Autor: Christoph Iser

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9. Juni 2016

Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht. 

8. Juni 2016

Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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9. Juni 2016

Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht. 

8. Juni 2016

Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht. 

8. Juni 2016

Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto. 

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