Autor: Lutz Ritter
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts auf den Weg gebracht. Die Idee hinter diesem Gesetzesvorhaben ist es, Unterschiede in der ertragsteuerlich unterschiedlichen Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften weiter zu reduzieren. Ein Nebeneffekt des Gesetzesvorhabens könnte sein, dass dann auch Personengesellschaften den Status einer steuerbegünstigten Einrichtung erhalten dürfen. Steuerbegünstigte Zwecke können nach derzeitiger Rechtslage ausschließlich von Körperschaften verfolgt werden. Hierunter sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen, so steht es im § 51 Abs. 1 AO. Natürliche Personen und Personengesellschaften können folglich keine Steuerbegünstigung im Sinne der §§ 51 ff. AO erreichen....
Viele Unternehmer im Mittelstand belassen die erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen, um damit weiter wirtschaften zu können. Oftmals ist es auch gar nicht möglich, die Gewinne (vollständig) aus dem Unternehmen herauszuziehen. Bei Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft stehen die Gewinne zwar nicht zwingend im Eigenkapital, sie sind aber zumindest im eigenkapitalähnlichen Gesellschafterverrechnungskonto. Die Gewinne wurden mithin auf das Fremdkapitalkonto des Gesellschafters umgebucht und werden der Gesellschaft insofern darlehensweise überlassen. Das Gesellschafterdarlehen führt unzweifelhaft zu Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der Personengesellschaft. Nun kann es vorkommen, dass der Gesellschafter ganz oder teilweise auf seine Forderung gegen die Gesellschaft verzichtet. Der regelmäßig aus...
Die Definition einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) dürften Sie alle schon mal gehört haben und wissen sicherlich auch über die Konsequenzen hinreichend Bescheid. Das schwierige an so einer vGA ist, diese zu erkennen – nicht umsonst heißt sie ja „verdeckt“. Regelmäßig werden vGA im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt und im „kreativen Teil“ der Schlussbesprechung abgearbeitet. Damit haben sich Berater und Steuerpflichtige arrangiert. Manchmal kommt es aber auch vor, dass eine vGA gar nicht zu den bekannten Konsequenzen führt. Nämlich dann, wenn die Gesellschaft über keinen ausschüttbaren Gewinn im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG verfügt und stattdessen...
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sind (teilweise recht kurzfristig) auch Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorgenommen worden. Der Blogger-Kollege Dr. Wengerofsky hat bereits die Erweiterung des § 52 AO vorgestellt. In diesem Beitrag geht es um weitere Änderungen, die das Leben der steuerbegünstigten Einrichtungen (hoffentlich) leichter machen. Keine zeitnahe Mittelverwendung für kleine Vereine Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO muss die steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel zeitnah, d.h. innerhalb der auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren verwenden. Die Vorschrift ist um einen Satz 4 ergänzt worden, wonach Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als EUR 45.000 hiervon ausgenommen sind....
Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein (mittelbare Grundstücksschenkung), wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung ausgeführt, ist das Grundstück mit seinem Grundbesitzwert anzusetzen. Schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage ist somit der nach den § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. den §§ 176 – 197 BewG festgestellte Grundbesitzwert. Dieser Wert ist regelmäßig niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes, weshalb die mittelbare Grundstücksschenkung in der Vergangenheit eine nette...
Als ich die Nachricht der (nächsten) Razzia beim DFB wegen Steuerhinterziehung las, musste ich kurz schmunzeln – aber das tut nichts zur Sache. Anscheinend hat der DFB wieder ein Problem mit dem Fiskus. Diesmal geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Fußball-Nationalmannschaft. Schauen wir uns das doch mal kurz an, denn schließlich ist Bandenwerbung nicht nur etwas für die „ganz Großen“, sondern auch etwas für kleinere Vereine.
Der erste Schock um den Wirecard-Skandal ist verdaut, was bleibt sind jedoch die wirtschaftlichen Folgen. Neben institutionellen Investoren haben viele Kleinanleger ihr Investment (vermutlich nahezu vollständig) verloren. Spätestens wenn die Steuererklärungen 2020 anstehen wird man sich daher der Frage stellen müssen, ob man mit dem Scherbenhaufen steuerlich noch etwas anfangen kann.
Geht ein Grundstück von einer Gesamthand in das Miteigentum mehrerer an der Gesamthand beteiligter Personen über, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Bruchteil, den der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Dies gilt entsprechend beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand. Personengesellschaften sind weder zivilrechtlich noch grunderwerbsteuerrechtlich uneingeschränkt als selbstständig anzusehen. Eigentümer des Vermögens einer Personengesellschaft sind die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die besondere Rechtsnatur der Personengesellschaften rechtfertigt es daher auch, persönliche Eigenschaften der Gesellschafter im Grundstücksverkehr mit der Gesellschaft, d.h. mit der Gesamtheit...
Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG). Die erweiterte Kürzung stellt eine Sondervorschrift dar, deren Anwendung die ausschließliche Betätigung der Gewerbetreibenden in Form der Verwaltung oder Nutzung eigenen Grundbesitzes voraussetzt. Die erweiterte Grundstückskürzung erfuhr zuletzt zunehmend Aufmerksamkeit, da sich die Rechtsprechung in verschiedenen Urteilen mit der Vorschrift und deren Anwendung auseinandersetzen musste. So hat der Große Senat des BFH in seinem Urteil GrS 2/16 vom 25.09.2018 entschieden, dass...
Ein bei der Veräußerung von Grund und Boden sowie Gebäuden entstehender Veräußerungsgewinn kann unter gewissen Voraussetzungen auf geeignete Reinvestitionsgüter übertragen werden. Die Aufdeckung der stillen Reserven wird so in die Zukunft verlagert. In diesem Blog-Beitrag will ich der Frage nachgehen, ob auch die Veräußerung eines noch unfertigen Gebäudes (Gebäude im Bau) begünstigt sein kann.
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 3. April 2025
Umfassende kaufmännische Tätigkeit in Freiberufler-Sozietät unschädlich?
-
Dr. Carola Rinker 2. April 2025
Komplexe Deals, knifflige Bilanzen: Allgeier und die späte Fehlerkorrektur
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 1. April 2025
Ab April: Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien erforderlich
-
Christian Herold 1. April 2025
Wann ist ein Tätowierer künstlerisch tätig?
-
Christian Herold 31. März 2025
Wohnsitz in Spanien, aber weiter gemeldet in Deutschland: Dennoch keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht?
NEUESTE KOMMENTARE
22.03.2025 von Stefan Amourette
Aufreger des Monats April: Rückgängigmachung des IAB für PV-Anlage oder keine Lust auf Karlsruhe
19.03.2025 von Dirk
Showdown in Karlsruhe: Am 26.3.2025 entscheidet das BVerfG über den „Soli“
25.03.2025 von Maik Geduhn
Aufreger des Monats März 2025: Ermäßigter Steuersatz und Veräußerungsfreibetrag ohne Antrag – Haftungsfalle für Steuerberater