Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Homeoffice – Update

Gerade erst habe ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Homeoffice: Mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist es nicht weit her“ veröffentlicht, da überrascht uns der Gesetzgeber mit einer Neuregelung zum Unfallversicherungsschutz.

Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag nämlich das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen; der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 – sehr kurzfristig – zugestimmt. Zu dem Gesetzesvorhaben hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales zwei Tage vor der Bundestagssitzung noch Änderungsvorschläge eingebracht, die auch Berücksichtigung gefunden haben (BT-Drucksache 19/29819 vom 19.5.2021). So ist § 8 SGB VII nun geändert worden. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit. Auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtung soll bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt werden.

In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: Weiterlesen

KöMoG oder mit dem Kopf durch die Wand

Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll unter anderem eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt werden. An sich ist das Gesetz zu begrüßen, doch wird es von Vielen als unausgegoren bezeichnet.

Der Bundesrat bedauerte in seiner Stellungnahme, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das sogenannte Optionsmodell und eine Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts vorgelegt hat, ohne die Länder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Beteiligung der Länder hätte bei einem derart komplexen Vorhaben dazu beitragen können, bereits frühzeitig Zweifels- und Anwendungsfragen zu klären, schreibt die Länderkammer. In der vorgelegten Form sei das Optionsmodell für die Praxis allenfalls eingeschränkt tauglich, da es in wesentlichen Teilen nur rudimentär und nicht hinreichend rechtssicher ausgestaltet ist. Die vorgesehene Optionsregelung für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung müsse fachlich und organisatorisch noch eingehender geprüft und vorbereitet werden. Weiterlesen

Steuerliche Beurteilung von Stipendien – alles andere als leicht

Stipendien sind eine feine Sache. Wohl jeder Student, Doktorand oder – angehende – Wissenschaftler freut sich darüber. Die Freude hält sich auf Seiten der Steuerberater und der Finanzbeamten aber in Grenzen, wenn sie die steuerliche Einordnung vornehmen müssen. Denn es zeigt sich, dass letztlich eine tiefgehende Einarbeitung in die Förderrichtlinien erforderlich ist, um zu entscheiden, ob ein Stipendium überhaupt steuerbar, steuerfrei oder steuerpflichtig ist.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Stipendien im Allgemeinen steuerfrei sind. Allerdings sind der Steuerfreiheit enge Grenzen gesetzt. Unter anderem darf ein Stipendium den Empfänger nicht zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichten (§ 3 Nr. 11 u. Nr. 44 EStG). Nachfolgend möchte ich Ihnen kurz einige Urteile zum Thema „Stipendium“ aus der jüngeren Zeit vorstellen. Weiterlesen

Homeoffice: Mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist es nicht weit her

Bekanntlich müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern derzeit die Arbeit im Homeoffice anbieten, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen (vgl. dazu den Blog-Beitrag „Homeoffice geht in die Verlängerung“ von Herrn Prof. Dr. Jahn). Mich persönlich wundert, dass die Frage des Schutzes über die gesetzliche Unfallversicherung dabei nur wenig beachtet wird.

Im Jahre 2018 hat das BSG den Unfallschutz für im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer zwar deutlich gestärkt (BSG-Urteile vom 27.11.2018, B 2 U 8/17 R und B 2 U 28/17 R). Ich möchte aber nachfolgend kurz ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vorstellen, das zeigt, wie schnell das Pendel in Richtung „Privatunfall“ ausschlagen kann (Urteil vom 9.11.2020, L 17 U 487/19): Weiterlesen

Endlich: PV-Anlagen für gewerbesteuerliche Kürzung nicht mehr schädlich

Vermögensverwaltende Unternehmen beanspruchen nach Möglichkeit die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Doch der eigentlich allgemein gewünschte Betrieb von Photovoltaikanlagen ist nach bisheriger Auffassung kürzungsschädlich. Gewerbesteuerlich unproblematisch wäre der Betrieb der Anlagen nur, wenn das Wohnungsunternehmen den Strom selbst verbraucht, das heißt, daneben keine Lieferung an Dritte (einschließlich der Mieter) vornimmt.

Das soeben vom Bundestag verabschiedete Fondsstandortgesetz sieht hier nun aber eine Erleichterung vor: So sollen nun die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und der Betrieb von E-Ladestationen für die erweiterte Kürzung unschädlich sein. Weiterlesen

Rücknahme der Genehmigung zur Ist-Besteuerung bei falscher Umsatzschätzung

Das Finanzamt kann die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten genehmigen, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Früher galt eine Grenze von 500.00 Euro (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, ist der maßgebende Gesamtumsatz nach den voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres zu bestimmen. Für diese Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (BFH-Urteil vom 11.11.2020, XI R 41/18).

Was aber gilt, wenn die Prognose, also die Schätzung des Unternehmers, einen Umsatz von weit weniger als 600.000 Euro vorgesehen hat, sich diese Schätzung aber als haltlos erweist? Weiterlesen

Versorgungsfreibetrag für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Zugegebenermaßen schlägt das Herz des Steuerrechtlers nicht gerade höher, wenn er sich mit der Frage befassen muss, ob ein Versorgungsfreibetrag zu gewähren ist oder nicht. Für die betroffenen Pensionäre kann die Antwort auf die Frage aber höchst interessant sein, vor allem, wenn es noch um Altfälle geht und der Versorgungsfreibetrag noch nicht so arg abgeschmolzen war wie heute. Weiterlesen

Rückforderung von „Riester-Abzug“: Herbe Schlappe für Finanzverwaltung

Manch Riester-Sparer hat in der Vergangenheit unangenehme Post seines Finanzamts erhalten. Ihm wurde mitgeteilt, dass der bereits gewährte Sonderausgabenabzug für mehrere Jahre zu kürzen sei, weil die Voraussetzungen für den Abzug nicht vorgelegen hätten. Ich nehme an, dass die Rückforderungen überwiegend zurecht erfolg(t)en.

Doch es gibt auch Fälle, in denen diese falsch sind. Und dann beginnt das verfahrensrechtliche „Elend“. Weiterlesen

Keine Schenkungsteuer für Mitnahme auf Luxuskreuzfahrt! BFH urteilt mit interessanter Begründung

Im Jahre 2018 hatte das FG Hamburg entschieden, dass allein die „kostenlose Mitnahme“ auf eine Luxuskreuzfahrt im Ergebnis nur als Gefälligkeit zu beurteilen sei und folglich keine Schenkungsteuer anfällt (Urteil vom 11.6.2018, 3 K 77/17). Im Ergebnis hat der BFH das Urteil bestätigt, allerdings mit einer durchaus bemerkenswerten Begründung, die auch in ähnlich gelagerten Sachverhalten von Interesse sein kann (BFH Urteil v. 16.09.2020 – II R 24/18). Weiterlesen

Aufreger des Monats Mai – ich lege nach!

In meinem gestern erschienen Blog-Beitrag habe ich die Unmengen an Gesetzesänderungen aufgelistet, die von Steuerpflichtigen, Steuerberatern und Finanzbeamten innerhalb weniger Monate umgesetzt werden mussten bzw. müssen. Die Überschrift lautete „Ein (Steuer-)Gesetzgeber außer Rand und Band“.

Um dieser Aussage noch etwas Nachdruck zu verleihen, möchte ich kurz auf das „Vierte Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes“ zu sprechen kommen, mit dem eben nicht nur eine „effektive Durchsetzung des dynamischen Fischereirechts“ erreicht werden soll, sondern auch die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen – erneut – ausgeweitet werden.

Vom 1.3. bis 31.10.2021 sollen neue Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung gelten – doch diesmal werden es „vier Monate oder 102 Arbeitstage“ und nicht 115 Arbeitstage sein.

Dass es jetzt 102 und nicht mehr 115 Tage sein sollen, sei das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Schön ist dazu ein Auszug aus der Bundestagsdrucksache 19/28840 vom 21.4.2021: „Es sei am Ende ein vernünftiger Weg gefunden worden.“

Halten wir fest: Eine Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung wird in einem artfremden Gesetz untergebracht, es wird willkürlich eine Zahl für die maximalen Arbeitstagen gegriffen, die Zahl weicht zudem von der „bekannten“ Zahl ab und das Ganze wird als „vernünftig“ betrachtet. Ich kann mir nicht helfen, aber meine Vorstellung von gesetzgeberischer Vernunft ist eine andere.

Lassen wir den Spott einmal beiseite: Tatsächlich sollten sich Betroffene alsbald mit den Gesetzesänderungen befassen, da auch eine neue Meldepflicht des Arbeitgebers vorgesehen ist.