Autor: Christoph Iser

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14. April 2020

Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Frage wie eine ortsübliche Miete zu ermitteln ist, bis wann bei der Umsatzsteuer die Zuordnungsentscheidung zu treffen ist und ob eine fingierte Abgeltungsteuer nicht doch auch Abgeltungswirkung entfalten kann. Unter dem Aktenzeichen IX R 7/20 muss der BFH klären, ob bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen ist, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen fremden Dritten teurer vermietet. Ob...

13. April 2020

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, aber greifen die beim Corona-bedingten Home-Office? Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer besteht insbesondere dann, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ordnet der Arbeitgeber daher das Home-Office an, was beispielsweise durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden könnte, können dann bis zu 1.250 € für dem heimischen Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Wird das häusliche Arbeitszimmer sogar zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung können sogar sämtliche Kosten steuermindernd abgesetzt werden. Aber aufgepasst! Es muss tatsächlich...

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Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Frage wie eine ortsübliche Miete zu ermitteln ist, bis wann bei der Umsatzsteuer die Zuordnungsentscheidung zu treffen ist und ob eine fingierte Abgeltungsteuer nicht doch auch Abgeltungswirkung entfalten kann. Unter dem Aktenzeichen IX R 7/20 muss der BFH klären, ob bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen ist, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen fremden Dritten teurer vermietet. Ob...

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, aber greifen die beim Corona-bedingten Home-Office? Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer besteht insbesondere dann, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ordnet der Arbeitgeber daher das Home-Office an, was beispielsweise durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden könnte, können dann bis zu 1.250 € für dem heimischen Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Wird das häusliche Arbeitszimmer sogar zum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung können sogar sämtliche Kosten steuermindernd abgesetzt werden. Aber aufgepasst! Es muss tatsächlich...

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