Autor: Dr. Carola Rinker
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Am 12. November 2021 hat das Handelsblatt den berühmten Wambach-Bericht veröffentlicht. Was ist das Besondere daran? Wenige Monate zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Veröffentlichung dieses Berichtes noch untersagt (Az.: 1 BGs 340/21). Die Begründung? Der Untersuchungsausschuss von Wirecard war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst worden. Dies lag an der anstehenden Bundestagswahl im September. Der Bericht war als geheim eingestuft worden, EY hatte sich zudem gegen die Veröffentlichung gewehrt. Nun wurden durch die Veröffentlichung Fakten geschaffen.
Alle Jahre wieder…aber nicht mehr in diesem Jahr – zumindest nicht von der DPR. Denn durch das am 20. Mai 2021 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wird die DPR ab dem 1. Januar 2022 Geschichte sein. Inwieweit die Bafin künftig Prüfungsschwerpunkte veröffentlichen wird, wird sich zeigen. Die DPR hatte bisher immer die Prüfungsschwerpunkte der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) übernommen und eigene Schwerpunkte für die Prüfungen im Folgejahr festgelegt. Ende Oktober hat die ESMA diese üblicherweise veröffentlicht. Auswirkungen der Corona-Pandemie Wenig überraschend ist der Fokus auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie als einer der Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr....
Die Anforderungen an die Abschlussprüfer steigen und steigen. Neben der Digitalisierung spielt auch das Thema Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten eine immer größere Rolle. Eine Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch den Abschlussprüfer gibt es erst ab 2023 für alle Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Noch ist etwas Zeit. Doch 2023 kommt schneller als man denkt. Mittlerweile haben auch einige Wirtschaftsprüfer begonnen, hier eine besondere Expertise aufzubauen: Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Bisher ist dies noch freiwillig, wird aber teilweise von Unternehmen genutzt. Überlegungen zur Fachweiterbildung Durch die steigenden Anforderungen an den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer stelle ich mir immer wieder die Frage,...
November – bisher war dies immer der Monat, in dem die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihre Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr veröffentlichte. Doch zumindest für die DPR hat sich diese Aufgabe dieses Jahr erübrigt., denn Sie ist ab dem 1. Januar 2022 Geschichte. Noch ist unklar, ob auch die Bafin künftig die Prüfungsschwerpunkte vorab veröffentlichen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Bafin als „Nachfolgerin“ der DPR die ESMA-Richtlinien ebenfalls umsetzen wird. Die DPR hatte zu den Prüfungsschwerpunkten auf europäischer Ebene immer auch eigene nationale Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Es ist derzeit noch abzuwarten, inwieweit die Bafin diese Vorgehensweise künftig fortsetzen...
Ein ineffizientes bzw. nicht funktionierendes Internes Kontrollsystem erleichtert Bilanzmanipulationen. Undenkbar ist hier beispielsweise die rückwirkende Einholung der Zustimmung durch den Aufsichtsrat eines zustimmungspflichtigen Darlehens, das bereits ausgezahlt wurde. Undenkbar? Spätestens seit Ende Juni 2020 – dem Zusammenbruch des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard – ist klar: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Mit einer mangelhaften Corporate Governance, einem fehlenden Prüfungsausschuss war in der Vergangenheit der Aufstieg in den DAX möglich.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss wird sich durch das FISG verändern. Es wurde nun gesetzlich klargestellt, dass der Aufsichtsrat auch die Qualität der Abschlussprüfung beurteilen muss. Dadurch kommt dieser Aufgabe des Aufsichtsrates eine größere Bedeutung zu. Doch diese stellt den Aufsichtsrat vor einige Herausforderungen. Fragen an den Abschlussprüfer Der Prüfungsausschuss – der künftig bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zwingend eingerichtet werden muss – stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab. Doch wenn es um die Beurteilung der Qualität der erfolgten Abschlussprüfung geht, stellen sich für den Aufsichtsrat einige Fragen:
Vor kurzem habe ich einen Vortrag auf dem Accounting Summit in Berlin zum Thema „Tatort Rechnungswesen – Kann Digitalisierung Bilanzfälschung verhindern?“ gehalten. Diese Frage muss ich leider mit einem klaren Nein beantworten. Doch Digitalisierung kann helfen, Manipulationen schneller aufzudecken. Sicherlich ist die Causa Wirecard kein Massenphänomen. Dennoch werden auch immer wieder in „kleinerem“ Stil Bilanzen manipuliert. Warum Prävention wichtig ist Sofern sich die Manipulationen zu einem größeren Skandal ausweiten, hat dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Image des Unternehmens. Dies ist vergleichbar mit einem größeren Verstoß gegen Compliance-Vorschriften.
Studien zur Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung gibt es wie Sand am Meer. Doch anders als bei Sandkörnern ist die Vorgehensweise sehr unterschiedlich. Wenig überraschend ist die Tatsache, dass die meisten Studien aus den USA kommen. Wie so oft haben wir in Deutschland hier noch etwas Nachholbedarf. Einige wichtige Erkenntnisse aus den Studien werde ich in diesem Beitrag näher beleuchten. Arbeitsbelastung des (verantwortlichen) Abschlussprüfers Wenig überraschend ist das Ergebnis, dass eine hohe Arbeitsbelastung der Abschlussprüfer die Prüfungsqualität beeinträchtigt. Dabei spielt nicht nur die Arbeitsbelastung des betroffenen Mandates, sondern die Arbeitsbelastung bei der Betreuung mehrerer Mandate eine Rolle. Diese Erkenntnis zeigt,...
Es gibt eine Vielzahl von Indikatoren, die für die Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers entwickelt wurden. Die Herausforderungen bestehen darin, die Indikatoren präzise messbar zu machen. Denn nur dann kann auch tatsächlich eine Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgen. Auch werden erste Erfahrungen zeigen, welche Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung in der Praxis ergeben. Die entscheidende Frage bei den Indikatoren zur Qualitätsbeurteilung ist, ob diese sich auf die Prüfungsgesellschaft oder das Prüfungsteam bezieht. So ist davon auszugehen, dass es zwischen diesen beiden Größen Wechselwirkungen geben wird. Auch hier wird die Praxis erst noch zeigen, welche Vorgehensweise aussagekräftig sein wird. Einteilung...
Das eine Aussage verschiedene Interpretationen zulässt, ist nichts Neues. Doch im Falle des KPMG-Berichtes von Wirecard hat Markus Braun sich im vergangenen Frühjahr doch sehr viel Kreativität erlaubt. Um es kurz auf den Punkt zu bringen. Nachdem der Bericht der Sonderuntersuchung von KPMG Ende April 2020 veröffentlicht wurde, stellt sich die entscheidende Frage, wie die Ergebnisse zu interpretieren waren. Dazu folgender, wenn auch sehr kurzer, Vergleich der Aussagen von KPMG und Brauns Interpretation: KPMG: Aufgrund nicht vorgelegter Unterlagen und mangels ausreichender Nachweise konnte die Existenz des Geschäftes nicht nachgewiesen werden. Auch die Echtheit der Dokumente konnte nicht zweifelsfrei belegt werden....
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