Autor: Michael Heine
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Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde der gesetzliche Höchstbetrag der Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), welche im Jahr der Anschaffung im Wege des Sofortabzugs berücksichtigt werden können, von 410 EUR auf 800 EUR erhöht. Begründet wurde die Anpassung insbesondere mit der Inflation seit der Einführung des Sofortabzugs für GWG. Durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung würde der Vereinfachungszweck des Sofortabzugs für Unternehmen ohne die Erhöhung der Grenze nur noch für einen eingeschränkten Kreis an Wirtschaftsgütern erreicht. Andere Aufwandspauschalen im EStG und den EStR bestehen seit Jahren in unveränderter Höhe fort. Sind diese noch zeitgemäß oder ist eine Inflationsbereinigung – vergleichbar den...
Wenn der Vati nach den Besuchen unzähliger Weihnachtsmärkte nicht mehr in das Santa-Kostüm passt oder seine schauspielerischen Fähigkeiten nur limitiert sind, so wird nach dem Weihnachtsmann-Service gegen Entgelt gerufen. Beschert Knecht Ruprecht den Eltern in der kommenden Steuererklärung eine Steuerermäßigung? Eine besinnliche Untersuchung… Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG setzt zunächst die Leistungserbringung in einem inländischen Haushalt voraus. Da Knecht Ruprecht die Geschenke in der Regel durch den Kamin bis an den heimischen Weihnachtsbaum bringt, ergeben sich keine Probleme mit dem räumlichen Haushaltsbegriff.
In einem sehr lesenswerten Urteil vom 16. Mai 2017 hat sich das Schleswig-Holsteinische FG mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein sog. Senioren-Studium befasst. Was man auf den ersten Blick als ungewöhnlichen Einmalsachverhalt abtun könnte, entpuppt sich beim zweiten Hinschauen doch als Thematik, welche in der kommenden Praxis häufiger absehbar ist. Die Zahl der Studienanfänger über 50 Jahren ist zuletzt rasant angestiegen – derzeit sind über 40.000 Senioren-Studenten immatrikuliert. Fügt man dem noch die erhöhte Lebenserwartung und den steigenden Anteil der Abiturienten in späteren Jahrgängen hinzu, so wird sich dieser Trend wahrscheinlich fortsetzen. Im Besprechungsurteil war über die steuerliche...
Schäden durch Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch treten aufgrund der steigenden Internetkriminalität verbreitet auf. Die Versicherungswirtschaft hat zur finanziellen Abdeckung derartiger Risiken nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sog. Cyber-Versicherungen geschaffen. Dass es sich bei Cyber-Versicherungen nicht mehr um exotische Policen handelt, zeigt die Formulierung von Muster-Vertragsbedingungen für Cyber-Versicherungen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im April 2017. Über Sinn oder Nutzen einer Cyber-Versicherung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Für Privatpersonen, welche eine Cyber-Versicherung abgeschlossen haben, stellt sich die Frage, ob ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben oder Werbungskosten in Betracht kommt.
Das Steuerrecht prägt so einige eigenständig auszulegende Begriffe. Dabei werden viele Begriffe von der Rechtsprechung – in Fallgruppen – eng abgegrenzt. Anders ist dies für den Begriff des Streuwerbeartikels, der trotz längerer Historie rahmenlos bleibt. Für Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind neben der Freigrenze strenge Aufzeichnungspflichten zu beachten. Die Aufwendungen sind getrennt und einzeln von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Der Name des Empfängers des Geschenks muss aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg ersichtlich sein. Streuwerbeartikel sind geringwertige Werbemittel, die durch ihre Streuung eine Vielzahl häufig nicht individualisierbarer Empfänger erreichen und damit...
Das FG Nürnberg hatte sich im Urteil vom 4. August 2017 Az. 4 K 16/17 wieder einmal mit dem Begriff des (räumlich-funktionalen) Haushaltes i. S. d. § 35a EStG zu befassen. Die Einkommensteuer ist nicht um Werkleistungen zu ermäßigen, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden.
Die Katalogberufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfordern grundsätzlich eine akademische Vorbildung. Bereits seit längerem erkennt die Rechtsprechung auch Autodidakten mit vergleichbarem Wissensstand die Vorzüge der Freiberuflichkeit zu. Da Autodidakten wegen der besonderen Art und Weise ihres Wissenserwerbs durch das Raster der typisierten Katalogberufe fallen, ist stets eine individuelle Entscheidung über die Vergleichbarkeit der berufsspezifischen Kenntnisse zu treffen. Diesen Nachweis kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ein Selbststudium, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen. Deren Modus und Maßstab wurde in jüngerer Zeit durch den BFH präzisiert.
Durch Aufwandspauschalen werden Betriebsausgaben oder Werbungskosten in bestimmter Höhe typisiert berücksichtigt, um erhöhten Ermittlungsaufwand zu vermeiden und das Verwaltungsverfahren einfacher und schneller zu gestalten. Das prominenteste Beispiel der Aufwandspauschalen ist sicherlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR. Auch von der Betriebsausgabenpauschale für wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten wird rege Gebrauch gemacht. Gemeinsam ist diesen Pauschalen wie vielen anderen, dass sich diese zeitlich auf den gesamten Veranlagungszeitraum beziehen. Schwierigkeiten können sich jedoch bei der zeitlichen Berücksichtigung von ereignisbezogenen Pauschalen ergeben. Die Umzugskostenpauschale aus R 9.9 Abs. 2 LStR i. V. m. dem BUKG für sonstige Umzugsauslagen stellt ausschließlich auf den...
Vor kürzerer Zeit wurde hier im Experten-Blog unter der Überschrift „Mittelalter im digitalen Zeitalter“ bereits die gänzliche Abschaffung der Gewerbesteuer eingefordert. Im gleichen Atemzug wurde jedoch – zutreffend – darauf verwiesen, dass dafür derzeit kein ausreichender politischer Wille vorhanden ist. Dennoch gibt es einige Teile der Gewerbesteuer, die man ohne große Reformierungsanstrengungen entstauben könnte. Eines dieser staubigen Zahnräder im zähen Uhrwerk der Gewerbesteuer ist der Hausgewerbetreibende. Sie sind nicht allein, wenn Ihnen beim ersten Lesen des Begriffs nicht sogleich Gesetzesfundstelle und praktischer Anwendungsfall vor dem geistigen Auge erscheinen…
Der Normtext in § 4 Abs. 5 EStG zu Bewirtungsaufwendungen kommt zunächst relativ knapp und mit der relativen Betragsgrenze auch vermeintlich prägnant daher. So könnte man meinen, die Abgrenzung zwischen abziehbaren und nicht abziehbaren Aufwendungen würde in diesem Bereich keine größeren Schwierigkeiten bereiten. Doch auch zur Abziehbarkeit von Bewirtungsaufwendungen strotzen Gesetz, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung von Ausnahmen und Rückausnahmen. Das Abzugsverbot gilt für Bewirtungsaufwendungen nicht, wenn diese Bewirtung Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung des Steuerpflichtigen ist, § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG. Hintergrund dessen ist, dass dem originären Gastgewerbe mit der Regelung keine Steine in den Weg gelegt werden...
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