Übungsleiterfreibetrag für nebenberufliche Fahrer im Bereich der Tagespflege

Bürgerschaftlich engagierte Fahrer, die nebenberuflich für eine teilstationäre Einrichtung der Tagespflege im Fahrdienst tätig sind, erbringen Pflegeleistungen und haben deshalb Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag für Pfleger gemäß § 3 Nr. 26 EStG – so lässt sich das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8.3.2018 – 3 K 888/16 zusammenfassen.

Es ging um folgenden Sachverhalt:

Ein Seniorenzentrum bietet u.a. teilstationäre Tagespflege an. Dabei holen nebenberuflich tätige Fahrer des Heims in speziell ausgestatteten Kleinbussen die Pflegebedürftigen zu Hause ab und bringen sie abends wieder dorthin zurück. Die Fahrer helfen den Personen von der Wohnung zum Bus und beim Ein- und Ausstieg. Die Fahrer erhalten eine Aufwandsentschädigung von höchstens 2.400 Euro jährlich. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass die Vergütungen in Höhe des Übungsleiterfreibetrages gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Das Finanzamt hingegen berücksichtigte lediglich den Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro gemäß § 3 Nr. 26a EStG. Es erließ gegen das Heim einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid über 6.052,01 Euro. Die der Haftung zugrunde gelegte Lohnsteuer für die Fahrer wurde nach Steuerklasse VI bemessen. Doch die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Weiterlesen

Vorsteuerguthaben: Notfalls muss eine einstweilige Anordnung her

Leider sind betrügerische Umsatzsteuerkarusselle und -ketten trotz aller Bemühungen der deutschen und europäischen Finanzbehörden nach wie vor keine Seltenheit. Und so ist es nicht verwunderlich, dass die Finanzämter Ungemach wittern, wenn sich ein wirtschaftliches Geschehen in ihren Augen als dubios herausstellt, etwa wenn gerade neu gegründete Unternehmen Markenartikel von einem Lieferanten in großer Stückzahl beziehen und dabei Preise „aufgerufen“ werden, die erheblich unter der Konkurrenz liegen.

Doch nicht jedes lukrative Geschäft muss in einen Betrug eingebunden sein. Von daher: Fehlen dem Finanzamt eindeutige Hinweise zu einem steuerlichen Fehlverhalten des Unternehmers in Bezug auf empfangene Leistungen, so ist es – notfalls im Wege der einstweiligen Anordnung – verpflichtet, einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zuzustimmen und die Vorsteuer zu erstatten. Weiterlesen

Kann ein Kinderfreibetrag trotz Zusammenlebens der Eltern übertragen werden?

Mutter und Vater eines Kindes steht der steuerliche Kinderfreibetrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte zu. Bei alleinerziehenden Eltern kommt es aber seit Jahr und Tag zu Streitigkeiten darüber, ob der Kinderfreibetrag nicht doch dem betreuenden Elternteil in voller Höhe zusteht. Grundsätzlich gilt hier, dass halbe Kinderfreibetrag (nur) dann von dem einen auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht im Wesentlichen nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Dementsprechend gehen Streitigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich der Übertragung von Kinderfreibeträgen in aller Regel auch generell mit Streitigkeiten um den Unterhalt einher.

Ganz anders in einem Fall, den der BFH nun entscheiden muss. Weiterlesen

Verkauf durch Händler mit Sitz im EU-Ausland, Versand durch Amazon: Was gilt umsatzsteuerlich?

Im Onlinehandel führt fast kein Weg an Amazon vorbei. Von daher war es für den BFH offenbar auch kein Problem, als Titel für seinen Beschluss vom 29.4.2020 die Worte „Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über die Internetplattform Amazon“ zu wählen. Die Vorinstanz sprach noch von der Firma C mit Sitz in EU-Land B. Aber offenbar wusste ohnehin jeder, um welches Unternehmen es geht. Jedenfalls hat der BFH jüngst ein Urteil des FG Düsseldorf bestätigt, das sich wie folgt zusammenfassen lässt (v. 11.10.2019, 1 K 2693/17 U): Weiterlesen

Unterhaltsleistungen für studierendes Kind – BFH weist Finanzverwaltung in die Schranken

Unterstützen Eltern ihre studierenden Kinder, erhalten Sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes das  Kindergeld oder es werden ihnen die steuerlichen Freibeträge gewährt. Ist das Kind älter als 25 Jahre,  können die Unterhaltsleistungen prinzipiell als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG abgezogen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass das Kind tatsächlich bedürftig ist, sprich über keine eigenen Einkünfte und Bezüge verfügt, die eine gewisse Höhe überschreiten. Auch darf kein nennenswertes Vermögen vorliegen. Nun ist aber der Fall häufig anzutreffen, dass ein Kind mit Freund oder Freundin, also dem Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin, gemeinsam in einem Haushalt lebt, etwa am Studienort. Ist der Unterhöchstbetrag dann aufzuteilen? Die Finanzverwaltung sagt „ja“, der BFH sagt „nein“. Doch der Reihe nach.

Die Kläger machten Unterhaltsaufwendungen für ihre studierende Tochter, die mit ihrem Lebensgefährten in einer gemeinsamen Wohnung lebte, als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG geltend. Das Finanzamt  erkannte die Aufwendungen nur zur Hälfte an, da auch der Lebensgefährte aufgrund der bestehenden Haushaltsgemeinschaft zum Unterhalt der Tochter beigetragen habe. Dies beruhe auf dem Erfahrungssatz, dass Lebensgefährten bei unterschiedlich hohem Einkommen stets aus „einem Topf“ wirtschafteten und daher die Gesamteinnahmen der Haushaltsgemeinschaft jedem gleichermaßen zur Verfügung stünden. Weiterlesen

Preisgeld für eine Dissertation – ohne den Fiskus geht es nicht

In den vergangenen Jahren gab es unzählige Entscheidungen der Finanzgerichte zur Steuerpflicht von Preisgeldern. Ob Teilnahme an Fernsehformaten wie „Big Brother“, Rate-, Spiel-, Wett- und Quizsendungen oder Pokerturnieren. Die Finanzverwaltung will „ihren“ Anteil haben – mal zu Recht, mal zu Unrecht. Und auch bei Preisgeldern, die eine wissenschaftliche Leistung würdigen sollen, bleibt der Fiskus nicht untätig. Man könnte auch sagen: Gerade dann sieht er eine Steuerpflicht als gegeben an. Und jüngst hat er auch Unterstützung durch das FG Köln erhalten. Dieses hat entschieden, dass das Preisgeld für eine Dissertation, die eine wissenschaftliche Mitarbeiterin im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses von ihrer – ehemaligen – Hochschule erhält, als Arbeitslohn zu versteuern ist (Urteil vom 18.2.2020 – 1 K 1309/18).

Dem Urteil lag – etwas vereinfacht – folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität beschäftigt. Neben ihrer Tätigkeit promovierte sie. Weiterlesen

Zur Wirksamkeit inkongruenter Gewinnausschüttungen

Inkongruente Gewinnausschüttungen werden in der Gestaltungspraxis gerne eingesetzt und sowohl vom BFH als auch von der Finanzverwaltung grundsätzlich akzeptiert, auch wenn sich letztere damit jahrelang – wenn nicht jahrzehntelang – schwer getan hat. Mit Schreiben vom 17.12.2013 (IV C 2 – S 2750 a/11/10001, BStBl 2014 I S.63) hat das BMF jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen formuliert. Danach gilt in Bezug auf GmbHs:

Die steuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung setzt voraus, dass eine vom Anteil am Grund- oder Stammkapital abweichende Gewinnverteilung zivilrechtlich wirksam bestimmt ist. Dies ist bei der GmbH der Fall, wenn der Gesellschaftsvertrag einen anderen Maßstab der Verteilung als das Verhältnis der Geschäftsanteile erlaubt. Oder: Die Satzung enthält anstelle eines konkreten Verteilungsmaßstabs eine Klausel, nach der alljährlich mit Zustimmung der beeinträchtigten Gesellschafter oder einstimmig über eine von der satzungsmäßigen Regelung abweichende Gewinnverteilung beschlossen werden kann, und der Beschluss ist mit der in der Satzung bestimmten Mehrheit gefasst worden.

Nun musste sich das FG Münster mit der Frage befassen, wann eine inkongruente Gewinnausschüttung tatsächlich die zivilrechtlichen Anforderungen erfüllt und folglich von der Finanzverwaltung anzuerkennen ist (Urteil vom 6.5.2020 – 9 K 3359/18 E, AO). Weiterlesen

Inventar bleibt bei Veräußerung einer Ferienwohnung steuerfrei

Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb von zehn Jahren nach deren Anschaffung unterliegt grundsätzlich der Besteuerung nach § 23 EStG. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn diese ausschließlich selbst genutzt wurde (siehe dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 27.6.2017, IX R 37/16; BFH-Beschluss vom 29.5.2018, IX B 106/17). Doch immerhin hat das FG Münster jüngst entschieden, dass mitverkauftes Inventar stets steuerfrei bleibt, also nicht in die Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbezogen wird (Urteil vom 3.8.2020, 5 K 2493/18 E). Weiterlesen

Verkauf von Wirecard-Aktien: Sind die Verluste steuerlich sofort voll verrechenbar?

Über die Bilanzmanipulationen von Wirecard und deren Folgen hat Frau Dr. Carola Rinker in diesem Blog schon ausführlich und höchst interessant berichtet. Ich möchte heute den Blick auf ein steuerliches Problem lenken, bei dem ich unschlüssig bin und bei dem ich auf Ihre Mithilfe hoffe. Es geht nicht nur um Wirecard-Aktien, aber gerade hier könnte es aktuell werden.

Das Problem ist das Folgende: Falls Aktien mit einem hohen Verlust veräußert werden, kann der Verlust sofort mit Aktiengewinnen verrechnet oder ins kommende Jahr vorgetragen werden. So viel zum Grundsatz. Aber: Der Gesetzgeber will seit 2020 „missbräuchlichen“ Verkäufen steuerlich entgegentreten. Weiterlesen

Zuschuss einer Genossenschaft an ihre Mitglieder für zusätzliche Verkaufsflächen

Einzelhändler haben es schwer. Sie müssen sich mit hohen Pachten in Innenstädten arrangieren, der Internetkonkurrenz trotzen, die Coronakrise irgendwie meistern und – kaum noch überschaubaren – steuerlichen Anforderungen Genüge tun. Gut, wenn sie zumindest in ihrem Kerngeschäft, dem Einkauf und dem Absatz von Produkten, genossenschaftliche Unterstützung erhalten. Und die Genossenschaften wiederum sind wirtschaftlich recht versiert. Zumindest sind sie ein gutes Bindeglied zwischen Herstellern und Händlern bzw. Mitgliedern.

Doch wie immer im Leben: Der Fiskus nimmt die Vertragsbeziehungen unter die Lupe und kommt – wie so oft – zu äußerst seltsamen Ergebnissen. Jüngst ging es um die Frage, wie Zuschüsse zur Verkaufsförderung steuerlich zu behandeln sind, die Hersteller zunächst an die Genossenschaften leisten, damit diese die Zahlungen nach bestimmten Kriterien an ihre Mitglieder weiterreichen.

Kürzlich hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Einzelhändler die Zuschüsse in entsprechenden Fällen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen und den Genossenschaften der Vorsteuerabzug zusteht. Zwischen Händler und Genossenschaft kommt es zu einem Leistungsaustausch. Das gilt zumindest dann, wenn die Genossenschaft ihrerseits von dem Vertragsgeschehen profitiert (BFH-Urteil vom 7.5.2020 – V R 22/18). Weiterlesen