Autor: Thorsten Franke-Roericht, LL.M.

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30. Oktober 2015

Compliance hat das Koordinatensystem unternehmerischen Handelns um eine neue Dimension erweitert. Es greift allerdings zu kurz, würde man unter diesem Begriff nur ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verstehen. Organisatorisch interpretiert, ist Compliance auch keine bloße Modifikation der Controlling-, der Revisions- oder der Rechtsabteilung. Als gelebtes System ist sie zugleich Teil der Unternehmenskultur. Hierdurch wird aus ihr mehr als ein Instrument zur internen und externen Pflichtenbefolgung. Eine allgemeine Rechtspflicht zur Etablierung eines (Tax-)Compliance-Systems existiert bislang nicht. Das BMF hat nun erstmals per Verwaltungsanweisung zu einem solchen System Stellung bezogen – und einen anderen Ansatz gewählt: Compliance soll belohnt...

21. Oktober 2015

In den Teilen 1-3 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der 4. und letzte Teil schließt nun mit einer Zusammenfassung, einer Stellungnahme zur Ausgangsfrage, mit Hinweisen für die Beratungspraxis und weiterführenden Informationen zum Thema Selbstanzeige. Diskussionen und Kritik sind jederzeit willkommen.

24. September 2015

In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror des Gesetzgebers versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der vorletzte Teil der Reihe führt nun die Mängelliste fort.

31. August 2015

Im ersten Teil der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (2011/2014): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Daher meine Frage: Dritte Sanierung oder Abriss des „Altbaus“ Selbstanzeige?

17. August 2015

Der „Altbau“ Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus.

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30. Oktober 2015

Compliance hat das Koordinatensystem unternehmerischen Handelns um eine neue Dimension erweitert. Es greift allerdings zu kurz, würde man unter diesem Begriff nur ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verstehen. Organisatorisch interpretiert, ist Compliance auch keine bloße Modifikation der Controlling-, der Revisions- oder der Rechtsabteilung. Als gelebtes System ist sie zugleich Teil der Unternehmenskultur. Hierdurch wird aus ihr mehr als ein Instrument zur internen und externen Pflichtenbefolgung. Eine allgemeine Rechtspflicht zur Etablierung eines (Tax-)Compliance-Systems existiert bislang nicht. Das BMF hat nun erstmals per Verwaltungsanweisung zu einem solchen System Stellung bezogen – und einen anderen Ansatz gewählt: Compliance soll belohnt...

21. Oktober 2015

In den Teilen 1-3 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der 4. und letzte Teil schließt nun mit einer Zusammenfassung, einer Stellungnahme zur Ausgangsfrage, mit Hinweisen für die Beratungspraxis und weiterführenden Informationen zum Thema Selbstanzeige. Diskussionen und Kritik sind jederzeit willkommen.

24. September 2015

In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror des Gesetzgebers versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der vorletzte Teil der Reihe führt nun die Mängelliste fort.

31. August 2015

Im ersten Teil der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (2011/2014): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Daher meine Frage: Dritte Sanierung oder Abriss des „Altbaus“ Selbstanzeige?

17. August 2015

Der „Altbau“ Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus.

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Compliance hat das Koordinatensystem unternehmerischen Handelns um eine neue Dimension erweitert. Es greift allerdings zu kurz, würde man unter diesem Begriff nur ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verstehen. Organisatorisch interpretiert, ist Compliance auch keine bloße Modifikation der Controlling-, der Revisions- oder der Rechtsabteilung. Als gelebtes System ist sie zugleich Teil der Unternehmenskultur. Hierdurch wird aus ihr mehr als ein Instrument zur internen und externen Pflichtenbefolgung. Eine allgemeine Rechtspflicht zur Etablierung eines (Tax-)Compliance-Systems existiert bislang nicht. Das BMF hat nun erstmals per Verwaltungsanweisung zu einem solchen System Stellung bezogen – und einen anderen Ansatz gewählt: Compliance soll belohnt...

21. Oktober 2015

In den Teilen 1-3 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der 4. und letzte Teil schließt nun mit einer Zusammenfassung, einer Stellungnahme zur Ausgangsfrage, mit Hinweisen für die Beratungspraxis und weiterführenden Informationen zum Thema Selbstanzeige. Diskussionen und Kritik sind jederzeit willkommen.

24. September 2015

In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror des Gesetzgebers versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der vorletzte Teil der Reihe führt nun die Mängelliste fort.

31. August 2015

Im ersten Teil der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (2011/2014): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Daher meine Frage: Dritte Sanierung oder Abriss des „Altbaus“ Selbstanzeige?

17. August 2015

Der „Altbau“ Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus.

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21. Oktober 2015

In den Teilen 1-3 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der 4. und letzte Teil schließt nun mit einer Zusammenfassung, einer Stellungnahme zur Ausgangsfrage, mit Hinweisen für die Beratungspraxis und weiterführenden Informationen zum Thema Selbstanzeige. Diskussionen und Kritik sind jederzeit willkommen.

24. September 2015

In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror des Gesetzgebers versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der vorletzte Teil der Reihe führt nun die Mängelliste fort.

31. August 2015

Im ersten Teil der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (2011/2014): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Daher meine Frage: Dritte Sanierung oder Abriss des „Altbaus“ Selbstanzeige?

17. August 2015

Der „Altbau“ Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus.

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21. Oktober 2015

In den Teilen 1-3 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der 4. und letzte Teil schließt nun mit einer Zusammenfassung, einer Stellungnahme zur Ausgangsfrage, mit Hinweisen für die Beratungspraxis und weiterführenden Informationen zum Thema Selbstanzeige. Diskussionen und Kritik sind jederzeit willkommen.

24. September 2015

In den Teilen 1 und 2 der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (SchwarzGBekG / AOÄndG 2015): Der Verschärfungsfuror des Gesetzgebers versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Der vorletzte Teil der Reihe führt nun die Mängelliste fort.

31. August 2015

Im ersten Teil der Beitragsreihe äußerte ich mich kritisch zu den beiden letzten Reformen des Selbstanzeigerechts (2011/2014): Der Verschärfungsfuror versperrte den Blick für sinnvolle und praktisch umsetzbare Änderungen. Wesentliche Mängel wurden nicht beseitigt, gleichzeitig kamen weitere hinzu. Daher meine Frage: Dritte Sanierung oder Abriss des „Altbaus“ Selbstanzeige?

17. August 2015

Der „Altbau“ Selbstanzeige wurde in 2011 saniert. Die Sanierung misslang in wesentlichen Teilen. Denn der Gesetzgeber hatte vorrangig Hinterziehungssachverhalte privater Anleger mit Auslandsvermögen im Blick. Ob die Neuregelung beispielsweise für die Unternehmenspraxis sinnvoll und umsetzbar ist, wurde ausgeblendet. Der Verschärfungsfuror brach aus.

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