Autor: Christoph Iser
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Die Steuerstreitigkeiten rund um das Arbeitszimmer scheinen nie aufzuhören. Daher ein aktueller Überblick über jüngst ergangene Entscheidung. Mit Beschluss vom 13.6.2020 (Az: VIII B 166/19) hat der BFH im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für die Kanzleiräume der heimischen Wohnung wie folgt entschieden: Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen beruflichen Tätigkeit ist auch bei Rechtsanwälten nicht isoliert für deren einzelne Tätigkeiten, sondern für sämtliche Tätigkeiten zu bestimmen. Dass das häusliche Arbeitszimmer daher den Mittelpunkt der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt darstellt, reicht insoweit für den unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus. Dies gilt auch für Syndikusanwälte, die sogar gesetzlich verpflichtet sind...
Mittels des sogenannten Investitionsabzugsbetrags sollen die Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich gefördert werden. Dies soll laut Gesetzesbegründung und insbesondere auch in Corona-Zeiten verbessert werden. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Änderungen:
Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert, ist der Gewinn im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäftes zu versteuern. Fraglich ist, wie eventuell mitveräußertes Inventar der Immobilie (beispielsweise bei einer Ferienwohnung) zu behandeln ist. Da das Inventar nicht unter die zehnjährige Frist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG fällt, kommt allenfalls noch die Nr. 2 der Regelung in Betracht. Danach können andere Wirtschaftsgüter auch ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen, wenn sie innerhalb von einem Jahr wieder veräußert werden. Allerdings gibt es in diesem Bereich noch zwei lex-specialis Regeln.
Zum Jahresende drei Anhängigkeiten, die auch noch weit über das Jahr hinaus Bedeutung für das Steuerrecht haben können. Einmal geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, dann um die Frage der Steuerklasse bei Schenkungen vom biologischen Vater und zuletzt um die Berechnung der Kfz-Kostendeckelung beim Einnahme-Überschuss-Rechner.
Wenn ein Gesellschafter aus Gründen des Gesellschaftsverhältnisses auf eine Forderung gegenüber seiner GmbH verzichtet, erbringt er eine verdeckte Einlage. Durch den Forderungsverzicht entsteht aufgrund der Ausbuchung der Verbindlichkeit innerhalb der Bilanz der Kapitalgesellschaft ein Gewinn, welche jedoch außerbilanziell in Höhe der verdeckten Einlage zu neutralisieren ist. Das Problem dabei: Die Ausbuchung der Verbindlichkeit innerhalb der Bilanz ist zum Nennwert durchzuführen, während die verdeckte Einlage lediglich mit dem Teilwert zu bewerten ist. Sofern die Forderung des Gesellschafters als nicht werthaltig anzusehen ist, beträgt daher der Teilwert der verdeckten Einlage null Euro. In der Praxis kommt der Ermittlung des Teilwerts einer verdeckten...
Die Vorschrift zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 17 EStG gewinnt immer mehr an Bedeutung. Interessant ist daher sicherlich ein Hinweis auf eine (fast schon vergessene) positive Rechtsprechung. Grundsätzlich wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn im Hinblick auf das Teileinkünfteverfahren so ermittelt, dass zunächst der Veräußerungspreis gemäß § 3 Nummer 40 EStG nur zu 60 % angesetzt wird. Entsprechend der Regelung in § 3c Abs. 2 EStG werden dann jedoch auch Veräußerungskosten und Anschaffungskosten nur zu 60 % abgezogen. In diesem Zusammenhang hat der BFH jedoch bereits mehrfach geklärt, dass das Teilabzugsverbot in § 3c Abs. 2 EStG nicht in...
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind bei Immobilien die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der Regelungen des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Grundstücksart ausschlaggebend Die Bewertung bebaute Grundstücke ist dabei von der Grundstücksart abhängig. Mehrfamilienhäuser werden beispielsweise im Ertragswertverfahren zu bewerten sein. Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert des Gebäudes getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Gebäudeertrags ist von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
Auch in diesem Monat wieder drei interessante anhängige Verfahren, die höchstrichterlich anhängig geworden sind. Mal wieder geht es um Fragen rund um die offenbaren Unrichtigkeiten, ebenso wie um die Steuerbefreiung des Familienwohnheims als auch um die Bemessungsgrundlage beim Blockheizkraftwerk bzw. einer Biogasanlage.
Insbesondere bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft ist die Bestimmung des Realisationszeitpunktes für den Verlust nicht nur von entscheidender Bedeutung, sondern in der Praxis auch entsprechend problembehaftet. Der Grund: Damit ein Auflösungsverlust entsprechend steuermindernd berücksichtigt werden kann, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen gegeben sein.
Gerade im steuerlichen Geschäftsleben von GmbHs dreht sich viel um verdeckte Gewinnausschüttungen als auch um verdeckte Einlagen. Meistens wird hier das Finanzamt aktiv und der Steuerpflichtige bleibt passiv. Tatsächlich sind jedoch praktisch Fälle denkbar, bei denen der Steuerpflichtige unbedingt aktiv werden muss! So beispielsweise folgender Fall von Schwester-GmbHs, die beide zu 100 % einem Steuerpflichtigen gehören: Kommt es hier im Geschäftsverkehr zwischen den Schwester-GmbHs zu einer verdeckten Gewinnausschüttung ist Obacht geboten. Folgendes Beispiel verdeutlicht was gemeint ist: GmbH 1 verkauft eine Immobilie an GmbH 2 zum Kaufpreis von 100. Der gemeine Wert/Teilwert der Immobilie beträgt jedoch 200. Beide Gesellschaften gehören...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Christian Herold 19. April 2025
Neuberechnung des Rentenfreibetrages bei Anpassung der Witwerrente? BFH muss entscheiden
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 18. April 2025
Dauerhafte Senkung der Gastroumsatzsteuer auf Speisen ab 2026 – Wer profitiert davon?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 17. April 2025
Nach dem Koalitionsvertrag: Was wird aus dem „Soli“?
-
Christian Herold 17. April 2025
Forschungspreisgeld als Arbeitslohn? BFH entscheidet zugunsten eines Hochschulprofessors
-
Dr. Carola Rinker 16. April 2025
Formycon unter der Bilanzlupe: Ostereiersuche im Geschäftsbericht
NEUESTE KOMMENTARE
25.03.2025 von Maik Geduhn
22.03.2025 von Stefan Amourette
Aufreger des Monats April: Rückgängigmachung des IAB für PV-Anlage oder keine Lust auf Karlsruhe
11.04.2025 von Claus Zinge
Firmenwagen: Müssen Kinder einen Pickup fahren?