Autor: Jörg Steinheimer
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Am morgigen Sonntag droht angabegemäß Streit im Koalitionsausschuss. Die SPD überlegt, ob sie die Dokumentationspflichten noch auf den Einzelhandel ausweiten soll. Die CSU fordert weniger Bürokratie und Modifikationen bei der sog. Auftraggeberhaftung. So falsch liegt sie da nicht. Meine Kollegin Saskia Krusche und ich haben uns für die NWB schon intensiv mit dem neuen MiLoG auseinandergesetzt. Die Dimension der Auftraggeberhaftung ist mir ehrlich gesagt erst vor kurzem klar geworden. Da flatterte mir nämlich als „Rechtsdienstleister“ ein offenbar von Anwaltskollegen verfasstes Schreiben ins Haus:

Ein Pilotverfahren: Der Pakistaner Muhammad Jabir verklagt mit Hilfe der renommierten Kanzlei Geulen & Klinger aus Berlin den Textildiscounter KIK vor dem Landgericht Dortmund auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro. Seit einigen Tagen geht mir diese Meldung im Kopf herum. „Die Globalisierung schlägt zurück“. Der 22-jährige Sohn Jabirs war bei dem verheerenden Brand des Zulieferunternehmens Ali Enterprises in Karachi ums Leben gekommen. Notausgänge sollen vergittert gewesen sein. Das hätten die Kontrolleure von KIK sehen müssen, so heißt es. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Klage eigentlich?
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