Autor: Michael Heine
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Die Deckelung von Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend anzuwenden. Hierdurch sollen Nicht-Arbeitnehmer dem Arbeitnehmer gleichgestellt werden. Da der Vermieter außerhalb arbeitsrechtlicher Weisungen selbstbestimmt über die Häufigkeit seiner Fahrten zu den Vermietungsobjekten bestimmt, ist er dem Arbeitnehmer nicht wirklich vergleichbar. Dies wirft bei der entsprechenden Ermittlung seiner ersten Tätigkeitstätte Auslegungsfragen auf, da der Gesetzeswortlaut auf das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis zugeschnitten ist. Daher kommt der Frage, wie regelmäßig der Vermieter einzelne Objekte aufgesucht hat, eine große Bedeutung zu. Vermieter in Selbstverwaltung statistisch häufig anzutreffen Nach Zahlen des Eigentümerverbands Haus & Grund werden 66 % der Mietwohnungen...
Der am 20. Juli 2020 veröffentlichte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 enthält auch gesetzliche Maßnahmen beim Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Diese waren bereits in Aufarbeitung der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 zur steuerlichen Investitionsförderung temporär modifiziert worden. Zur Milderung der Folgen der Corona-Krise wird dieser Weg wieder beschritten – nur anders. Finanzkrise: Anhebung der Betriebsgrößenmerkmale
Wird das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Haus oder die Eigentumswohnung veräußert, ist der daraus entstehende Veräußerungsgewinn regelmäßig nicht einkommensteuerpflichtig. Ist in der Immobilie ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet worden, dessen anteilige Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen wurde, ist der Veräußerungsgewinn insoweit steuerpflichtig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit der Anschaffung veräußert wird. Diese seit Jahren praktizierte Verwaltungsauffassung zum Umfang der „eigenen Wohnzwecke“ steht aktuell beim BFH unter Az. IX R 27/19 auf dem Prüfstand. Folgewirkungen auch für Airbnb-Vermieter Das BFH-Urteil könnte neben den Nutzern des Home-Office auch für Wohnungseigentümer, die einen Teil der Wohnung (z. B. Gästezimmer) kurzzeitig...
Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen, die durch die CO-Bepreisung auch höhere Kraftstoffkosten bewirken, wurde eine sog. Mobilitätsprämie als Zulage für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg eingeführt. Die Mobilitätsprämie ist erstmalig für 2021 festzusetzen. Die Höhe der Zulage bestimmt sich nach der erhöhten Entfernungspauschale von 0,35 € ab dem 21. vollen Entfernungskilometer, soweit diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt. Entfernungspauschale für jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft Die Entfernungspauschale wird jedem Mitglied einer Fahrgemeinschaft, die gemeinsam den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bestreiten, gewährt – unabhängig davon, ob die Mitglieder sich als Fahrer abwechseln oder immer nur derselbe Fahrer die Kollegen mitnimmt. Der Werbungskostenabzug der...
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 wurde zum Jahreswechsel 2020 eine gesetzliche Übernachtungspauschale für angestellte und selbständige Fernkraftfahrer eingefügt. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Kraftfahrer im Zusammenhang mit einer Übernachtung im Kraftfahrzeug entstehen, kann eine Pauschale von 8 € für jeden Kalendertag berücksichtigt werden, an dem der Kraftfahrer auswärtig übernachtet ist. Nach der Gesetzesbegründung soll die Pauschale z. B. folgende Aufwendungen abbilden: Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten und Autohöfen, Park- und Abstellgebühren auf Raststätten und Autohöfen, Aufwendungen für die Reinigung der Schlafkabine. Die Pauschale...
Mit Urteil vom 06.02.2020, IV R 6/17, hat der BFH in einem mit Spannung erwarteten Musterverfahren entschieden, dass für den Betrieb einer Photovoltaikanlage durch zusammenveranlagte Ehegatten auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus keine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Obwohl die Ehegatten mit der Photovoltaikanlage gemeinschaftlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, handelt es sich um einen Fall geringer Bedeutung, in dem die gesonderte und einheitliche Feststellung aus Vereinfachungsgründen unterbleibt. Dem steht nicht entgegen, dass die Ehegatten-GbR keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung macht und mit der Stromlieferung umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt....
Im Gefolge der coronabedingten Kontakt- und Reisebeschränkungen erleben private Klein- und Schrebergärten vielerorts einen zweiten Frühling. Für freie Parzellen im Umfeld der deutschen Großstädte gibt es bis zu 50 Interessenten pro Parzelle, die auf Wartelisten vertröstet werden müssen. Gehört der Kleingarten zum begünstigten Privathaushalt der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen? Denn manchmal kann erst nach Zuhilfenahme eines professionellen Handwerkers das Gärtnern aufgenommen oder fortgesetzt werden. Erneuerung oder Erweiterung der Stromversorgung der Gartenlaube, Sanierung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung und Ähnliches sind Arbeiten, bei denen sich auch der talentierte Schrebergärtner handwerkliche Hilfe von außen besorgen sollte. Für die dabei in Rechnung gestellten Kosten kann...
Im Rahmen des Konjunkturpaketes werden auch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter angestrebt. Diese Idee zur Förderung der Digitalisierung in der Wirtschaft ist nicht neu und tauchte bereits in einem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion im Bundestag im Jahr 2018 und in einem Eckpunktepapier des BMWi zum sog. Bürokratieentlastungsgesetz III im Jahr 2019 auf. Danach sollten für „digitale Innovationsgüter“ kürzere Abschreibungsdauern gelten. Die FDP-Fraktion forderte eine maximale Nutzungsdauer von drei Jahren – insbesondere für Software. Letztendlich wurden eigene Regelungen für digitale Wirtschaftsgüter im Bürokratieentlastungsgesetz III nicht umgesetzt. Da das Thema nunmehr wieder Fahrt aufnimmt, lohnt sich die Überlegung, welche Wirtschaftsgüter als „digital“ bezeichnet...
Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde ein temporärer Kündigungsausschluss bei rückständigen Mietzahlungen im Zeitraum bis 30.06.2020 verankert. Die Zielrichtung des Gesetzes, soziale Härten infolge der coronabedingten Sondersituation abzumildern, ist zu begrüßen. In der Folge wirft dieser Eingriff in das Verhältnis von Mieter und Vermieter aber einkommensteuerliche Sonderfragen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf.
In der Corona-bedingten Sondersituation kompensieren viele Betriebe den Auftragseinbruch mit der Anpassung ihrer Produktion an Waren, die in der Krise besonders benötigt werden. Beispielsweise fertigen textilverarbeitende Betriebe nunmehr Mund-Nasen-Bedeckungen, Schutzmasken und Schutzkleidung. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wirft diese aus der Not geborene Entwicklung gewerbesteuerliche Fragen auf, sofern aus Erhebungszeiträumen vor der Krise noch vortragsfähige Gewerbeverluste bestehen.
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