025 entscheidet das BVerfG über den „Soli“
25.03.2025 von Maik Geduhn
Aufreger des Monats März 2025: Ermäßigter Steuersatz und Veräußerungsfreibetrag ohne Antrag – Haftungsfalle für Steuerberater