Autor: Dr. Carola Rinker
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Übererfüllung der Offenlegungspflichten führt zu höherem Ordnungsgeld Beim Lesen des Urteils des OLG Kölns geht allen Unternehmen sicherlich das Messer im Sack auf. Zumindest auf den ersten Blick. Durch eine freiwillige Veröffentlichung des Jahresabschlusses muss eine Kleinst-Kapitalgesellschaft ein höheres Ordnungsgeld bezahlen? Warum denn das bitteschön? Gesetzlich verpflichtet ist die Kleinst-Kapitalgesellschaft nämlich lediglich zur Hinterlegung des Jahresabschlusses in elektronischer Form beim Bundesanzeiger sowie zur Erteilung eines Hinterlegungsauftrags (vgl. § 226 Abs. 2 S. 1 HGB). Die vor einigen Jahren neu eingeführte Größenklasse der sog. Kleinstkapitalgesellschaft (Kriterien vgl. § 267 a HGB) profitiert unter anderem von Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses....
Sicherlich werden sich einige von Ihnen an die Geschichte von Flowtex erinnern. Ich hörte das erste Mal in der Vorlesung davon. Damals klang es alles noch sehr theoretisch, ich notierte mir lediglich den Begriff „Flowtex“. Einige Jahre später wollte ich es doch genauer wissen und recherchierte. Ich stieß auf das Buch „Der Flowtex-Skandal“. Zur Schande meines Bundeslandes muss ich gestehen: Wir sind beim Thema Bilanzskandale in Deutschland sicherlich in den Top drei. Nun ja, es gibt sicherlich schönere Listen, auf denen wir in den Top drei sind. Die Geschichte rund um Flowtex ist spannend und seltsam zugleich. Nicht nur Politiker,...
Vortrag von Petr Kříž bei der Schmalenbach-Tagung am 30. März 2017 in Köln Der erste Vortrag der Schmalenbach-Tagung sprach mir förmlich aus der Seele. Schon nach wenigen Minuten war für mich klar: Es hat sich gelohnt, zur Tagung zu fahren. Der erste Vortragende Petr Kříž, ist Partner bei PriceWaterhouseCoopers in Prag. Interessant auch: Er hat die gleichen Ansichten wie seine deutschen Kollegen. Doch nun will ich Ihnen die Inhalte seines Vortrags nicht weiter vorenthalten.
Beim Erfinden von vorteilhaften Kennzahlen greifen diverse börsennotierte Konzerne in die Zauberkiste. Sie zaubern selbst erfundene Kennzahlen herbei. War das Ziel der IFRS-Rechnungslegung nicht die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen? Doch, eigentlich schon. Aber das ist der Wunsch des IASB, nicht unbedingt der nach IFRS-bilanzierenden Unternehmen. Die meisten der 30 DAX-Unternehmen berechnen in ihrem veröffentlichten Jahresabschluss oftmals Ertragskennzahlen, die auf den ersten Blick sehr aussagekräftig sein sollen. Da die Unternehmen die Definition der Kennzahlen selbst festlegen, besteht ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Denn die Investoren sollen doch schließlich von den tollen Erfolgskennzahlen des Unternehmens beeindruckt sein. Das wirkt sich dann auch hoffentlich positiv auf...
Kreativität bei der Berechnung von Kennzahlen. Darum geht es im nächsten Artikel der Serie „Bilanzkosmetik“ Anfang April 2017. Als kleinen Vorgeschmack hat Eventim für den Geschäftsbericht 2016 eine kleine Vorspeise serviert: Den Normalisierungseffekt. Doch nun der Reihe nach. Sehnsüchtig hatte ich auf den Geschäftsbericht von 2016 von Eventim gewartet. Auf den ersten Seiten des pdf-Dokumentes wurden die Konzernkennzahlen berechnet. Das Unternehmen berechnet das sog. normalisierte EBIDTA. Was bitte ist das denn? Ich erfahre, dass dieses um Normalisierungseffekte bereinigt wurde. Was soll das nun wiederum sein?
BFH kippt Entscheidung des Finanzgerichts In einem aktuellen Urteil (IV R 33/13) hatte der BFH folgenden Fall vorliegen: Der Betriebszweck des Unternehmens A ist das Verleasen von Wirtschaftsgütern. Diese Wirtschaftsgüter kaufte sie von Unternehmen B, an die sie die Wirtschaftsgüter wiederum über die Laufzeit eines Leasingvertrages von 48 Monaten verlieh. Ferner wurde eine sog. Rückkaufvereinbarung getroffen: Demnach musste Unternehmen B auf Verlangen von Unternehmen A das Leasingobjekt nach Ende der Laufzeit zurückkaufen. Als Rückkaufpreis wurden 20 % des Nettokaufpreises abzüglich entstandener Kosten wie beispielsweise Überführungskosten vereinbart. Die Wirtschaftsgüter wurden in der Bilanz des Unternehmens A im Anlagevermögen ausgewiesen. Klingt kompliziert?...
Vor genau einem Monat kam in der ARD die Dokumentation „Wie Reiche immer reicher werden – die große Geldflut“. Falls Sie diese noch nicht gesehen haben: Das Anschauen lohnt sich auf alle Fälle. Es geht unter anderem um den Verkauf von WMF, den schwäbischen Küchengerätehersteller. WMF wurde in den letzten Jahren mehrmals verkauft. Der bisherige Eigentümer KKR verkaufte das Unternehmen mit einem satten Gewinn und konnte seinen Kapitaleinsatz verdreifachen. Doch wie geht das? Schauen wir uns das Ganze an.
Wie immer. Uns Bürgern wird ein verhinderter heimlicher Aufbau von Bürokratie als „Entlastung für Mittelständler und Handwerksbetriebe“ verkauft. Lieber Herr Gesetzgeber: Bei der Anhebung des Schwellenwertes bei GWGs handelt es sich nicht um einen Abbau von Bürokratie. Du verhinderst lediglich einen unbemerkten Aufbau. Der Begriff Inflation sollte dir doch bekannt sein. Falls nicht: Einfach Mister Google fragen, der weiß sicherlich eine Antwort. In den letzten Jahren sind die Regelungen zu den GWGs auch keinesfalls einfacher geworden, sondern durch die Einführung der Poolabschreibung unübersichtlicher. Ist das denn etwas Bürokratieabbau? Ich schließe mich der Auffassung von Herrn Professor Mujkanovic an: Schafft sie...
Nachdem der Frühjahrsputz durchgeführt wurde und alle Altlasten abgeschrieben wurden, ist nun der nächste Schritt die Darstellung im Jahresabschluss. Damit die möglicherweise hohen Abschreibungen, gebildeten Rückstellungen oder sonstigen Gewinn schmälernden Ereignisse den Abschluss nicht zu sehr beeinflussen, wird die Darstellung geschönt. Dazu werden beispielsweise bei der Berechnung der Eigenkapitalrendite Sondereinflüsse herausgerechnet. Oder noch einfacher: Die Entwicklung des operativen Ergebnisses der letzten drei Geschäftsjahre wird aufgezeigt. Natürlich auch hier um Sondereinflüsse bereinigt. Dieses Instrument wird nicht nur von Banken genutzt.
Antwort auf „Immer Ärger mit den Frauen…“ Lieber Herr Mujkanovic, machen Sie sich keine Sorgen wegen des Titels Ihres Artikels. Die Frauenquote ist auch für die ein oder andere Frau ein Ärgernis. Wollen wir denn eine Situation wie in Norwegen? Ich denke nicht. Wenigstens wurde eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer festgelegt. So sparen wir uns in einigen Jahren die Einführung einer Männerquote. Was aber vergessen wurde: Gibt es denn die Anzahl an Frauen mit der entsprechenden Qualifikation, die benötigt werden? Aber nun der Reihe nach.
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