Als die Möglichkeit des Kontenabrufs durch Finanz- und Sozialbehörden vor vielen Jahren eingeführt worden ist, hieß es, die Kontenabrufe würden mit Augenmaß vorgenommen. Doch bereits unmittelbar nach Einführung wurde klar, dass der Begriff „Augenmaß“ sehr weit ausgelegt wird. Nun liegen die Zahlen für 2020 vor und diese sind gegenüber dem Vorjahr abermals gestiegen.
Im vergangenen Jahr sind 1.014.704 Kontenabfragen erfolgt. Beim Start im Jahre 2005 waren es gerade einmal 8.700. Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 289.861 (Vorjahr: 186.575) Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt sind dies 1.304.565 Kontenabfragen (Vorjahr: 1.101.832). Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) um einen Kontenabruf ersuchen. Seit November 2016 ist dies sogar dann zulässig, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche weniger als 500 Euro betragen. Dies führt dazu, dass allein die Gerichtsvollzieher im Jahre 2020 über 666.000 Abrufe getätigt haben.
Irgendwie ist es ja beruhigend zu wissen, dass das Behördenwesen zumindest bei der „Kontenausspähung“ trotz der Corona-Pandemie bestens funktioniert hat. Wären doch nur die deutschen Gerichtsvollzieher – und nicht die EU – mit der Beschaffung der Corona-Impfstoffe beauftragt worden. Wir hätten die Pandemie – bei diesem Arbeitseifer – längst hinter uns gelassen. Weiterlesen