Anschaffungsnahe Herstellungskosten auch bei Modernisierung nach Entnahme aus dem Betriebsvermögen?

Durch die besondere Regelung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG können Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, nicht sofort abgezogen werden, sofern die Aufwendungen 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Steuerlich wirken sich die Sanierungskosten nur verteilt über den langen Zeitraum der Gebäudeabschreibung aus.

Ob die Entnahme ein anschaffungsähnlicher Vorgang ist…

Das Finanzgericht Köln hatte in einem aktuellen Urteil vom 25.02.2021, Az. 11 K 2686/18, darüber zu befinden, ob auch die Entnahme eines bebauten Grundstücks aus dem Betriebsvermögen als Anschaffung in diesem Sinne anzusehen ist.

Der Kläger hatte im Streitfall eine zum gewillkürten Betriebsvermögen gehörende fremdvermietete Wohnung zum 01.03.2011 entnommen.  Bereits unmittelbar nach Entnahme aus dem Betriebsvermögen und noch im Jahr 2011 sei mit der Erneuerung der Fassade begonnen worden. Ab Mitte 2012 wurde die Wohnung kernsaniert. Sämtliche Fenster, die gesamte Fassade, alle Fensterbänke, der Dachstuhl, die Dacheindeckung, alle Innentüren, die Haustür, sämtliche Elektro-, Sanitär- sowie Heizungsinstallationen, Fliesen sowie Parkettfußböden in allen Räumen und das Badezimmer wurden erneuert sowie Putz- und Malerarbeiten ausgeführt. Der Kläger behandelte die Sanierungskosten als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Das beklagte Finanzamt nahm hingegen anschaffungsnahe Herstellungskosten an. Die Entnahme sei ein anschaffungsähnlicher Vorgang. Dies folge aus der Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert, der anschließend als fiktive Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung im Privatvermögen bilde. Das Finanzamt erhöhte die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes und berücksichtigte nur die Abschreibung für die Jahre 2011 und 2012 als Werbungskosten. Hiergegen wandten sich die Kläger mit der Begründung, dass es an einem tatsächlichen (entgeltlichen) Anschaffungsvorgang fehle. Daher könnten keine anschaffungsnahen Herstellungskosten angenommen werden.

… wird normspezifisch entschieden… Weiterlesen

Veräußerung eines Kleingartens mit Gartenhaus: steuerpflichtig?

Die Sonne scheint, der Garten ruft: Inmitten der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach Klein- und Schrebergärten bundesweit ungebrochen. Viele Kleingartenvereine führen lange Wartelisten mit Garteninteressenten. Neben Gartenpacht, Mitgliedsbeitrag im Verein und Nebenkosten für Abwasser müssen die angehenden Gärtner in der Regel eine angemessene Entschädigung für Gartenhaus, Wege und Außenanlagen an den vorherigen Pächter zahlen. Dieser „Kaufpreis“ beläuft sich nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde durchschnittlich auf 3.500 €. Pünktlich zum Beginn der Pflanzzeit im Frühjahr hat der Kleingarten auch das höchste deutsche Steuergericht erreicht. Der BFH hat im Revisionsverfahren unter Az. IX R 5/21 zu entscheiden, ob die Veräußerung eines Gartenhauses als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig ist.

Veräußerung der eigengenutzten Wohnimmobilie nicht steuerpflichtig

Die Veräußerung von Immobilien des Privatvermögens unterliegt nach § 23 Abs.1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG der Einkommensteuer, wenn das Objekt innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder veräußert wird. Hiervon macht das Gesetz für bestimmte Verkäufe eine Ausnahme: Die Steuerpflicht ist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen, wenn die veräußerte Wohnimmobilie seit Erwerb oder Fertigstellung ausschließlich für eigene Wohnzwecke oder zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Diese begünstigende Regelung wendet die Finanzverwaltung auch für ausschließlich selbstgenutzte Ferienhäuser an. Diese gelten auch dann als zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn das Ferienhaus vom Steuerpflichtigen nur zeitweise bewohnt wird, ihm jedoch in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl. I S. 1383, Rz. 22).

Ist auch das Garten- oder Wochenendhaus eine eigengenutzte Wohnimmobilie? Weiterlesen

Corona-Lockdown: Abzug von Kinderbetreuungskosten bei erstatteten Elternbeiträgen

Kinderbetreuungskosten mindern Einkommensteuer im Zahlungsjahr

Kinderbetreuungskosten mindern als abziehbare Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG die Einkommensteuerlast. In welcher Steuererklärung die Kinderbetreuungskosten anzugeben sind, bestimmt sich nach dem Zahlungsjahr der Elternbeiträge. Im Grunde können daher zwölf Monatsbeiträge erklärt werden.

Gilt dies auch uneingeschränkt im Pandemiejahr 2020?

Während des Lockdowns ab März 2020 und regional verschieden in den Herbstmonaten wurden die Kindertagesstätten aus Infektionsschutzgründen geschlossen. Elternbeiträge waren insoweit nicht zu erheben – außer es wurde die Notbetreuung in Anspruch genommen. Die Beiträge wurden aber häufig trotzdem eingezogen, da die Länge des jeweiligen Lockdowns im Vorhinein nicht absehbar war und später wieder an die Eltern erstattet bzw. mit späteren Elternbeiträgen verrechnet. Insofern stellt sich die Frage, welche Elternbeiträge in der Einkommensteuererklärung 2020 für eine Steuerentlastung sorgen können. Weiterlesen

Homeoffice-Pauschale während Elternzeit oder Erwerbslosigkeit?

Wen der Gesetzgeber im Blick hat

Die befristet für 2020 und 2021 eingeführte Homeoffice-Pauschale soll vorrangig den beruflich veranlassten Anteil der Wohnkosten bei Arbeitnehmern und Selbständigen im Homeoffice, die nicht über ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer verfügen, abgelten. Primär adressiert der Gesetzgeber demnach erwerbstätige Steuerpflichtige während der Lockdowns. Ich habe im Experten-Blog bereits ausgeführt, dass eine weitere Gruppe die Homeoffice-Pauschale beanspruchen kann: Studierende und Auszubildende.

Aber auch während des Mutterschutzes, Elternzeit oder einer Phase der Erwerbslosigkeit können in der privaten Wohnung berufliche Zwecke, z. B. durch die Teilnahme an Fortbildungen, verfolgt worden sein.

Häusliches Arbeitszimmer in Zeiten der Nichtbeschäftigung Weiterlesen

Können auch Studierende die Mobilitätsprämie erhalten?

Ab 2021 Mobilitätsprämie für geringverdienende Berufspendler

Durch das JStG 2019 wurde eine Mobilitätsprämie zum Ausgleich der CO2-Bepreisung für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg eingeführt. Bei diesem Personenkreis wirkt sich die zeitgleich erhöhte Entfernungspauschale mangels festzusetzender Einkommensteuer nicht steuerentlastend aus. Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie sind die Entfernungspauschalen ab dem 21. Entfernungskilometer, soweit die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Die Mobilitätsprämie wird in Höhe von 14 % dieser Entfernungspauschalen festgesetzt und ausgezahlt.

Auch Studierende und Auszubildende haben eine erste Tätigkeitsstätte

Als erste Tätigkeitsstätte gilt gem. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG auch eine Bildungseinrichtung, die für ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Erste Tätigkeitsstätte ist daher regelmäßig die Hochschule bzw. Berufsschule. Für Fahrten der zwischen Wohnung und der Hochschule oder Berufsschule ist daher die Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Zunächst muss aber zwischen Erst- und Zweitstudium bzw. Erst- und Zweitausbildung unterschieden werden. Denn § 9 Abs. 6 EStG sieht ein Abzugsverbot der Kosten eines Erststudiums bzw. der Erstausbildung als Werbungskosten vor. Insoweit bleibt nur der Abzug als Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG möglich. Da die Mobilitätsprämie in ihrer Konstruktion aber an den Abzug der Entfernungspauschalen als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) anknüpft, gehe ich davon aus, dass durch das Abzugsverbot des § 9 Abs. 6 EStG auch die Mobilitätsprämie ausgeschlossen wird.

Zwischenfazit: Für Fahrtkosten in Erststudium und Erstausbildung kann keine Mobilitätsprämie beansprucht werden.

Aber für Zweitstudium oder -ausbildung kann Mobilitätsprämie infrage kommen…

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Betriebsunterbrechung & „ewiges“ Betriebsvermögen

Betriebsunterbrechung ungleich Betriebsbeendigung

Das zeitweilige Einstellen der aktiven betrieblichen Tätigkeit führt zunächst nicht zu einkommensteuerlichen Konsequenzen. Ob saisonale Ruhe oder längere „Schaffenspause“ – auch während der Betriebsunterbrechung im Ganzen gilt die Tätigkeit als fortgeführt. Das Betriebsvermögen bleibt auch während der Unterbrechung existent und Wertsteigerungen in den betrieblichen Wirtschaftsgütern müssen daher nicht im Wege der Entnahme besteuert werden. Diese Fortführungsfiktion ist seit einigen Jahren auch gesetzlich in § 16 Abs. 3b EStG verankert. Danach ist eine Betriebsaufgabe nur zu besteuern, wenn der Steuerpflichtige selbst das Einstellen des Betriebs anzeigt oder dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, welche die Wiederaufnahme ausschließen.

Höchstdauer der Betriebsunterbrechung?

Gesetzlich ist dabei keine zeitliche Grenze des Ruhens des Gewerbebetriebs gezogen. Ein Wahlrecht zur Fortführung ewigen Betriebsvermögens möchte die ständige BFH-Rechtsprechung jedoch nicht zugestehen. Die Höchstdauer des Ruhens des Betriebs hänge von den Umständen des Einzelfalls ab.

Das Finanzgericht Hamburg nahm im Urteil vom 26.03.2019 (Az. 6 K 9/18) auch dann keine zwingende Betriebsaufgabe an, wenn der Betrieb von der dritten Generation identitätswahrend hätte fortgeführt werden können. Die Großelterngeneration hatte in den 1930er Jahren einen Brotgroßhandel betrieben, dass Unternehmen 1953 eingestellt und das Betriebsgrundstück fortan verpachtet. Das Grundstück blieb Betriebsvermögen eines ruhenden Betriebs – auch im Streitjahr 2013 noch, inzwischen im Eigentum der Enkel des früheren Betriebsinhabers.

Kann die Betriebsunterbrechung 60 Jahre und mehr betragen? Weiterlesen

Sind Umzugskosten abzugsfähig, wenn Homeoffice nach dem Umzug möglich wird?

Rechtsprechung: Kostenabzug erfordert Fahrzeitverkürzung durch Umzug

Die berufliche Veranlassung eines Wohnungswechsels wird nach ständiger Rechtsprechung anerkannt, wenn durch ihn eine erhebliche Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eintritt. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung ist dabei anzunehmen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde ermäßigt.

Wenn der Umzug das Homeoffice erst ermöglicht

Im Schlepptau der Corona-Pandemie ist die (teilweise) Tätigkeit im Homeoffice unfreiwillig stärker in das Blickfeld von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerückt worden. Das politisch kontrovers diskutierte „Recht auf Homeoffice“ dürfte diese Entwicklung weiter vorantreiben. Da in der bisherigen Wohnung regelmäßig kein ungenutzter Raum vorhanden ist, in dem ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet werden könnte und das Homeoffice – in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch – vielleicht nur mit Kompromissen funktioniert, dann wird bei der Wahl einer neuen Bleibe häufig auch die Umsetzbarkeit eines heimischen Arbeitsplatzes erwogen werden.

Können Umzugskosten demnach allein wegen der beabsichtigten Einrichtung eines Homeoffice beruflich veranlasst – und damit steuermindernd abziehbar – sein? Weiterlesen

Betriebsausgabenpauschale: Was ist eine Nebentätigkeit?

Wer seine Betriebsausgaben pauschal ansetzen darf…

Grundsätzlich sind die Betriebsausgaben für Zwecke der Besteuerung einzeln nachzuweisen. Ob und in welcher Höhe Ausgaben durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind, darüber kann mitunter langwierig gestritten werden. Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten berücksichtigt die Finanzverwaltung aus Vereinfachungszwecken daher eine Pauschale – als große Ausnahme vom Grundsatz des Einzelnachweises.

Die Betriebsausgabenpauschale kann bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit – auch als Prüfer oder Dozent – mit 25 % der erzielten Einnahmen, maximal in Höhe von 614 €, gewährt werden. Bei hauptberuflicher Tätigkeit ist die Pauschale für noch weniger Tätigkeiten möglich: Lediglich bei hauptberuflicher oder schriftstellerischer Tätigkeit steht die Option auf pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 30 % der Einnahmen, maximal 2.455 €, im Raum.

Achtung: Die Möglichkeit der Pauschalierung gibt es nur, soweit nicht auch die sog. „Übungsleiterpauschale“ nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht kommt.

Streitfall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht

In einem aktuellen Urteil hat sich das Niedersächsische FG mit der Ermittlung der Betriebsausgabenpauschale bei Verzahnung von Haupt- und Nebentätigkeit beschäftigt. Weiterlesen

Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung – Welche statistischen Daten können hinzugezogen werden?

Im Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.10.2020 (Az. 1 K 158/19) ist – was eher selten vorkommt – der Urteilssachverhalt lesenswerter als es die Entscheidungsgründe sind. Denn in der Sache schließt sich das Niedersächsische FG der neueren BFH-Rechtsprechung an. Danach kann die ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (näherungsweise) anhand der von den Statistikämtern erhobenen Bettenauslastung ermittelt werden.

Der Sachverhalt aber enthält für den Rechtsanwender, der sich häufiger mit der ortsüblichen Vermietungszeit von Ferienwohnungen befasst, mögliche neue Ansatzpunkte:

Statistikämtern können auch Daten über kleine Ferienobjekte vorliegen

Nach dem Beherbergungsstatistikgesetz erheben die Statistikämter monatlich Daten zu den angereisten Gästen und deren Übernachtungen sowie zu der Anzahl der angebotenen Betten der Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten. Für kleinere Ferienobjekte besteht grundsätzlich keine gesetzliche Meldepflicht.

In der im Urteilsfall konkret vorgelegten Erhebung des Statistikamts waren nach Rücksprache der Kläger mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Statistikamts keine (!) einzelnen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser mit zehn oder mehr Betten enthalten. Weiterlesen

Höhe des steuerfreien Teils der Rente bei aufgeschobenem Rentenbeginn

Entscheidungsfall

Der Kläger bezog im Streitjahr u. a. eine Rente des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte. Ausweislich der Satzung besteht ein Anspruch auf die Rente des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Unmittelbar vor Erreichen der Altersgrenze beantragte der Kläger entsprechend der Satzung des Versorgungswerks, die Rentenzahlungen über die Altersgrenze bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres hinauszuschieben. Entsprechend verfuhr er in den Folgejahren. Die Rente wurde insgesamt bis Oktober 2012 aufgeschoben.

Im streitigen Einkommensteuerbescheid 2016 wurde ein steuerfreier Teil der Rente abgezogen, der für das Jahr 2013 aus einem Besteuerungsanteil von 64 % errechnet worden war. Als Beginn der Rente wurde hierbei auf den 1. Oktober 2012 abgestellt.

Hiergegen wandten sich der Kläger erfolglos. Zur Begründung führte er aus, dass als Rentenbeginn für die Altersrente des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte nicht das Jahr 2012, sondern das Jahr 2009 zu berücksichtigen sei. Der reguläre Rentenbeginn wäre der 1. Oktober 2009 gewesen. Ab diesem Zeitpunkt bestünde ein Anspruch auf die Altersrente.

Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 02.09.2020 – 2 K 159/19

Das FG wies die Klage als unbegründet zurück. Der Besteuerungsanteil der Rente aus dem Versorgungswerk sei zutreffend nach dem für einen Rentenbeginn im Jahr 2012 geltenden Prozentsatz bestimmt worden. Maßgeblich sei das Jahr der ersten tatsächlichen Rentenzahlung – im Streitfall das Jahr 2012. Nur so werde dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit entsprochen. Die Leistungsfähigkeit werde bei einer Rentenzahlung aber erst bei einer tatsächlichen Zahlung erhöht und nicht bereits bei einem bestehenden Rechtsanspruch, auf den zunächst verzichtet wird.

Das FG Schleswig-Holstein hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen, die inzwischen unter Az. X R 29/20 beim BFH anhängig ist.

Anmerkung zur Entscheidung

Der Entscheidungsfall betrifft die berufsständische Altersversorgung, wäre aber auch für Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung denkbar. Weiterlesen