Autor: Christoph Iser

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23. September 2020

Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden. Dennoch muss klar sein, dass dieser auch schon bei Verkauf eines Grundstücks entstehen kann. Dies gilt auch, wenn das Grundstück bereits langjährig im Besitz ist! Ganz aktuell hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) einen gewerblichen Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks erkannt.

22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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23. September 2020

Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden. Dennoch muss klar sein, dass dieser auch schon bei Verkauf eines Grundstücks entstehen kann. Dies gilt auch, wenn das Grundstück bereits langjährig im Besitz ist! Ganz aktuell hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) einen gewerblichen Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks erkannt.

22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden. Dennoch muss klar sein, dass dieser auch schon bei Verkauf eines Grundstücks entstehen kann. Dies gilt auch, wenn das Grundstück bereits langjährig im Besitz ist! Ganz aktuell hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) einen gewerblichen Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks erkannt.

22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

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Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

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In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

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Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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Autor: Christoph Iser

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  • Recht
  • Steuern
23. September 2020

Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden. Dennoch muss klar sein, dass dieser auch schon bei Verkauf eines Grundstücks entstehen kann. Dies gilt auch, wenn das Grundstück bereits langjährig im Besitz ist! Ganz aktuell hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) einen gewerblichen Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks erkannt.

22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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23. September 2020

Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden. Dennoch muss klar sein, dass dieser auch schon bei Verkauf eines Grundstücks entstehen kann. Dies gilt auch, wenn das Grundstück bereits langjährig im Besitz ist! Ganz aktuell hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) einen gewerblichen Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks erkannt.

22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden. Dennoch muss klar sein, dass dieser auch schon bei Verkauf eines Grundstücks entstehen kann. Dies gilt auch, wenn das Grundstück bereits langjährig im Besitz ist! Ganz aktuell hat der BFH mit Urteil vom 15.1.2020 (Az: X R 18/18 und X R 19/18) einen gewerblichen Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstücks erkannt.

22. September 2020

Gerade im Hinblick auf die Folge der anschaffungsnahen Herstellungskosten, nämlich die steuerliche Berücksichtigung allein über die Abschreibung, ist man häufig bemüht, dass keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen. Fraglich ist daher wie Erstattungen entsprechender Aufwendungen zu behandeln sind. Zum Hintergrund: Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dann spricht man von anschaffungsnahen Herstellungskosten.

18. September 2020

In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können.

16. September 2020

Wie bisher auch an dieser Stelle in diesen Monat wieder drei ausgesuchte Verfahren die ganz aktuell vor dem Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. Es geht um die Frage des Werbungskostenabzugs beim Dienstwagen, die Steuerpflicht von Prozesszinsen und die Frage bei der Besteuerung einer Betriebsaufgabe. Unter dem Aktenzeichen VI R 35/20 muss der BFH die Frage klären, ob entgegen der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 8 EStG stehenden Regelungen ein Arbeitnehmer Werbungskosten für Familienheimfahrten ansetzen darf, wenn er das Fahrzeug teilweise entgeltlich durch seinen Arbeitgeber gestellt bekommt. Auch hinter dem Aktenzeichen VIII R 10/20 verbirgt...

18. August 2020

Wird eine nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit ihrer Anschaffung wieder veräußert, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft besteuert werden. Dies gilt auch wenn die Immobilie geschenkt wurde. Es scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein, dass mit der Schenkung eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Tatsächlich gibt es hier die sogenannte Fußstapfentheorie. Dies bedeutet bei einer unentgeltlichen Übernahme einer Immobilie (Schenkung) tritt der Erwerber in die steuerlichen Fußstapfen seines Vorgängers. Soll heißen: Sind die zehn Jahre schon abgelaufen, hat der Erwerber damit auch kein Problem. Laufen die zehn Jahre noch, führt der Erwerber sie zu Ende.

10. August 2020

Wie jeden Monat habe ich auch im August wieder einige Verfahren ausgewählt, die neu beim Bundesfinanzhof anhängig geworden sind. Von der Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel über die steuerliche Behandlung einer Gewinnausschüttung im Rückwirkungszeitraum einer Einbringung bis hin zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides ist wieder viel dabei:

7. August 2020

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden. Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten. In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

29. Juli 2020

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist.

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