Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistung eines Berufspokerspielers hatte der BFH mit Urteil vom 30.8.2017 (Az: XI R 37/14) Stellung genommen.
Archiv des Autors: Christoph Iser
Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Auch steuerliche Nebenleistung, wie die Säumniszuschläge nach § 240 AO, können Gegenstand eines Erlasses aufgrund der Regelung nach § 227 AO sein.
Dennoch wird insbesondere ein solcher Erlass im Billigkeitsverfahren nur gelingen, wenn den Steuerpflichtigen auch keine Schuld trifft. Zwar hat der BFH bereits mit Urteil vom 29.8.1991 (Az: V R 78/86) klargestellt, dass die Erhebung der vollen Säumniszuschläge eine unbillige Härte darstellen kann und somit der Erlass bzw. der teilweise Erlass der Säumniszuschläge im Billigkeitsverfahren gerechtfertigt ist. Weiterlesen
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei doppelter Haushaltsführung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung am Beschäftigungsort nicht abzugsfähig. Zumindest nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im September 2019
In diesem Monat geht es nun zweimal um Fragen rund um den § 17 EStG und dann einmal darum, ob die sogenannte Einheitstheorie auch weiterhin Bestand haben wird.
Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten
Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers.
Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll. Weiterlesen
Betriebsprüfungsstatistiken vermitteln falsches Bild
Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof.
In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich eingenommen. Zudem war die Anzahl der erfassten Prüfungen um bis zu einem Drittel höher als die der durchgeführten. Die Mängel sind auf unzureichende Vorgaben des BMF für die Statistik zurückzuführen, die Finanzämter beachteten aber auch eindeutige Vorgaben nicht. Das BMF sollte seine Vorgaben und das Verfahren für die Ergebniserfassung grundlegend ändern.“
Soweit der Bundesrechnungshof. Weiterlesen
Ein netter Versuch: Aufteilung von Finanzierungskosten
Seit Einführung des Werbungskostenabzugsverbots zum 1.1.2009 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird verständlicherweise versucht Aufwendungen als Werbungskosten bei anderen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen.
Was ist Gestaltungsmissbrauch?
Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. So auch die ständige Rechtsprechung.
Ganz deutlich muss jedoch herausgehoben werden: Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen. Weiterlesen
Elektronische Fahrtenbücher sind keine Selbstläufer
Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18).
In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht. Weiterlesen
Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im August 2019
Im sommerlichen August geht es diesmal um Schulhunde die den Werbungskostenabzug ermöglichen sollen, der Frage ob Krankheitskosten in ganz bestimmten Fällen nicht doch ohne Berücksichtigung der zumutbaren Belastung abgezogen werden dürfen und die Frage, ob das Finanzamt ganz einfach eine Zahlungsverjährung unterbrechen kann oder dafür doch ein wenig mehr zu tun ist.