Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv

Autor: Christoph Iser

  • All Posts
  • Allgemein
  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
27. Juli 2016

Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden. 

26. Juli 2016

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

Vorherige Beiträge

End of Content.

ARCHIV

Archiv