Autor: Thorsten Franke-Roericht, LL.M.
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„Steuerberater können kein Strafrecht, Rechtsanwälte kein Steuerrecht“, diese Vorurteile sind nicht neu. Es wundert daher nicht, dass in Steuerstrafrechtsfällen manchmal Welten aufeinander prallen. Der Anwalt denkt: „Mag sein, dass der Steuerberater des Mandanten die steuerlichen Dimensionen würdigen kann. Strafverteidigung ist ihm aber fremd. Ich übernehme!“ Der Steuerberater denkt: „Sobald ein Anwalt im Spiel ist, wird es unnötig kompliziert. Ich habe mich noch immer mit der Finanzbehörde einigen können. Auf juristische Scheingefechte lasse ich mich nicht ein. Der Anwalt bleibt draußen!“ So oder so ähnlich könnten die inneren Monologe der Beteiligten ablaufen. Ist das wirklich so? Diskutieren Sie gerne über die…
Bereits in seinen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2003“ warnte der Bundesrechnungshof vor drohenden Steuerausfällen aufgrund moderner Kassensysteme. Zuletzt hat die Diskussion um die Bekämpfung von Kassenmanipulationen deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere bargeldintensive Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel stehen im Fokus. Derzeit liegt unter anderem ein Gesetzentwurf des BMF zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vor. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Mannheim fügt sich in diese Gesamtlage nahtlos ein.
Gestern berichtete „wiwo.de“ exklusiv über den angeblichen Plan von Bundesfinanzminister Schäuble, das Bankgeheimnis „faktisch abzuschaffen“. Grundlage soll ein elf Punkte umfassender Diskussionsentwurf des BMF sein. Der geneigte Leser fragte ketzerisch: Gibt es überhaupt ein Bankgeheimnis in Deutschland? Die Antwortet lautete: nein. Nun berichten weitere Medien über den Entwurf- der Nebel lichtet sich etwas.
„wiwo.de“ berichtet heute (27.4.2016) mit der Schlagzeile „Schäuble will Bankgeheimnis faktisch abschaffen“ exklusiv zu einem brisanten Thema, das zuletzt durch die sog. „Panama Papers“ wieder in das steuerpolitische Blickfeld rückte. Der geneigte Leser fragt sich: Kann das sein? Gibt es überhaupt ein Bankgeheimnis in Deutschland, das „faktisch abgeschafft“ werden könnte?
Mit Teil 3 der Reihe endet meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015. Dieser Teil richtet seinen Blick auf lesenswerte Literatur und Kurioses zum Thema. Teil 1 befasste sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung, Teil 2 mit relevanten Steuerverfahren im Dunstkreis von Steuerhinterziehungs- bzw. Steuerverkürzungssachverhalten.
Meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015 richtet in drei Teilen den Blick auf die Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung (Teil 1), relevante Gerichtsverfahren (Teil 2) sowie lesenswerte Literatur und Kurioses (Teil 3) zum Thema.
Meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015 richtet in drei Teilen den Blick auf die Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung, relevante Gerichtsverfahren sowie lesenswerte Literatur und Kurioses zum Thema. Es zeigt sich: Das Jahr 2015 hat zahlreiche Trendwenden mit sich gebracht – der Wind im Steuerstrafrecht weht rauer als je zuvor.
Steuerstrafverfahren sind steuerlich und (steuer-)strafrechtlich anspruchsvoll. Dies ist zum einen auf die inhaltlichen Fragestellungen, zum anderen auf das Nebeneinander von Steuer- und Steuerstrafverfahren zurückzuführen. Zwei aktuelle Entscheidungen jenseits dieser Dimensionen zeigen wieder einmal: auch die möglichen Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung wollen bedacht sein. Denn sie können im Einzelfall schwerer wiegen als die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit. Der Beitrag stellt die Entscheidungen vor, bietet einen Überblick über weitere mögliche Nebenfolgen und verweist auf Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Steuerstrafverfahren sind steuerlich und (steuer-)strafrechtlich anspruchsvoll. Dies ist zum einen auf die inhaltlichen Fragestellungen, zum anderen auf das Nebeneinander von Steuer- und Steuerstrafverfahren zurückzuführen. Zwei aktuelle Entscheidungen jenseits dieser Dimensionen zeigen wieder einmal: auch die möglichen Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung wollen bedacht sein. Denn sie können im Einzelfall schwerer wiegen als die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit. Der Beitrag stellt die Entscheidungen vor, bietet einen Überblick über weitere mögliche Nebenfolgen und verweist auf Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Seit Jahren erwirbt der Staat Steuer-CDs. Gerne wird anschließend die Öffentlichkeit informiert. Der Fiskus will damit auch Selbstanzeigen provozieren. Denn die Auswertung der Daten-CD bindet Ressourcen. Daher beschränkt man sich in der Regel auf medienwirksame Fälle: Personen des öffentlichen Lebens oder Sachverhalte mit hohen Hinterziehungssummen. Alle übrigen werden angeschrieben. Wird nicht unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, erwartet man als Reaktion eine Selbstanzeige. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: ein Gewöhnungseffekt ist eingetreten. Steuer-CDs, so die Wahrnehmung, dürfen angekauft werden. Inzwischen hätten dies auch Gerichte bestätigt. Nun soll das Land NRW eine weitere Steuer-CD erworben haben (Quelle: www.spiegel.de, Abruf vom 31.10.2015). Fest…
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