Autor: Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Mehr Effizienz oder weniger Kontrolle? Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verspricht genau das, was sein Name nahelegt: weniger Papier, weniger Aufwand, mehr digitale Zukunft. Ein zentrales Element ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre – ein scheinbar kleiner, aber bedeutsamer Schnitt in das Gefüge der steuerlichen Nachvollziehbarkeit. Was sich ändert – und warum das wichtig ist Bisher galt: Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG). Künftig sind es nur noch acht. Das klingt zunächst plausibel – immerhin geht es laut Gesetzgeber um eine jährliche Entlastung in Höhe von...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 15. April 2025
Wenn der Arbeitnehmer die Hand aufhält: Empfang von Schmiergeld ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung
-
Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt 14. April 2025
Bürokratieabbau um jeden Preis? Warum die neuen Aufbewahrungsfristen ein riskanter Deal sind
-
Christian Herold 13. April 2025
Aufhebung der beschränkten Verlustverrechnung aus Termingeschäften: Außer Spesen nichts gewesen
-
Christian Herold 12. April 2025
Gewerbesteuerfalle bei Grundstücksverkauf vor Jahreswechsel
-
Dr. Carola Rinker 12. April 2025
Porsche Holding: Vom Höhenflug zum Sturz
NEUESTE KOMMENTARE
25.03.2025 von Maik Geduhn
22.03.2025 von Stefan Amourette
Aufreger des Monats April: Rückgängigmachung des IAB für PV-Anlage oder keine Lust auf Karlsruhe
11.04.2025 von Claus Zinge
Firmenwagen: Müssen Kinder einen Pickup fahren?