Autor: Prof. Dr. Robin Mujkanovic
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Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Viele andere aktuelle Fragen hatten mich von einer zeitnahen Fortsetzung abgehalten. Nun will ich die in loser Folge erscheinenden Blogs zum neuen Leasingstandard fortsetzen und mich der Frage widmen, wann überhaupt von einem Leasing auszugehen und damit IFRS 16 anzuwenden ist.
Den etwas reißerischen und nicht ganz ernst gemeinten Aufmacher im Titel dieses Blogs bitte ich zu entschuldigen, aber das war zu verführerisch. Um den Frauenanteil in Führungspositionen zu steigern, gilt für bestimmte Unternehmen die Pflicht, Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen festzulegen und zu publizieren. Auf diesem Weg soll politischer Druck erzeugt werden, den Frauenanteil zu steigern. Zwangsmaßnahmen erscheinen schon deswegen nicht sinnvoll, weil nach aller Erfahrung für viele Führungspositionen das weibliche Arbeitskräfteangebot nicht gerade Überfluss zeigt. Wollte man harte Zwangsquoten, müsste man neben der Frauenförderung auch einmal über Zwangsmaßnahmen für die Angebotsseite i.S. einer Karrierepflicht bei vorhandenem Potenzial nachdenken....
Die Commerzbank hat angekündigt bis zu 9.600 Stellen abzubauen. Dabei klang durch, die Aufwendungen für die Maßnahmen sollten zu einem erheblichen Teil erst in den Jahren 2017 und 2018 anfallen. Im letzten Blog wurde der Frage nachgegangen, woran es liegen könnte, dass der Aufsichtsrat der Commerzbank noch keine konkreten Informationen über den geplanten Arbeitsabbau erhalten hat. Dabei wurden die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften betrachtet. Die Commerzbank erstellt ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS). In diesem Blog wird nun der Frage nachgegangen, wann Restrukturierungsrückstellungen nach IFRS zu bilden sind...
Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, die Commerzbank wolle bis zu 9.600 Stellen abbauen. Dabei wurde kritisiert, die Commerzbank habe unter anderem auch dem Aufsichtsrat für einen großen Teil der abzubauenden Stellen keine konkreten Informationen vorgelegt. Dabei klang durch, die Aufwendungen für die Maßnahmen sollten zu einem erheblichen Teil erst in den Jahren 2017 und 2018 anfallen. Was könnte dahinter stecken?
Pensionsrückstellungen sind ein wichtiges Thema in der Bilanzierung, allein schon weil sie regelmäßig betragsmäßig bedeutsam sind, sofern eine Zusage abgegeben wurde. Hinzu kommt die Möglichkeit des gestalterischen Einsatzes, wie die Möglichkeit zur Innenfinanzierung oder die abschlusspolitische Gestaltung über eine Auslagerung oder die Schaffung von Zweckvermögen. Nicht nur die Frage der Änderung der gesetzlichen Abzinsungsregelung, sondern auch weitere Entwicklungen haben nun eine Anpassung des IDW-Standards RS HFA 30 nahegelegt. Das IDW hat hierfür den Entwurf ERS HFA 30 n.F. vorgelegt.
Seit einiger Zeit schwebt die Abkürzung APM durch Raum. Wie so häufig entstammt diese dem angelsächsischen Raum und steht für „Alternative Performance Measures“ oder „Alternative Leistungskennzahlen“. Was hat es damit auf sich?
Kürzlich war in der Tagespresse zu lesen, bei der Bastei Lübbe AG werde ein IFRS-Konzernabschluss geändert, weil die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ihre Auffassung zur Einbeziehung von Tochterunternehmen geändert habe. Auf Bitte des Prüfers habe Bastei Lübbe sich entschlossen, den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu ändern. Wie kann das sein?
Der Volkswagen-Konzern hält uns seit einiger Zeit atemlos auf Trab. Die schier endlose Geschichte um die Abgasmanipulationen wurden schon in früheren Blogs aus bilanzieller Sicht problematisiert. Nun hat sich mit dem Streit um die Belieferung mit Sitzbezügen und vor allem Getriebegehäusen eine neue Baustelle aufgetan. Diesmal steht Volkswagen vordergründig als Opfer da, wobei die Gegenpartei sich wohl wegen einer aufgelösten Entwicklungsbeziehung benachteiligt fühlt. Gerade war zu lesen, die Streitparteien hätten sich geeinigt. Mir ist bei dem ganzen Vorgang durch den Kopf gegangen, wie Volkswagen mit dem Risiko aus der Beziehung zu Lieferanten in der Berichterstattung umgegangen ist.
Bereits in einem früheren Blog war ich auf die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 kurz eingegangen. Es bleibt zwar bis zur Erstanwendungspflicht ab dem 1. Januar 2019, vorausgesetzt es kommt zur Übernahme durch die Europäische Union, noch etwas Zeit. Die erheblichen Veränderungen der Leasingnehmerbilanzierung, insbesondere die Abbildung grundsätzlich jedes Leasingverhältnisses entsprechend des Nutzungsrechts (right-of-use) bei gleichzeitiger Passivierung einer Leasingverbindlichkeit, erfordern jedoch eine frühzeitige Beschäftigung. Dies betrifft nicht nur die prozessualen Voraussetzungen im Rechnungswesen, um den Leasingstandard richtig anwenden zu können. Auch die Folgen können erheblich sein, weil wichtige Finanzkennziffern, wie etwa EBIT, EBITDA, ROCE, Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad oder statische Liquiditätskennziffern sich...
Die Bilanzierung von immateriellen Gütern ist ein wichtiges Diskussionsfeld. Die sogenannten weichen Faktoren stellen einen, wenn nicht gar den wesentlichen Teil des Erfolgspotenzials unserer Wirtschaft und Gesellschaft dar. Gerade mit diesen Gütern hat die Bilanzierung aber zu kämpfen, weil sie so wenig griffig sind. Das fängt bei der Frage an, ob ein immaterielles Gut überhaupt vorliegt, setzt sich mit der Entscheidung über die Bilanzierung und Bewertung fort. Ausweis und Erläuterungen sind weitere Problemfelder.
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