Autor: Michael Heine

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25. Juni 2019

Einführung zur Stärkung der Standortgemeinden von Wind- und Solarparks Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im GewStG ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber von Windkraftanlagen eingeführt, der sich zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem wesentlichen Sachanlagevermögen richtet. Der besondere Zerlegungsmaßstab ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf Rechtsprechung des BFH, nach deren Ergebnis den Standortgemeinden der Windkraftanlagen kein Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Energieerzeuger zugewiesen wurde. Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde der besondere Zerlegungsmaßstab ab Erhebungszeitraum 2014 auf Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie erweitert. Der besondere Zerlegungsmaßstab wurde bereits im Vorfeld seiner Einführung in Politik und Steuerliteratur stark kritisiert....

15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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25. Juni 2019

Einführung zur Stärkung der Standortgemeinden von Wind- und Solarparks Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im GewStG ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber von Windkraftanlagen eingeführt, der sich zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem wesentlichen Sachanlagevermögen richtet. Der besondere Zerlegungsmaßstab ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf Rechtsprechung des BFH, nach deren Ergebnis den Standortgemeinden der Windkraftanlagen kein Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Energieerzeuger zugewiesen wurde. Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde der besondere Zerlegungsmaßstab ab Erhebungszeitraum 2014 auf Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie erweitert. Der besondere Zerlegungsmaßstab wurde bereits im Vorfeld seiner Einführung in Politik und Steuerliteratur stark kritisiert....

15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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25. Juni 2019

Einführung zur Stärkung der Standortgemeinden von Wind- und Solarparks Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im GewStG ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber von Windkraftanlagen eingeführt, der sich zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem wesentlichen Sachanlagevermögen richtet. Der besondere Zerlegungsmaßstab ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf Rechtsprechung des BFH, nach deren Ergebnis den Standortgemeinden der Windkraftanlagen kein Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Energieerzeuger zugewiesen wurde. Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde der besondere Zerlegungsmaßstab ab Erhebungszeitraum 2014 auf Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie erweitert. Der besondere Zerlegungsmaßstab wurde bereits im Vorfeld seiner Einführung in Politik und Steuerliteratur stark kritisiert....

15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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25. Juni 2019

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15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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25. Juni 2019

Einführung zur Stärkung der Standortgemeinden von Wind- und Solarparks Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im GewStG ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber von Windkraftanlagen eingeführt, der sich zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem wesentlichen Sachanlagevermögen richtet. Der besondere Zerlegungsmaßstab ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf Rechtsprechung des BFH, nach deren Ergebnis den Standortgemeinden der Windkraftanlagen kein Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Energieerzeuger zugewiesen wurde. Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde der besondere Zerlegungsmaßstab ab Erhebungszeitraum 2014 auf Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie erweitert. Der besondere Zerlegungsmaßstab wurde bereits im Vorfeld seiner Einführung in Politik und Steuerliteratur stark kritisiert....

15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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Autor: Michael Heine

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25. Juni 2019

Einführung zur Stärkung der Standortgemeinden von Wind- und Solarparks Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im GewStG ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber von Windkraftanlagen eingeführt, der sich zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem wesentlichen Sachanlagevermögen richtet. Der besondere Zerlegungsmaßstab ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf Rechtsprechung des BFH, nach deren Ergebnis den Standortgemeinden der Windkraftanlagen kein Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Energieerzeuger zugewiesen wurde. Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde der besondere Zerlegungsmaßstab ab Erhebungszeitraum 2014 auf Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie erweitert. Der besondere Zerlegungsmaßstab wurde bereits im Vorfeld seiner Einführung in Politik und Steuerliteratur stark kritisiert....

15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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25. Juni 2019

Einführung zur Stärkung der Standortgemeinden von Wind- und Solarparks Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im GewStG ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber von Windkraftanlagen eingeführt, der sich zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem wesentlichen Sachanlagevermögen richtet. Der besondere Zerlegungsmaßstab ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf Rechtsprechung des BFH, nach deren Ergebnis den Standortgemeinden der Windkraftanlagen kein Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Energieerzeuger zugewiesen wurde. Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde der besondere Zerlegungsmaßstab ab Erhebungszeitraum 2014 auf Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie erweitert. Der besondere Zerlegungsmaßstab wurde bereits im Vorfeld seiner Einführung in Politik und Steuerliteratur stark kritisiert....

15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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25. Juni 2019

Einführung zur Stärkung der Standortgemeinden von Wind- und Solarparks Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde im GewStG ein besonderer Zerlegungsmaßstab für die Betreiber von Windkraftanlagen eingeführt, der sich zu 30 % nach Arbeitslöhnen und zu 70 % nach dem wesentlichen Sachanlagevermögen richtet. Der besondere Zerlegungsmaßstab ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf Rechtsprechung des BFH, nach deren Ergebnis den Standortgemeinden der Windkraftanlagen kein Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag der Energieerzeuger zugewiesen wurde. Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurde der besondere Zerlegungsmaßstab ab Erhebungszeitraum 2014 auf Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie erweitert. Der besondere Zerlegungsmaßstab wurde bereits im Vorfeld seiner Einführung in Politik und Steuerliteratur stark kritisiert....

15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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15. Mai 2019

Kosten für den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien gehören nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Aufwendungen der Lebensführung. Diese gemischten Aufwendungen dienen in der Regel untrennbar sowohl beruflichen Interessen als auch der allgemeinen Informationsgewinnung und der Unterhaltung, sodass eine Aufteilung und ein teilweiser Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nicht in Betracht kommen. Hat ein Sky-Bundesliga-Abo den BFH nun zum Umdenken bewegt? In einem aktuellen Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, öffnet der BFH ein Schlupfloch für den Abzug von allgemeinen Medien.

25. März 2019

Das Finanzgericht Münster widmet sich in einem Urteil vom 20.11.2018 (Az. 2 K 398/18 E) anschaulich dem Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage für Zwecke der Betriebsunterbrechung im Ganzen. Die streitige Frage, wann der Aufgabegewinn zu besteuern ist, hat entscheidende Bedeutung. Bei Betriebsverpachtung und -unterbrechung sind die funktional-wesentlichen Betriebsgrundlagen unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse des konkreten verpachteten bzw. unterbrochenen Betriebs zu bestimmen. Hierzu gehört nicht nur das „fassbare“ Anlagevermögen, sondern ggf. auch die schwer bestimmbaren immateriellen Wirtschaftsgüter und weichen Faktoren wie der Kunden-/Patientenstamm. Insbesondere für Freiberufler sind die persönliche Leistung und das damit aufgebaute Vertrauensverhältnis zu den Kunden wesentliche Grundlagen.

22. März 2019

In einem aktuellen Urteil hat sich die Finanzgerichtsbarkeit erneut – und nunmehr abschließend – mit dem räumlichen Zusammenhang der Hundebetreuung zum Haushalt beschäftigt. Der BFH hatte in zwei Entscheidungen vom 03.09.2015 (VI R 13/15) und vom 25.09.2017 (VI B 25/17) ein weites Verständnis des Haushaltsbezugs vertreten. Hiernach ist auch das Ausführen eines Hundes über die Grundstücksgrenzen hinaus begünstigt, wenn der Hund zum Ausführen für ein bis zwei Stunden aus dem Haushalt abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht wird. Im Streitfall sollte der Haushaltsbezug des § 35a EStG aber ganz „von der Leine gelassen werden“.

12. März 2019

So ziemlich jedes Kind hat schon einmal mit großen Augen dem vorbeirauschenden Feuerwehrlöschzug nachgeschaut. Manches Kind träumte auch davon zur Feuerwehr zu gehen, wenn es dann „groß“ ist. Mit dem Feuerwehrauto zur Schule gefahren zu werden – das wäre natürlich das Größte. Ähnliche Gedanken könnten sich bald dem BFH im anhängigen Verfahren VI R 43/18 stellen. Dort stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur privaten Nutzung eines Feuerwehrfahrzeugs durch den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ein geldwerter Vorteil ist, wenn der Leiter verpflichtet ist das Fahrzeug ständig – auch privat – mitzuführen, um zeitnah die Einsatzorte zu erreichen.

7. Februar 2019

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert. Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

5. Februar 2019

Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte (z. B. Veräußerungsgewinn aus einer Betriebsveräußerung) enthalten, so kann auf Antrag die darauf entfallende Einkommensteuer teilweise nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden (sog. „Halbsteuersatz“), wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Der Steuerpflichtige kann die Vergünstigung nur einmal in seinem Leben und nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn in Anspruch nehmen. Die Absolutheit und Unumstößlichkeit dieser gewichtigen Entscheidung, für welche außerordentlichen Einkünfte der Halbsteuersatz verbraucht wird, führt wiederholt zur finanzgerichtlichen Klärung.

16. Januar 2019

Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Berufsausbildung oder im Studium grundlegend geändert. Waren zuvor die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu ermitteln und zu erklären, um das Kindergeld weiter zu erhalten, wurde das Kind nunmehr unabhängig von Einkünften oder Bezügen bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Ziel der Reform war eine anwenderfreundliche, einfache vollziehbare Regelung des Kindergeldes bei Berufsausbildung oder im Studium. In der Begründung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass die vormalige Berechnung der Einkünfte und Bezüge...

28. Dezember 2018

Eine aktuell vieldiskutierte Frage ist die Bestimmung der Einkunftsart von Bloggern und Influencern. Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss mit einem Sachverhalt befasst, in dem die Einkunftsart für Schulungen und Newsletter für spezielle Produkte streitgegenständlich waren. Da dieser Bereich Überschneidungen mit der Tätigkeit vieler Blogger und Influencer aufweist, können dem Beschluss einige Leitgedanken entnommen werden.

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