Prozesskosten beim Realsplitting

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten können bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt hat.

Fraglich war nun, ob Prozesskosten zur Bestreitung des nachehelichen Unterhaltes auf Seiten des Empfängers Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften sein können. Weiterlesen

Arbeitslohn oder kein Arbeitslohn, das ist hier die Frage!

Wird eine Zahlung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn qualifiziert, fällt insoweit keine Lohnsteuer und (noch wesentlich interessanter) keine Sozialversicherung an.

Insoweit kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass versucht wird, bestimmte Leistungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter aus dem Bereich der Arbeitnehmerschaft auszusondern und darzulegen, dass diese Leistung kein Zusammenhang mit den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen haben.

Dies wurde aktuell auch in einem Sachverhalt vor dem FG Münster versucht. Weiterlesen

Vergleichsmiete zwischen Schwesterngesellschaften

Gerade bei nahestehenden Kapitalgesellschaften ist die fremdübliche Bemessung einer untereinander gezahlten Miete von enormer Bedeutung, da ansonsten eine VGA droht.

So auch im Sachverhalt einer Entscheidung des FG Münster vom 13.2.2019 (Az: 13 K 1335/16 K,G,F). Im Urteilssachverhalt vermietete eine GmbH ein Industriegrundstück an ihre Schwester GmbH. Die Miete orientierte sich am Umsatz der Mieterin. Darin sah die Finanzverwaltung eine VGA. Weiterlesen

Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten und vGA

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat mit Erlass vom 1.10.2019S 2742 A – 38 – St 5209  zur steuerlichen Behandlung von Arbeitszeitkonten Stellung genommen. Unterteilt nach den jeweiligen Arbeitnehmern gilt dabei Folgendes: Weiterlesen

Rechnungsanforderungen beim Vorsteuervergütungsverfahren

Ausweislich § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV sind dem Vergütungsantrag die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescannte Originale vollständig beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 €, bei Rechnung über Kraftstoffe mindestens 250 € beträgt.

Weil die Regelung keine eigenständige Definition der Rechnung enthält, ist insoweit der Rechnungsbegriff des § 15 UStG heranzuziehen. Das Vorsteuervergütungsverfahren dient lediglich dazu, die Vergütung von Vorsteuerbeträgen einem besonderen Verfahren zu unterwerfen, ohne aber den Anspruch auf Vorsteuerabzug inhaltlich auszugestalten.
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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juni 2020

Wieder drei ausgewählte Anhängigkeiten in diesem Monat. Es geht um die Frage des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende trotz Splittingverfahren, die Haftung des Geschäftsführers für die eigene Lohnsteuer und ein etwaig damit verbundener Werbungskostenabzug sowie mal wieder um die Frage, ob eine haushaltsnahe Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Weiterlesen

Gestaltung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 Prozent der Bemessungsgrundlage neben der üblichen Absetzung für Abnutzung  in Anspruch genommen werden.

Grob können die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau wie folgt zusammengefasst werden: Weiterlesen

Zur Notwendigkeit der Begrenzung von Gewinntantieme

Allein eine fehlende Höchstbetragsbeschränkung der Gewinntantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt für sich allein noch nicht zu einer vGA. Unter welchen Umständen Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen sind, beurteilt sich jedoch leider nach keinen festen Regeln.

Verspricht eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinntantieme, so kann grundsätzlich immer nur dann eine vGA angenommen werden, soweit die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers unter Berücksichtigung der Tantiemeleistung unangemessen ist. Die Angemessenheit der Gesamtausstattung muss dabei grundsätzlich anhand derjenigen Umstände und Erwägungen beurteilt werden, die im Zeitpunkt der Gehaltsvereinbarung vorgelegen haben und angestellt worden sind. Für die Praxis bedeutet dies regelmäßig, dass die Höhe der angemessenen Beträge im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln ist.

Mit Urteil vom 27.2.2003 (Az: I R 46/01) hat der BFH klargestellt, dass die Entscheidung darüber, wie ein ordentlicher Geschäftsleiter eine gewinnabhängige Vergütung bemessen hätte und gegebenenfalls nach oben begrenzt hätte im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich dem Finanzgericht obliegt. Deutlich stellen die Richter jedoch auch klar, dass wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein sprunghafter Gewinnanstieg ernsthaft im Raum steht, kann es bei der Vereinbarung einer gewinnabhängige Vergütung geboten sein, diese auf einen bestimmten Höchstbetrag zu begrenzen.

Das FG Hamburg hat dies in seinem Beschluss vom 29.11.2016 (Az: 2 V 285/16) bestätigt.

Weitere Informationen:
BFH, Urteil v. 27.02.2003 – I R 46/01
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 29.11.2016 – 2 V 285/16

 

Vorsicht bei Kaufpreisraten beim Unternehmensverkauf

Unabhängig davon, ob ein Gewerbebetrieb (§ 16 EStG) oder eine GmbH Beteiligung (§ 17 EStG) verkauft wird, bei beiden gilt das Stichtagsprinzip. Wer dies nicht berücksichtigt, tappt bei Kaufpreisraten gegebenenfalls in eine Liquiditätsfalle.

Der Kaufpreis wird nämlich in dem Veranlagungsjahr komplett besteuert, in dem der Gewerbebetrieb oder die GmbH-Anteile übergegangen sind. Wenn daher die Kaufpreisraten bis zur Bekanntgabe dieses Steuerbescheides nicht ausreichen, um die aus dem Verkauf resultierende Steuerlast zu zahlen, ist zwangsläufig ein Liquiditätsproblem gegeben.

Wer beispielsweise seine GmbH für 1 Million € veräußert, realisiert bei Anschaffungskosten von 25.000 € einen Veräußerungserlös von 975.000 €. Weiterlesen

Keine Steuerbefreiung für ein Familienheim bei Aufgabe des Eigentums

Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner das Eigentum oder Miteigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb aufgibt.

Steuerfrei bleibt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG u.a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war und die beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist. Man spricht hier vom Familienheim. Weiterlesen