Wohnen für Hilfe: Kein Ruhmesblatt der GroKo

Bei dem bundesweiten Projekt „Wohnen für Hilfe“ bieten in der Regel ältere Menschen jungen Menschen günstigen Wohnraum an. Die Studierenden und Auszubildenden verpflichten sich regelmäßig, als Gegenleistung den Wohnraumanbieter im Alltag zu unterstützen. Ziel solcher Wohnformen ist die gegenseitige respektvolle Unterstützung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen mit Sozialbindung, die zum Vorteil beider Seiten zusammenleben. In diesen Wohnformen profitieren alle Beteiligten vom gegenseitigen Geben und Nehmen im Sinne zivilgesellschaftlicher Hilfe. Bundesweit gibt es eine Vielzahl entsprechender Konzepte.

Folgende Wohnmodelle sind zu unterscheiden:

Modell 1: Verrichtung praktischer Alltagshilfen durch den Wohnraumnehmer an den Wohnraumgeber (z.B. Einkaufen, Kochen, Begleitdienste).

Modell 2: Verrichtung gemeinnütziger Tätigkeiten durch den Studenten im unmittelbaren Wohnumfeld des Wohnraumanbieters.

Modell 3: Verrichtung einer gemeinnützigen/ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Studenten im Stadtgebiet (ohne Zahlung einer Aufwandsentschädigungspauschale). Weiterlesen

Aufreger des Monats September: Kassengesetze – der nächste Akt der Posse

Es ist nahezu unglaublich, dass das BMF und die Landesfinanzministerien in Sachen „Peinlichkeit der Kassengesetze“ nicht umhinkommen, immer noch „eins draufzusetzen“. Bekanntlich haben – bis auf Bremen – alle Bundesländer eine weitere Übergangsregelung für die Aufrüstung von Kassensystemen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) geschaffen. Und zwar, obwohl das BMF nur wenige Tage zuvor mehreren Verbandspräsidenten ausrichten ließ, diese mögen ihre Mitglieder darüber informieren, dass es über den 30.9.2020 hinaus keine weitere Übergangsregelung geben wird. Dass die Verantwortlichen des BMF darüber „not amused“ waren, kann man sich vorstellen. Denn kaum etwas ist schlimmer als sein Gesicht zu verlieren. Weiterlesen

Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber: Prognosezeitraum kann sehr kurz sein

Wer sein häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber in dessen betrieblichem Interesse vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zwar gibt es zahlreiche Abgrenzungsfragen, das heißt, die Mietzahlungen können auch Lohn darstellen. Darauf soll nachfolgend aber nicht eingegangen werden. Vielmehr soll das Augenmerk auf die Überschussprognose gelegt werden, die zumindest in Fällen jüngeren Datums zu erstellen ist.

Zum Hintergrund:

Finanzverwaltung und Rechtsprechung haben früher bei einer auf Dauer angelegten Vermietung an den Arbeitgeber stets eine Überschusserzielungsabsicht unterstellt. Mithin wurden Verluste üblicherweise anerkannt (BMF-Schreiben vom 13.12.2005, BStBl 2006 I S. 4). Im Jahre 2018 hat der BFH aber in einer bemerkenswerten Entscheidung festgestellt, dass nicht eine Vermietung von Wohnraum, sondern von gewerblich genutzten Räumlichkeiten vorliegt. Folglich könne ein Arbeitnehmer Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt (BFH vom 17.4.2018 – IX R 9/17; die Einkünfteerzielungsabsicht sollte die Vorinstanz FG Köln dann im zweiten Rechtszug beurteilen). Die Finanzverwaltung ist der Auffassung grundsätzlich gefolgt (BMF-Schreiben vom 18.4.2019, BStBl 2019 I S. 461), lässt aber eine Übergangsregelung zu: Für Mietverträge, die vor dem 1.1.2019 abgeschlossen wurden, sei eine Einkünfteerzielungsabsicht weiterhin zu unterstellen. Weiterlesen

Die Krux mit den Vorläufigkeitsvermerken

Oftmals gibt es ein böses Erwachen, wenn Steuerbürger auf den Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks vertraut haben und sich im Nachhinein herausstellt, dass zwar der Wortlaut eine umfassende Vorläufigkeit hergab, die Finanzverwaltung (und auch die Gerichte) aber den Sinn und Zweck bzw. den Kontext des Vorläufigkeitsvermerks in ihre Betrachtung einbeziehen. Anders ausgedrückt: Ist ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift ergangen, so kann ein Steuerbürger keine Änderung seines Steuerbescheids erlangen, wenn es sich in seinem Fall nur um die Auslegung des “einfachen” Steuerrechts handelt. Im Blog-Beitrag „Traue niemals einem Vorläufigkeitsvermerk“ habe ich diesbezüglich auf ein Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.12.2018 (14 K 3172/17) hingewiesen. Weiterlesen

Kindergeld-Verweigerung für nicht erwerbstätige EU-Bürger in den ersten drei Monaten verfassungswidrig

Mitte 2019 ist das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ in Kraft getreten. Mit dem genannten Gesetz haben die Familienkassen eigene Prüfungskompetenzen erhalten, um Missbrauch von Kindergeld zu verhindern. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger sind im Übrigen in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug, also von der Kindergeld-Berechtigung, ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen (§ 62 Abs. 1a Satz 1 EStG).

Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen nun vorläufig einstellen. Bei allem Respekt für die Intention des Gesetzes, nämlich die „Abschöpfung“ des Kindergeldes, standen vielen Menschen bei einigen Passagen des Gesetzes und seiner Begründung die Haare zu Berge, da die Ausführungen sowohl moralisch als auch rechtlich zweifelhaft erscheinen. Weiterlesen

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15-Prozent-Grenze gilt nur für Aufwendungen „nach“ Erwerb

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen (netto) 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Man spricht von anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Jüngst hat der BFH aber ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.11.2019 – 2 K 2304/17 bestätigt, das besagt, dass bereits vor dem Erwerb getätigte Aufwendungen nicht in die Prüfung der 15-Prozent-Grenze einzubeziehen sind (BFH-Beschluss vom 28.4.2020 – IX B 121/19). Zugegebenermaßen werden Immobilienkäufer in den meisten Fällen zwar keine gesteigerte Lust verspüren, mit umfassenden Renovierungsmaßnahmen zu beginnen, bevor sie zumindest wirtschaftlicher Eigentümer geworden sind. Doch wer sich mit dem Verkäufer gut versteht und über eine gesicherte Rechtsposition verfügt, sollte sich die genannten Entscheidungen genauer anschauen.

Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Weiterlesen

Ohne Leistungsbeschreibung kein Vorsteuerabzug

Zuletzt hatte der BFH mehrfach entschieden, dass die Finanzverwaltung an eine Leistungsbeschreibung in einer Rechnung keine überzogenen Anforderungen stellen darf. Unter anderem genügt die Bezeichnung von erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten“, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. (BFH-Urteil vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16)). Und zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen „handelsüblich“ sind (BFH-Urteil vom 10.7.2019, XI R 28/18). Im Übrigen können fehlerhafte Rechnungen grundsätzlich rückwirkend berichtigt werden (siehe z.B. BFH-Urteil vom 5.9.2019, V R 12/17). Allerdings findet die positive Rechtsprechung dort ihre Grenzen, wo der Leistungsempfänger überhaupt nicht benannt worden ist oder die Leistungsbeschreibung von Anfang an ungenügend war. Dies zeigt das BFH-Urteil vom 12.3.2020, V R 48/17. Danach gilt: Weiterlesen

Schafft endlich die Zehn-Tages-Regel ab!

Wenn mich mein Kalender nicht täuscht, ist es Anfang 2021 wieder so weit: Der 10. Januar fällt auf einen Sonntag. Und schon haben wir – nicht nur, aber insbesondere – bei der Umsatzsteuerzahlung für den Voranmeldungszeitraum Dezember 2020 wieder das Problem, in welches Jahr sie gehört. Ich gebe zu: Ich habe schon lange den Überblick verloren, wie die einzelnen Fälle zu lösen sind und muss jedes Mal aufs Neue in die Literatur schauen, um keine Fehler zu begehen. Und zudem ist auch noch ein Verfahren vor dem BFH anhängig, in dem es um die Handhabung im Zusammenhang mit einer Dauerfristverlängerung geht.

Das FG Düsseldorf hatte diesbezüglich mit Urteil vom 9.12.2019 (3 K 2040/18 E, Rev. unter VIII R 1/20) entschieden: Weiterlesen

Bagatellgrenze nach §15a UStG, § 44 UStDV oder was ist ein Wirtschaftsgut?

Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse innerhalb von fünf Jahren, so ist eine Korrektur der Vorsteuerbeträge gemäß § 15a UStG vorzunehmen. Bei Immobilien gilt ein Berichtigungszeitraum von zehn Jahren. Das ist bekannt. Während der Ausbildung oder des Studiums lernt man zudem, dass es in § 44 UStDV noch eine Bagatellregelung gibt: „Haben sich bei einem Wirtschaftsgut in einem Kalenderjahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse um weniger als zehn Prozentpunkte geändert, entfällt bei diesem Wirtschaftsgut für dieses Kalenderjahr die Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Das gilt nicht, wenn der Betrag, um den der Vorsteuerabzug für dieses Kalenderjahr zu berichtigen ist, 1.000 Euro übersteigt.“ Dass diese Bagatellregelung durchaus streitbefangen sein kann, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil vom 29.4.2020 (XI R 14/19).

In dem zugrundeliegenden Verfahren ging es nämlich um die Frage, ob bei einem Gebäude, das in mehreren Abschnitten errichtet wird, als Berichtigungsobjekt nur das gesamte Gebäude oder der jeweils fertiggestellte Bauabschnitt in Betracht kommt. Weiterlesen

Keine Grunderwerbsteuer für den Miterwerb einer Ladeneinrichtung

Was waren es doch für herrliche Zeiten, als die Grunderwerbsteuer nur zwei Prozent der Bemessungsgrundlage betrug und es mit dem Finanzamt eher selten Streit über ihre Höhe gab. Doch das ist lange her. Heutzutage nehmen Fragen rund um die Grunderwerbsteuer einen immer breiteren Raum im Praxisalltag ein und fordern uns Steuerberater auch deshalb besonders, weil es zum Teil tief ins Zivilrecht geht. Was sind „wesentliche Bestandteile“ eines Gebäudes? Was gehört zum „Zubehör“? Was sind „sonstige bewegliche Sachen“? Nach welcher Methode ist ein Kaufpreis aufzuteilen, wenn bestimmte Gegenstände, die nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen, zu einem einheitlichen Kaufpreis mitveräußert werden? Weiterlesen