Autor: Michael Heine
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Entscheidungsfall Der Kläger bezog im Streitjahr u. a. eine Rente des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte. Ausweislich der Satzung besteht ein Anspruch auf die Rente des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Unmittelbar vor Erreichen der Altersgrenze beantragte der Kläger entsprechend der Satzung des Versorgungswerks, die Rentenzahlungen über die Altersgrenze bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres hinauszuschieben. Entsprechend verfuhr er in den Folgejahren. Die Rente wurde insgesamt bis Oktober 2012 aufgeschoben. Im streitigen Einkommensteuerbescheid 2016 wurde ein steuerfreier Teil der Rente abgezogen, der für das Jahr 2013 aus einem Besteuerungsanteil von 64 % errechnet worden war. Als Beginn...
Üben Steuerpflichtige eine – oder auch mehrere – nebenberufliche Tätigkeiten aus, so erzielen sie regelmäßig auch verschiedene Einkunftsarten. Einkommensteuerlich wirft dies für verausgabte Aufwendungen die Frage auf, ob diese mit einer der Tätigkeiten zusammenhängen und daher (anteilig) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden können. Oder die Aufwendungen hängen mit mehreren Tätigkeiten zusammen und sind dann zur Berücksichtigung bei den verschiedenen Einkunftsarten aufzuteilen. Für die neu eingeführte Homeoffice-Pauschale könnte diese Problemstellung auftreten, wenn in der eigenen Wohnung während des Lockdowns verschiedenen beruflichen Tätigkeiten nachgegangen worden ist. Häusliches Arbeitszimmer bei verschiedenen Einkünften Für das häusliche Arbeitszimmer geht das BMF-Schreiben vom 06.10.2017, BStBl...
Aktuell hat das BMF mit Schreiben vom 14.01.2021 zu Anwendungsfragen hinsichtlich der neuen Steuerermäßigung für die energetische Sanierung in § 35c EStG Stellung genommen. Das BMF-Schreiben beantwortet viele Einzelfragen, die im vergangenen Jahr bereits in der Literatur aufgeworfen wurden. Lobenswert ist auch, dass die Verwaltungsanweisung viele Fallbeispiele enthält. In einige Passagen des BMF-Schreibens lohnt sich dennoch ein kritischer Blick: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken – energetische Sanierung vor Einzug (Rz. 9 und 18)
Die häusliche Quarantäne ist mit einer mehrtägigen räumlichen Einschränkung verbunden. Doch die notwendigen Bedürfnisse des betroffenen Haushalts müssen auch während der Isolation weiterhin gestillt werden. Vieles kann durch die Unterstützung von Familie, Freunden und Nachbarn gewährleistet werden. Aber einfache Erledigungen, wie die tägliche Gassi-Runde mit dem Familienhund, können während der Quarantäne zur unlösbaren Aufgabe werden. Dann kann die Inanspruchnahme eines Dienstleisters unter Umständen unausweichlich sein. Für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen gegen Entgelt kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Höhe von 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung beansprucht werden. Gilt dies auch für Gassi-Service, Einkaufshilfe oder...
Die häusliche Quarantäne ist mit einer mehrtägigen räumlichen Einschränkung verbunden. Doch die notwendigen Bedürfnisse des betroffenen Haushalts müssen auch während der Isolation weiterhin gestillt werden. Vieles kann durch die Unterstützung von Familie, Freunden und Nachbarn gewährleistet werden. Aber einfache Erledigungen, wie die tägliche Gassi-Runde mit dem Familienhund, können während der Quarantäne zur unlösbaren Aufgabe werden. Dann kann die Inanspruchnahme eines Dienstleisters unter Umständen unausweichlich sein. Für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen gegen Entgelt kann eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Höhe von 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung beansprucht werden. Gilt dies auch für Gassi-Service, Einkaufshilfe oder...
Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde in § 4 Abs. 5 Nr. 6 b) Satz 4 EStG eine Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer ergänzt, die zwar in den eigenen vier Wänden arbeitstätig sind, aber nicht über ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer verfügen. Mit der Pauschale sollen primär auch die Arbeitnehmer erreicht werden, die durch die Corona-Pandemie plötzlich und erstmalig im Homeoffice tätig werden, hierfür aber keine besonderen räumlichen Vorkehrungen treffen konnten bzw. können. Häusliches Arbeitszimmer „gilt“ auch für Studierende und Azubis Da der persönliche Anwendungsbereich der neuen Vorschrift aber nicht begrenzt ist, werden auch weitere Gruppen von der Pauschale profitieren. Studierende und Auszubildende können...
Vorschlag des Bundesrates setzt sich nicht durch Der Bundesrat hatte im Gesetzgebungsverfahren des soeben zum Abschluss gebrachten JStG 2020 vorgeschlagen, die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Solaranlagen, die ausschließlich auf der Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kWp beruhen, von der Einkommensteuer zu befreien. Zur Begründung führte der Bundesrat aus, dass solche kleinen Solaranlagen typischerweise von Eigenheimbesitzern betrieben würden. Dabei stünden vielfach nicht ökonomische Gründe der Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern insbesondere ökologische Überlegungen. Damit ergäben sich bei einer vollständigen Einspeisung von 10.000 kW...
Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn diese zwangsläufig erwachsen. Zwangsläufig sind Kosten nach § 33 Abs. 2 S. 1 EStG, wenn der Steuerpflichtige sich diesen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Für Krankheitskosten wird deren Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen unterstellt. Das gilt für alle Aufwendungen, die der Heilung einer Krankheit dienen (z. B. Medikamente, Operation) oder eine Krankheit erträglicher machen. Dagegen bleiben Aufwendungen für Maßnahmen, die lediglich der Vorbeugung oder Erhaltung der Gesundheit dienen, als Kosten der allgemeinen Lebensführung steuerlich grundsätzlich unberücksichtigt. Ob dies auch für Aufwendungen eines Infektions-Tests gilt, wurde durch die Rechtsprechung bisher...
Die zutreffende Bestimmung der steuerpflichtigen Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen ist ein steuerlicher Zankapfel, der die Finanzgerichte häufig beschäftigt. Die Königsdisziplin ist dabei die Erstellung einer Überschussprognose, in deren Ergebnis regelmäßig die Absicht, Einkünfte zu erzielen, versagt wird. Bei einer ausschließlich zur Vermietung bereitgehaltenen Ferienwohnung ohne Selbstnutzung kann die Überschussprognose vermieden werden, wenn deren Vermietungstage die ortsübliche Vermietungszeit – ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind – nicht erheblich unterschreiten. Hiervon geht die Rechtsprechung bei einem Unterschreiten von mindestens 25 % aus. Aber auch die Ermittlung des Vergleichsmaßstabs der ortsüblichen Vermietungszeit kann sich mitunter diffizil gestalten wie das BFH-Urteil vom 26.05.2020...
Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es so manche Kuriositäten. Wenn es um das häusliche Arbeitszimmer geht, dann gibt es ebenfalls „kreative Ideen“. Lesen Sie hier mehr über die „Vermessung von Schrankinnenflächen“. Der Streitfall Die Kläger begehrten den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das Arbeitszimmer sei für die Verwaltungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt erforderlich und werde lediglich zu 5 % für private Zwecke, nämlich die Lagerung von privaten Büchern und Akten, mitbenutzt. Die geringfügige Quote von 5 % privater Nutzung des Raumes sei pauschal geschätzt und beziehe sich auf die reine...
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