Die Führung eines Fahrtenbuchs ist – von ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen – die einzige Möglichkeit, um bei dienstlichen oder betrieblichen Kfz der Ein-Prozent-Regelung zur Versteuerung der Privatnutzung zu entgehen. Doch ein Fahrtenbuch macht viel Arbeit und so ist es nicht verwunderlich, dass manch Steuerzahler versucht, diese Arbeit ein Stück weit zu reduzieren. Zudem können natürlich Fehler passieren. Und diese sind nach der Auffassung zahlreicher Finanzbeamter nicht zu tolerieren.
Selbst geringste Ungenauigkeiten gehören bestraft. Dabei hat der BFH bereits mit Urteil vom 10.4.2008 (VI R 38/06) entschieden, dass kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung führen. Weiterlesen