Autor: Christoph Iser

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13. September 2019

Auch steuerliche Nebenleistung, wie die Säumniszuschläge nach § 240 AO, können Gegenstand eines Erlasses aufgrund der Regelung nach § 227 AO sein. Dennoch wird insbesondere ein solcher Erlass im Billigkeitsverfahren nur gelingen, wenn den Steuerpflichtigen auch keine Schuld trifft. Zwar hat der BFH bereits mit Urteil vom 29.8.1991 (Az: V R 78/86) klargestellt, dass die Erhebung der vollen Säumniszuschläge eine unbillige Härte darstellen kann und somit der Erlass bzw. der teilweise Erlass der Säumniszuschläge im Billigkeitsverfahren gerechtfertigt ist.

28. August 2019

Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

26. August 2019

Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...

19. August 2019

Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

15. August 2019

Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18). In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht.

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Auch steuerliche Nebenleistung, wie die Säumniszuschläge nach § 240 AO, können Gegenstand eines Erlasses aufgrund der Regelung nach § 227 AO sein. Dennoch wird insbesondere ein solcher Erlass im Billigkeitsverfahren nur gelingen, wenn den Steuerpflichtigen auch keine Schuld trifft. Zwar hat der BFH bereits mit Urteil vom 29.8.1991 (Az: V R 78/86) klargestellt, dass die Erhebung der vollen Säumniszuschläge eine unbillige Härte darstellen kann und somit der Erlass bzw. der teilweise Erlass der Säumniszuschläge im Billigkeitsverfahren gerechtfertigt ist.

28. August 2019

Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

26. August 2019

Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...

19. August 2019

Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

15. August 2019

Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18). In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht.

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28. August 2019

Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

26. August 2019

Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...

19. August 2019

Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

15. August 2019

Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18). In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht.

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28. August 2019

Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

26. August 2019

Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...

19. August 2019

Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

15. August 2019

Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18). In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht.

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28. August 2019

Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

26. August 2019

Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...

19. August 2019

Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

15. August 2019

Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18). In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht.

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28. August 2019

Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

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Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

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Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

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Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

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Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

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Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...

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Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

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Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers. Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll.

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Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof. In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich...

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Nach § 42 Abs. 1 AO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Es ist daher immer wieder wichtig sich die Grundlagen der Vorschrift vor Augen zu führen. So führen z.B. die obersten Finanzrichter in Ihrer Entscheidung vom 11.12.2018 (Az: VIII R 21/15) in der Urteilsbegründung aus: Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche...

15. August 2019

Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch muss der Anwender noch händisch tätig werden, damit dieses steuerlich anerkannt werden kann. So im Wesentlichen eine Entscheidung des Niedersächsischen FG mit Urteil vom 23.1.2019 (Az: 3 K 107/18). In der Entscheidung stellen die Richter klar dass die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System zur Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nicht ausreicht.

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