Billigkeitsregelung für kleine PV-Anlagen: Was ist denn mit der Bauabzugsteuer?

Wie an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet, hat das BMF Anfang Juni eine Vereinfachung für Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kW sowie für Betreiber kleinerer Blockheizkraftwerke erlassen: Für solche Anlagen ist auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (BMF-Schreiben vom 2.6.2021 – IV C 6 – S 2240/19/10006 :006). Das BMF-Schreiben wurde am 29.10.2021 ergänzt bzw. aktualisiert.

Je länger ich mich mit der Billigkeitsregelung befasse und je mehr Fragen von Mandanten kommen, um so mehr hadere ich mit dem neuen Wahlrecht. Bereits kürzlich habe ich auf die Problematik der Investitionsabzugsbeträge (IAB) hingewiesen. Weiterlesen

Auch ein Hochzeits-DJ kann ein Künstler sein

„God is a DJ“ wusste schon die Band Faithless in ihrem gleichnamigen Song zu berichten. Und für zahlreiche Clubgänger sind DJs auch durchaus kleine Götter. Nun, so weit würde ich natürlich nicht gehen. Doch Künstler sind DJs allemal – zumindest viele unter ihnen. Allerdings sind weite Teile der Finanzverwaltung der elektronischen Musik offenbar weniger angetan und sehen in den DJs eher reine Plattenaufleger, die Tanzveranstaltungen begleiten. Daher werden DJs in schöner Regelmäßigkeit als Gewerbetreibende und folglich als gewerbesteuerpflichtig eingeordnet. Und die Veranstaltungen werden auch nicht als Konzerte, sondern als ebenjene Tanzvergnügen betrachtet.

Dass DJs und Clubbetreiber ganz anderer Meinung sind, versteht sich von selbst. Und so kommt es immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten. Weiterlesen

Aufreger des Monats November: Selbst der absurdeste Bodenrichtwert ist anzusetzen!

Der Grundbesitzwert für steuerliche Zwecke, also für die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder in bestimmten Fällen auch für die Grunderwerbsteuer, bestimmt sich nach dem Bewertungsgesetz. Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich gemäß § 179 Sätze 1 und 2 BewG regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem BauGB zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen.

Obwohl sich in § 179 BewG das Wort „regelmäßig“ befindet und dieses eigentlich suggeriert, dass es auch Ausnahmen geben müsse, werden solche Ausnahmen weder von der Finanzverwaltung noch von den Gerichten gesehen. Der Bodenrichtwert gilt – ohne Wenn und Aber und sei er auch noch so absurd. Weiterlesen

Kapitalmaßnahmen von Hewlett-Packard, eBay und Vodafone: Urteilsserie des BFH

„Kaufe am Ort“, so lautet das Credo vieler Fachhändler und ihrer Kunden. Übertragen auf Anleger könnte es lauten „Kauft Aktien deutscher Kapitalgesellschaften“. Wahrscheinlich haben sich dies Anleger von Hewlett-Packard, eBay und Vodafone auch gedacht, nachdem sie sich zunächst mit diversen Kapitalmaßnahmen der Konzerne und im Anschluss mit steuerlichen Problemen konfrontiert sahen. Während diese in Sachen „Hewlett-Packard“ und „eBay“ nach einer Urteilsserie des BFH nun offenbar ausgeräumt sind, geht die Sache „Vodafone“ in die nächste Runde, möglicherweise sogar bis vor den EuGH.

Worum geht es? Ich möchte die Fälle hier nur in aller Kürze vorstellen. Zunächst zu den Fällen „Hewlett-Packard“ und „eBay“: Weiterlesen

Billigkeitsregelung für kleine PV-Anlagen: BMF äußert sich zu IAB

Das BMF hat Anfang Juni eine Vereinfachung für Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kW sowie für Betreiber kleinerer Blockheizkraftwerke erlassen: Für solche Anlagen ist auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden (BMF-Schreiben vom 2.6.2021, IV C 6 – S 2240/19/10006 :006).

Kürzlich bin ich der Frage nachgegangen, was eigentlich mit Investitionsabzugsbeträgen (IAB) geschieht, die in der Vergangenheit in Anspruch genommen wurden (siehe Blog-Beitrag: Billigkeitsregelung für kleine PV-Anlagen: Was geschieht eigentlich mit dem IAB?). Offenbar war ich mit meinem Problem nicht allein, denn tatsächlich hat das BMF hierzu soeben Stellung genommen, und zwar mit Schreiben vom 29.10.2021 (IV C 6 – S 2240/19/10006 :006). Dieses enthält zu dem Thema folgenden Satz: „Die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung ist kein Fall des § 7g Absatz 4 EStG, da insoweit keine schädliche Verwendung der Investition vorliegt.“

Leider hat sich das BMF nicht die Mühe gemacht, diese Aussage mit Leben, sprich mit einem Beispiel, zu füllen. Und so darf sich der Rechtsanwender mit den Feinheiten des § 7g EStG befassen, und zwar insbesondere den Unterschieden zwischen Absatz 3 und Absatz 4. Nun gut: Von einem Steuerberater kann das vielleicht noch verlangt werden. Wenn man aber bedenkt, dass die neue Regelung der „Vereinfachung“ dienen und gerade auch steuerlichen Laien nutzen soll, so wäre den Verantwortlichen des BMF kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn sie ein oder zwei Beispiele gebracht hätten.

So möchte ich das hiermit übernehmen:

Beispiel 1:
Es wird ein IAB geltend gemacht und die Investition erfolgt auch wie geplant. Aber: Bereits ab dem Anschaffungsjahr wird die Billigkeitsregelung beantragt. Folge: Der IAB muss mangels betrieblicher Investition rückgängig gemacht werden. Die Rückgängigmachung beruht auf § 7g Abs. 3 EStG. Und dieser wird von der Billigkeitsregelung nicht umfasst.

Beispiel 2:
Es wird ein IAB geltend gemacht und die Investition erfolgt auch wie geplant. Bereits ab dem Jahr, das dem Anschaffungsjahr folgt, wird die Billigkeitsregelung beantragt. Folge: Der IAB müsste eigentlich auch hier rückgängig gemacht werden. Aber: Da das BMF ausdrücklich verfügt, dass kein Fall des § 7g Abs. 4 EStG vorliegen soll, bleibt der IAB erhalten.

So interpretiere ich jedenfalls das aktuelle BMF-Schreiben.

Bitte erlauben Sie mir noch einen Kommentar: Bei allem Verständnis für die Vereinfachungsregelung bleibt ein Geschmäckle. Das BMF schreibt: „da insoweit keine schädliche Verwendung der Investition vorliegt.“ Wenn man § 7g EStG jedoch gründlich analysiert, liegt in der Ausübung des Liebhaberei-Wahlrechts indes sehr wohl eine schädliche Verwendung, denn schließlich liegt kein Gewerbebetrieb (mehr) vor und eine betriebliche Nutzung kann nicht (mehr) erfolgen. Aber sei es drum: Nehmen wir die Regelung so hin, wie sie vom BMF verfügt wird. Und hoffen wir, dass derartige Fälle nicht vor den Gerichten landen werden, weil sich ein Finanzbeamter bewogen fühlt, die Billigkeitsregelung nicht anzuwenden. Ob die Gerichte Vertrauensschutz gewähren werden, weiß ich nicht.


Corona-Rückholaktion: Finanzämter versagen Abzug als außergewöhnliche Belastung – zurecht?

Im Frühjahr 2020 mussten unzählige Bürger ihren Urlaub abbrechen und wurden durch Flugzeuge, die vom Auswärtigen Amt gechartert wurden, nach Deutschland zurückgeholt. Seit Juni des vergangenen Jahres haben die zurückgeholten Reisenden Rechnungen des Auswärtigen Amtes über Kostenbeteiligungen von 200 Euro bis 1.000 Euro erhalten.

Soweit ersichtlich, lehnen die Finanzämter einen Abzug der Kostenbeteiligung als außergewöhnliche Belastung ab. Zwar kommt bei geschäftlichen Reisen ein Abzug der Kosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in Betracht, doch nachfolgend soll es um private Reisen gehen.

Auf den ersten Blick ist man eigentlich schnell geneigt, einen Abzug der Kosten zu bejahen. Sie sind zwangsläufig entstanden und eine Pandemie ist ein außergewöhnliches Ereignis. Weiterlesen

Zuordnung zum Unternehmensvermögen – Frist bleibt erhalten!

Wer ein Gebäude oder eine Photovoltaikanlage errichtet, will bei einer unternehmerischen Nutzung einen möglichst hohen Vorsteuerabzug erreichen. Bei Immobilien oder Anlagen, die zu 100 Prozent unternehmerisch genutzt werden, ist dies üblicherweise kein Problem. Wenn jedoch eine unternehmerische und eine außerunternehmerische (private) Nutzung zusammentreffen, verlangen BFH und BMF eine zeitnahe und vor allem erkennbare Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Diese ist spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres des Leistungsbezuges zu treffen, bei Leistungen für ein Gebäude im Jahre 2019 also bis zum 31. Juli 2020.

Früher war dies der 31. Mai. Aufgrund der für den Veranlagungszeitraum 2020 verlängerten Abgabefrist gelten ausnahmsweise der 31. Oktober 2021 bzw. sonntags- und feiertagsbeding der 1. oder 2. November 2021.

Den 31. Oktober, 31. Juli bzw. den 31. Mai als echte Ausschlussfrist anzusehen, ist jedoch eine reine Rechtsfortbildung des BFH und im Gesetz nicht unmittelbar normiert. Nun gibt es zahlreiche Fälle, in denen die Frist nicht beachtet wurde und mithin der Vorsteuerabzug versagt worden ist. Weiterlesen

Garantiezusagen: Vorläufiges Aufatmen bei Kfz-Händlern

Der BFH hat in seinem Urteil vom 14.11.2018 (XI R 16/17) entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist. Das führt dazu, dass die Leistungen aus entgeltlichen Garantiezusagen des Händlers in bestimmten Konstellationen zwar umsatzsteuerfrei sind, dafür aber der Versicherungssteuer unterliegen.

Die Folgen aus dieser Rechtsprechung sind weitreichend

Händler, die selbst Garantiezusagen erteilen, gelten als Versicherer, müssen sich als solche registrieren lassen, Versicherungssteuer abführen und die entsprechenden Aufzeichnungspflichten beachten. Die Behandlung der Garantiezusage als umsatzsteuerfreie Versicherungsleistung führt im Übrigen dazu, dass der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen entfällt, die später in eine „Garantie-Reparatur“ einfließen. Alles in allem ist der Aufwand, der sich aus der Rechtsprechung ergibt, enorm. Weiterlesen

Die eigene Steuererklärung des Beraters – offenbar ein ungeliebtes Kind

Auch Steuerberater kommen nicht umhin, eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Und dem einen oder anderen mag es dabei wie dem Schuster mit den eigenen Schuhen ergehen. Zugegebenermaßen wird er in eigener Sache nicht die „schlechteste“ Steuererklärung erstellen, aber sicherlich nicht die „liebste“. Von daher verwundert es nicht, dass manch Steuerberater seine Steuererklärung erst recht spät abgeben möchte. Doch der BFH ist hart: Die verlängerte Erklärungsfrist des § 149 Abs. 3 AO gilt nicht für die eigene Steuererklärung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe und seines mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten.

Fazit: Ein Steuerberater muss seine eigene Steuererklärung bis zum 31. Juli oder aktuell für das Jahr 2020 bis zum 31. Oktober abgeben (BFH, Beschluss vom 27.8.2021, VIII B 36/21). Weiterlesen

Einkommensteuervordrucke 2021: Wieder eine neue Anlage

Man glaubt es kaum, doch das Steuerjahr 2021 neigt sich schon in einigen Wochen dem Ende zu. Und wie jedes Jahr um diese Zeit präsentiert uns die Finanzverwaltung die Steuererklärungsvordrucke für den entsprechenden Veranlagungszeitraum.

Zeit also, sich mit den neuen Einkommensteuervordrucken 2021 zu befassen. Und siehe da: Wieder hat eine neue Anlage das Licht die Welt erblickt. Es ist die „Anlage Mobilitätsprämie“. Ich hatte es bereits im letzten Jahr prophezeit, dass der große „Anlage-Reigen“ weitergeht. Schon irgendwie interessant: Während des Bundestagswahlkampfs wurde quer durch die Parteien der Bürokratismus angeprangert, während zur gleichen Zeit ebenjener vorangetrieben wurde – und zwar nicht nur im Steuerrecht. Insgesamt haben wir nun – wenn ich richtige gezählt habe – über 30 (!) Anlagen zur Einkommensteuererklärung. Weiterlesen