Die Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt grundsätzlich in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn auch nur teilweise oder zu einem kleinen Teil gewerbliche Einkünfte realisiert werden. Dabei spricht man von der sogenannten Abfärberegelung. Gerade in der letzten Zeit gab es hier eine positive Rechtsprechung, weshalb ein Überblick geben werden soll, was davon übriggeblieben ist. Weiterlesen
Archiv des Autors: Christoph Iser
Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
Die Steuerstreitigkeiten rund um das Arbeitszimmer scheinen nie aufzuhören. Daher ein aktueller Überblick über jüngst ergangene Entscheidung.
Mit Beschluss vom 13.6.2020 (Az: VIII B 166/19) hat der BFH im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für die Kanzleiräume der heimischen Wohnung wie folgt entschieden: Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen beruflichen Tätigkeit ist auch bei Rechtsanwälten nicht isoliert für deren einzelne Tätigkeiten, sondern für sämtliche Tätigkeiten zu bestimmen. Dass das häusliche Arbeitszimmer daher den Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt darstellt, reicht insoweit für den unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus. Dies gilt auch für Syndikusanwälte, die sogar gesetzlich verpflichtet sind Kanzleiräume vorzuhalten um in eigener Sache die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht sicherzustellen.
Wesentlich positiver sieht es aus für sogenannte Notfallpraxen bei Ärzten. Mit Urteil vom 29.1.2020 (Az: VIII R 11/17) hat der BFH entschieden: Bei einem in der häuslichen Sphäre eingebundenen Raum, der als Behandlungsraum eingerichtet ist und auch tatsächlich so genutzt ist begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Behandlungsraum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnen Flur erreichen können noch keine Abzugsbeschränkung. Insoweit handelt es sich vielmehr um einen betriebsstättenähnlichen Raum, der zum vollen Betriebsausgabenabzug berechtigt.
Ein negatives Urteil hat der BFH jedoch wieder am 16.6.2020 (Az: VIII R 15/17) gefällt. Danach ist für die Berechnung des Aufgabegewinns einer unternehmerischen Tätigkeit der nach Abzug der AfA ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer während der Ausübung der Tätigkeit der Höhe nach beschränkt war. Der BFH sieht keine Gründe für eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf den nichtabzugsfähigen Teil der AfA.
In der Praxis kann es daher Sinn machen, dass ein Arbeitszimmer aufgrund der privaten Mitbenutzung des Mandanten nicht mehr gegeben ist, da insoweit notwendiges Betriebsvermögen ausscheidet.
Neue Regelung des Investitionsabzugsbetrags – ein kurzer Überblick
Mittels des sogenannten Investitionsabzugsbetrags sollen die Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich gefördert werden. Dies soll laut Gesetzesbegründung und insbesondere auch in Corona-Zeiten verbessert werden. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Änderungen: Weiterlesen
Inventar unterliegt nicht dem privaten Veräußerungsgeschäft
Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert, ist der Gewinn im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäftes zu versteuern. Fraglich ist, wie eventuell mitveräußertes Inventar der Immobilie (beispielsweise bei einer Ferienwohnung) zu behandeln ist.
Da das Inventar nicht unter die zehnjährige Frist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG fällt, kommt allenfalls noch die Nr. 2 der Regelung in Betracht. Danach können andere Wirtschaftsgüter auch ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen, wenn sie innerhalb von einem Jahr wieder veräußert werden.
Allerdings gibt es in diesem Bereich noch zwei lex-specialis Regeln. Weiterlesen
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Dezember 2020
Zum Jahresende drei Anhängigkeiten, die auch noch weit über das Jahr hinaus Bedeutung für das Steuerrecht haben können. Einmal geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, dann um die Frage der Steuerklasse bei Schenkungen vom biologischen Vater und zuletzt um die Berechnung der Kfz-Kostendeckelung beim Einnahme-Überschuss-Rechner. Weiterlesen
Ermittlung des Teilwerts einer verdeckten Einlage
Wenn ein Gesellschafter aus Gründen des Gesellschaftsverhältnisses auf eine Forderung gegenüber seiner GmbH verzichtet, erbringt er eine verdeckte Einlage. Durch den Forderungsverzicht entsteht aufgrund der Ausbuchung der Verbindlichkeit innerhalb der Bilanz der Kapitalgesellschaft ein Gewinn, welche jedoch außerbilanziell in Höhe der verdeckten Einlage zu neutralisieren ist.
Das Problem dabei: Die Ausbuchung der Verbindlichkeit innerhalb der Bilanz ist zum Nennwert durchzuführen, während die verdeckte Einlage lediglich mit dem Teilwert zu bewerten ist. Sofern die Forderung des Gesellschafters als nicht werthaltig anzusehen ist, beträgt daher der Teilwert der verdeckten Einlage null Euro.
In der Praxis kommt der Ermittlung des Teilwerts einer verdeckten Einlage gerade im Bereich des Konzerns daher erhebliche Bedeutung zu. Weiterlesen
Ermittlung des Gewinns bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Die Vorschrift zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 17 EStG gewinnt immer mehr an Bedeutung. Interessant ist daher sicherlich ein Hinweis auf eine (fast schon vergessene) positive Rechtsprechung.
Grundsätzlich wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn im Hinblick auf das Teileinkünfteverfahren so ermittelt, dass zunächst der Veräußerungspreis gemäß § 3 Nummer 40 EStG nur zu 60 % angesetzt wird. Entsprechend der Regelung in § 3c Abs. 2 EStG werden dann jedoch auch Veräußerungskosten und Anschaffungskosten nur zu 60 % abgezogen.
In diesem Zusammenhang hat der BFH jedoch bereits mehrfach geklärt, dass das Teilabzugsverbot in § 3c Abs. 2 EStG nicht in jedem Fall durchgeführt werden muss. Weiterlesen
Übliche Miete vs. vertraglich vereinbartes Entgelt
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind bei Immobilien die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der Regelungen des Bewertungsgesetzes zu ermitteln.
Grundstücksart ausschlaggebend
Die Bewertung bebaute Grundstücke ist dabei von der Grundstücksart abhängig. Mehrfamilienhäuser werden beispielsweise im Ertragswertverfahren zu bewerten sein. Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert des Gebäudes getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Gebäudeertrags ist von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Weiterlesen
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im November 2020
Auch in diesem Monat wieder drei interessante anhängige Verfahren, die höchstrichterlich anhängig geworden sind. Mal wieder geht es um Fragen rund um die offenbaren Unrichtigkeiten, ebenso wie um die Steuerbefreiung des Familienwohnheims als auch um die Bemessungsgrundlage beim Blockheizkraftwerk bzw. einer Biogasanlage. Weiterlesen
Tipp: Realisationszeitpunkt eines Auflösungsverlustes bei § 17 EStG
Insbesondere bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft ist die Bestimmung des Realisationszeitpunktes für den Verlust nicht nur von entscheidender Bedeutung, sondern in der Praxis auch entsprechend problembehaftet.
Der Grund: Damit ein Auflösungsverlust entsprechend steuermindernd berücksichtigt werden kann, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen gegeben sein. Weiterlesen