Autor: Christoph Iser
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Zum durchaus als kritisch einzustufenden Zeitablauf der Erbschaftsteuerreform haben wir schon auf einige kritische Punkte und möglich Folgen hingewiesen. Aber was ist denn nun beschlossen? Aufschluss gibt eine gemeinsame Erklärung von Wolfgang Schäuble, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer. Hier die Eckpunkte:
Es ging durch die Medien, dass die Erbschaftsteuerreform steht. Aber ist das wirklich so? Erbschaftsteuer ist immerhin Ländersache. Hier ist durchaus vorstellbar, dass sich die Bundesländer in denen Die Grünen bestimmen oder mitreden gegen das Reformpaket entscheiden. Es bleibt also spannend.
Rund um die Kosten für die Führung eines Rechtsstreits (im Gesetz auch durch Klammerzusatz als Prozesskosten bezeichnet) gibt es ein hin und her. In Punkto Scheidungskosten gibt es aber nun einen vollkommen neuen Ansatz.
Es stellt einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn unentgeltlich erworbene Aktienbezugsrechte am selben Tag verkauft und wieder gekauft werden, um für eine spätere Veräußerung Anschaffungskosten zu generieren. So eine aktuelle Entscheidung des FG Baden-Württemberg (Az: 8 K 2978/13). Aber kann das richtig sein?
Kapitalerträge werden grundsätzlich mit 25% Abgeltungsteuer belegt. Dazu gehören auch Zinseinnahmen aus hingegebenen Darlehen. Leider gibt es jedoch auch Ausnahmen von der Abgeltungsteuer, so zum Beispiel bei der Gesellschafterfremdfinanzierung.
Sofern vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder deren Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben wird, läuft die Festsetzungsfrist erst mal nicht ab. Fakt ist aber auch, dass dafür tatsächlich mit einer Betriebsprüfung begonnen werden muss. Allein der Erlass der Prüfungsanordnung und ein erstes Hallo des Prüfers reichen nämlich nicht.
Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto.
Aller guten Dinge sind drei. Daher auch wieder in diesem Monat drei ausgewählte Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Vielleicht können ja auch Sie von einem dieser Verfahren profitieren.
Es ging bereits durch alle Medien: Die Bundesregierung hat ein mehr oder weniger umfangreiches Anreizprogramm geschaffen, um möglichst schnell viele Elektroautos auf die Straßen zu bekommen. Hier die kommentierten Punkte im Einzelnen:
Schon lange ist klar, dass man in der GmbH-Satzung auch die Gründungskosten benennen muss. Unterlässt man eine solche Angabe liegt auch in steuerlicher Sicht eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Wie streng diese Benennung nun aber ausfallen soll, ist neu.
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