Kostenersatz bei Einspruch gegen Aufhebung des Kindergeldes

Soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist, hat die Familienkasse demjenigen, der den Einspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind erstattungsfähig, wenn dessen Zuziehung notwendig war. Die Familienkasse setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest. Diese schönen Sätze finden sich in § 77 EStG.

Anders als im „klassischen“ Rechtsbehelfsverfahren mit dem Finanzamt kann in Kindergeldangelegenheiten also auch bereits im Einspruchsverfahren ein Ersatz von Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskosten beantragt werden. Es muss nicht erst zu einem Klageverfahren kommen. Das ist vielen Eltern nicht bewusst und § 77 EStG wird auch in den einschlägigen Kommentaren eher stiefmütterlich behandelt. Weiterlesen

Es war einmal: Schrottimmobilien und Co. bei den weisen Steuerrichtern

Es waren einmal einige böse Bankberater, die mit Immobilienverkäufern gemeinsame Sache gemacht und unerfahrenen Anlegern so genannte Schrottimmobilien angedreht und gleich die Finanzierung übernommen haben. Doch die Jahre vergingen, einige Anleger stellten sich den Banken entgegen und fanden mutige Richter, die dem Treiben ein Ende gesetzt haben (na ja, zumindest haben sie schlimmste Auswüchse beendet). Doch das Märchen war damit noch nicht zu Ende.

Denn nicht nur die bösen Buben wollten ans Geld der Anleger, sondern auch die Steuereintreiber. Im Rahmen eines Vergleichs „erlassene“ Schuldzinsen seien doch Einnahmen, von denen ein beträchtlicher Teil ins Steuersäckel gehöre.

Doch wieder waren es mutige Anleger und ihre Richter, die sich dem widersetzt haben. Es geschah am Finanzgericht zu Baden-Württemberg, dessen Advokaten zugunsten der Käufer entschieden, dass sich ein Darlehens- und Zinserlass in den betroffenen Fällen grundsätzlich nicht steuererhöhend auswirken dürfe. Weiterlesen

Kindergeld: Zwei bittere BFH-Urteile für Eltern mit erkrankten Kindern

Eltern haben grundsätzlich auch dann Anspruch auf Kindergeld und andere kindbedingte Vergünstigungen, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Erkrankung unterbrechen muss, weil es aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage ist, die Ausbildung fortzusetzen.

Jüngst hat der BFH aber entschieden, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Krankheit nicht beginnen kann und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist (BFH 12.11.2020, III R 49/18). Weiterlesen

Erbschaftsteuer: Umzug aufgrund Depression schädlich für Steuerbefreiung der Eigenheim-Übertragung

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Fallen die Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren weg, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist. Weiterlesen

Denkmalschutz: Gesetzgeber unterstellt Behörden rechtswidriges Handeln

Für Baumaßnahmen an einem vermieteten Gebäude, das denkmalgeschützt ist oder in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichem Entwicklungsbereich liegt, können erhöhte Abschreibungen nach den §§ 7h und 7i EStG beansprucht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Eigentümer dem Finanzamt durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde bzw. Denkmalbehörde nachweist, dass die Bedingungen für die erhöhten AfA erfüllt sind. Der BFH hat wiederholt entschieden, dass eine Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG unabhängig von deren Rechtmäßigkeit für die Finanzverwaltung bindend ist.

Aufgrund einer Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 wird nunmehr aber gesetzlich festgeschrieben, dass eine offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung der Gemeindebehörde oder Denkmalschutzbehörde nicht als Nachweis gemäß § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG anzuerkennen ist und damit keine Bindungswirkung im Besteuerungsverfahren entfaltet. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit ist anzunehmen, wenn an dem Verstoß der streitigen Maßnahme/Bescheinigung gegen formelles oder materielles Recht vernünftigerweise (!) kein Zweifel besteht und sich deshalb die Rechtswidrigkeit aufdrängt.

Beispiele für eine „offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung“ sollen unter anderem sein: Weiterlesen

Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Schätzung von Benzinkosten möglich?

Wer sich der Mühe unterzieht und für seinen Dienstwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, muss dennoch alle Kosten einzeln und belegmäßig nachweisen – so der eiserne Grundsatz. Anders als bei der Nutzung eines privaten Kfz für Dienstreisen ist auch eine Schätzung von Treibstoffkosten nicht erlaubt. Das FG München hatte im Jahre 2018 entschieden, dass eine Schätzung von Aufwendungen selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16). Doch jüngst hat ebenjenes FG München ein Urteil gefällt, das von dem Grundsatz des Einzelnachweises ein Stück weit abrückt (Urteil vom 16.10.2020, 8 K 611/19). Weiterlesen

Aufreger des Monats März: Abgabe einer E-Bilanz auch für Kleinstunternehmer

Am 6. Juni 2020 hat der BFH entschieden, dass die digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung wirtschaftlich unzumutbar ist, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen (BFH-Urteil vom 16.6.2020, VIII R 29/19).

Gerade einmal drei Monate später urteilt das Schleswig-Holsteinische FG: Auch wenn die Klägerin ausweislich ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust erlitten und in den Vorjahren lediglich Gewinne im unteren vierstelligen Bereich erwirtschaftet worden sind, so liegt keine unbillige Härte vor, die eine Ausnahme von der verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Bilanz rechtfertigen würde (Urteil vom 9.9.2020, 3 K 6/20). Weiterlesen

Gegenseitiger Verkauf wertloser Aktien war kein Gestaltungsmissbrauch! Ist er es aber heute?

Eigentlich ist die Sache einfach: Seit 2009 werden Gewinne aus Aktienverkäufen stets besteuert; dementsprechend müssen auch Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich abziehbar sein. Zumindest müssen sie mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnet werden können.

Doch im Steuerrecht gilt nach dem Willen der Finanzverwaltung: Gewinne = gut, Verluste = selbst schuld. Und so streiten sich Kapitalanleger seit Jahren mit der Finanzverwaltung darum, ob und inwieweit ihre Aktienverluste steuerlich abziehbar bzw. verrechenbar sind. Ich kann die Verfahren, in denen die Finanzverwaltung unterlegen ist, zwar kaum noch zählen. Aber sie bleibt unglaublich hartnäckig. Weiterlesen

Sofortabschreibung von PCs: Heißt „sofort“ wirklich „sofort“?

Wie sicherlich mittlerweile allgemein bekannt ist, ist Nutzungsdauer von Computerhardware und -software per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt worden, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird (BMF 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:0013).

Nun ist mir zuletzt mehrfach signalisiert worden, dass der Begriff „Sofortabschreibung“ falsch sei. Offenbar ist der eine oder andere der Ansicht, dass beim Kauf eines PCs im Dezember 2021 nur 1/12 in 2021 und dann 11/12 des Kaufpreises in 2022 abgezogen werden dürfen. Doch ich meine, dass diejenigen, die diese Auffassung vertreten, falsch liegen. § 7 Abs. 1 EStG lautet:

„Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt.“

Da sich die Nutzungsdauer bei PCs nun aber eben nicht auf „mehr als ein Jahr“ erstreckt, besteht folglich kein Raum für eine AfA oder eine Zwölftelung. Vielmehr sind die Anschaffungskosten im Jahr des Erwerbs in einer Summe abzuschreiben, und zwar unabhängig vom Monat des Kaufs. Ich gebe aber gerne zu, dass das BMF gut daran getan hätte, das auch genauso zu kommunizieren.

 

Kindergeld: Ausnahme von der Sperrfrist für EU-Ausländer

Mitte 2019 ist das “Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch” in Kraft getreten. Mit dem genannten Gesetz haben die Familienkassen eigene Prüfungskompetenzen erhalten, um Missbrauch von Kindergeld bzw. dessen Bezug zu verhindern. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger sind im Übrigen in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen (§ 62 Abs. 1a Satz 1 EStG). Das FG Bremen hat bereits Bedenken gegen die EU-Konformität des dreimonatigen Kindergeldausschlusses angemeldet. Weiterlesen