Autor: Dr. Carola Rinker
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Es gibt keinen. Naja, fast keinen. Zumindest im Hinblick auf die Bilanzierung. Unsere Finanzminister des Bundes und der Länder sowie die Kommunen müssten eigentlich Geld für zukünftige Ausgaben zurücklegen. So wie es auch jedes Unternehmen in Deutschland tun muss, das bilanzierungspflichtig ist. Laut Aussage des Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen bilanziert der Staat wie eine Frittenbude.
Die Anwesenheit des stimmberechtigen Kapitals der DAX-Konzerne war mit ca. 60 Prozent in diesem Jahr so hoch wie noch nie in diesem Jahrtausend. Was trägt zu diesem Boom bei?
Rechnen wir uns die Welt doch so, wie sie uns gefällt Der Goodwill mag den meisten ein Begriff sein. Doch wie ist es, wenn dieser negativ ist? Geht das überhaupt? Oh ja, das geht. Über den sog. Badwill wird in der Literatur und den Medien nur sehr selten bis nie gesprochen. Wozu auch, Goodwill klingt doch schon viel besser. Anstelle von Badwill könnten wir auch einfach Lucky Buy sagen. Hört sich irgendwie schöner an. Laut einer Studie von Henning Zülch, Professor an der HHL in Leipzig wird der Badwill unterschätzt. Auch wenn in den vergangenen Jahren am deutschen Kapitalmarkt nur...
Die Anzahl der eigenen Institutionen, die sich mit dem Thema Rechnungslegung beschäftigen, hat sich in den letzten Jahren um einige erhöht. Trotz der gleichen Themen, die diese Institutionen beschäftigen, kommunizieren sie oft nicht miteinander.
Der Bestätigungsvermerk. Bisher war dieser in den Geschäftsberichten der börsennotierten Unternehmen immer ein Standardtext. Man hatte den Eindruck, dass lediglich die Jahreszahlen ausgetauscht wurden. Wichtig war lediglich der Hinweis, ob das Unternehmen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhielt. Sofern dieser eingeschränkt oder versagt wurde, gab es weitere Informationen zur Begründung dieser Entscheidung. Durch die aktuelle Reform des sog. Abschlussprüferreformgesetzes (APAReG, AReG) wird der bisherige Bestätigungsvermerk um einen
Seit der Finanzkrise hat das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Qualität der externen Abschlussprüfung gelitten. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten, wird es nunmehr eine sog. externe Rotationspflicht geben. Bisher war nach sieben Jahren eine interne Rotation durch den Wechsel des verantwortlichen Prüfungspartners in der Prüfungsgesellschaft ausreichend (inkl. bestimmter Karenzzeiten). Durch das neue Gesetz wird die externe Rotation verpflichtend. So beträgt die maximale Prüfungszeit nach dem neuen Gesetz 20 Jahre. Es gibt nach zehn Jahren eine
Kaum hatte ich den Artikel zu „Disclosure Overload“ und die vorgenommene Kürzung des Geschäftsberichtes am Beispiel der Siemens AG geschrieben, blickte ich wenige Stunden später in das Handelsblatt. Dort wurden die erhebliche Kürzung der Quartalsberichte und die damit befürchtete Intransparenz thematisiert. Doch nun der Reihe nach. In der Vergangenheit mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen alle drei Monate Zwischenberichte veröffentlichen. Es ging nach der Devise: je mehr, desto besser.
In den letzten Jahren wurden die Geschäftsberichte der Unternehmen immer dicker. Die Unternehmen steckten vor allem auch in die optische Gestaltung ihrer Berichte viel Arbeit. Im ersten Drittel des Berichtes waren Bilder der Aufsichtsräte und Vorstände und viele weitere Informationen über das Unternehmen. Es hinterließ den Eindruck einer „Imagebroschüre“. Durch diese erhebliche Zunahme der Berichte verliert der Leser den Überblick über das Wesentliche. In der Literatur wird dieser Berichtswahn als sog. „Disclosure Overload“ bezeichnet.
Grund ist die sog. Kameralistik. Sie wird hauptsächlich in der öffentlichen Verwaltung anstatt der doppelten Buchführung (Dopik) angewendet. Doch nun alles der Reihe nach. Laut eines Artikels von Spiegel online vom 07. März 2016 sind viele Brücken in Deutschland marode. Eine Vielzahl an Brücken in ganz Deutschland ist in einem mangelhaften Zustand. Von den Straßen mal ganz abgesehen. Der Artikel beziffert das notwendige Investitionsvolumen in den kommenden Jahren nicht. Dieses dürfte jedoch einen enormen Umfang haben.
Sie haben es sicherlich mitbekommen: Letzte Woche hat der US-Konzern unter anderem Schokoriegel Mars und Snickers zurückgerufen. Grund waren gefundene Plastikteile in einem verkauften Riegel. Für derartige Rückrufaktionen haben die Unternehmen in der Regel eine Versicherung abgeschlossen. Betrachten wir nun die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bei einem solchen Ereignis: Wenn die betroffenen Kunden die gekauften Schokoriegel an das Unternehmen senden und dafür einen Gutschein erhalten, verringert sich dadurch der Gewinn aufgrund steigender Aufwendungen. Zugleich wird der Gewinn durch erhaltene Zahlungen der abgeschlossenen Versicherung wieder erhöht.
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