Getrieben durch die Entwicklung der Energiepreise, aber zunehmend auch durch den Wunsch nach Energieautarkie veranlasst, besteht eine große Nachfrage nach der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden. Klein-Windkraftanlagen sind dagegen bisher selten, noch ein Nischenmarkt. Zwar standortabhängiger als Photovoltaikanlagen, können Windkraftanlagen aber gerade in den Zeiten den Energiebedarf stützen, in denen die Solarmodule bei bedecktem Himmel keinen Strom erzeugen können.
Neben kleinen Anlagen, die unmittelbar auf dem Dachfirst installiert werden, sind Windkraftanlagen auf bis zu 10 Meter hohen Masten baurechtlich in der Regel genehmigungsfrei. Die Anlage muss den Wind möglichst unbeeinflusst aufnehmen können. Benachbarte Objekte beeinflussen die Windgeschwindigkeit und -richtung und somit den Ertrag der Windkraftanlagen. Die Klein-Windkraftanlagen sind derzeit daher lediglich für ländliche Standorte bzw. Ortsrandlagen mit hoher Windlast interessant.
Energieerzeugung und Netzeinspeisung = Gewerbebetrieb
Die Erzeugung von Strom aus Windkraft und die (zumindest teilweise) Einspeisung in das allgemeine Stromnetz ist eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EStG. Weiterlesen