Autor: Christoph Iser

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26. April 2017

Wenn der Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt wird, übersendet das Nachlassgericht zunächst einmal einen mehrseitigen Fragebogen in dem alle Wertgegenstände des Nachlasses und die Schulden aufzuführen sind. Hintergrund des Formulars: Die Gebühren für die Erteilung von Erbschein und Co. richten sich nach der Höhe des Nachlasses und dieser soll mittels des Fragebogens festgestellt werden.

25. April 2017

Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. 

18. April 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht. 

4. April 2017

Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen.

7. März 2017

Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.

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Wenn der Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt wird, übersendet das Nachlassgericht zunächst einmal einen mehrseitigen Fragebogen in dem alle Wertgegenstände des Nachlasses und die Schulden aufzuführen sind. Hintergrund des Formulars: Die Gebühren für die Erteilung von Erbschein und Co. richten sich nach der Höhe des Nachlasses und dieser soll mittels des Fragebogens festgestellt werden.

25. April 2017

Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. 

18. April 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht. 

4. April 2017

Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen.

7. März 2017

Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.

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25. April 2017

Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. 

18. April 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht. 

4. April 2017

Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen.

7. März 2017

Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.

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18. April 2017

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4. April 2017

Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen.

7. März 2017

Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.

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Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. 

18. April 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht. 

4. April 2017

Bereits im Rahmen der anhängigen Verfahren im März 2017 berichtete ich über das Verfahren beim BFH (Az: X R 44/16), in dem es um die Rechtsfrage geht, ob § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? In Bezug auf dieses Verfahren und die Vorinstanz des Thüringer FG vom 27.01.2016 (Az: 3 K 791/15) erreichte mich eine interessante Abhandlung eines bis dato mir unbekannten Kollegen.

7. März 2017

Einnahmen sind grundsätzlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. So zwar der gesetzliche Wortlaut in § 8 Abs. 1 EStG, aber es gibt auch Einnahmen, so z. B. bei Fortbildungskosten, die vom Arbeitgeber im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher lohnsteuerfrei sind. Dies ist der schon seit je her geltender Grundsatz.

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Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. 

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Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. 

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Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht. 

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