Erbschaftsteuer und Familienheim: Verliert die Zehn-Jahres-Frist ihren Schrecken?

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Bei der Vererbung an den Ehegatten oder Lebenspartner kommt es nicht auf die Größe des Eigenheims an, in den anderen Fällen tritt eine Vergünstigung ein, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt.

Wird die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Das Tatbestandsmerkmal „zwingende Gründe“ wird durch die Finanzgerichte – bislang – leider äußerst eng ausgelegt. So sollen übliche altersbedingte Einschränkungen keine zwingenden Gründe für einen Auszug aus dem Familienheim innerhalb der Zehn-Jahres-Frist darstellen (FG Düsseldorf, Urteil vom 8.1.2020, 4 K 3120/18 Erb). Auch das FG Münster hat in diesem – sehr restriktiven – Sinne entschieden: Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt (Urteil vom 10.12.2020, 3 K 420/20 Erb).

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim, welches der Erbe innerhalb von zehn Jahren nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt, falle nur dann nicht weg, wenn er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert sei. Ein „zwingender Grund“ im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts schlechthin unmöglich sei.

Doch mit dieser Haltung der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte könnte nun Schluss sein. Weiterlesen

Anfechtung eines Grundstückskaufs: Grunderwerbsteuer als Schadensersatz einfordern?

Wird ein Grundstücksgeschäft rückgängig gemacht, kann die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden. Geregelt ist dies in § 16 GrEStG, wobei die Vorschrift durchaus ihre Tücken hat, etwa eine Zwei-Jahres-Frist, wenn es um Fälle des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG geht. Nun gehen der Rückabwicklung von Grundstückserwerbern oftmals erbitterte Streitigkeiten voraus. Zuweilen basieren diese darauf, dass sich der Erwerber vom Verkäufer arglistig getäuscht sieht. Wenn es dem Erwerber aber tatsächlich gelingt, sich von dem Kaufvertrag zu lösen und einen Schadensersatz gegen den Verkäufer geltend zu machen, so stellt sich die Frage, ob dieser Anspruch auch die Maklerprovision und die Grunderwerbsteuer umfasst. Denn üblicherweise könnte sich der Käufer beide Zahlungen auch selbst zurückholen, also vom Makler und vom Finanzamt.

Kürzlich hat der BGH diese Frage im Sinne der Geschädigten beantwortet: Weiterlesen

Betriebskantine – oder was kostet das Schnitzel?

Außerhalb der Coronazeit war die Frage des richtigen Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Speisen ein andauernder Streitpunkt in Betriebsprüfungen. Doch es wird der Tag kommen, an dem es wieder darum geht, ob 7 oder 19 Prozent zu berechnen sind. In Sachsen jedenfalls konnten die Nutzer von Betriebskantinen darauf hoffen, dass ihr Schnitzel und ihre Currywurst nur mit 7 Prozent Umsatzsteuer belastet waren (bzw. künftig belastet werden), weil „ihr“ Finanzgericht entschieden hatte, dass die Bereitstellung von Speisen in der Betriebskantine eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung von Speisen darstellt (Urteil vom 16.12.2020, 2 K 1072/19).

In München, das heißt beim BFH, sieht man die Sache anders und gönnt den Arbeitnehmern kein preiswertes Kantinenessen: Ein Unternehmer, der in einer Betriebskantine Speisen portioniert, auf Mehrweggeschirr mit Mehrwegbesteck ausgibt sowie das Geschirr und Besteck nach dessen Rückgabe reinigt, erbringt eine sonstige Leistung, die vor dem 1. Juli 2020 dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterlag (BFH-Urteil vom 20.10.2021, XI R 2/21).

Damit hat der BFH nach den Foodcourts und den Bäckereifilialen auch den Kantinenpächtern einen herben Dämpfer versetzt. Weiterlesen

420.000 Euro für ein Mausoleum – steuerlich abziehbar!

Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Was als „angemessen“ in diesem Sinne gilt, liegt natürlich im Auge des Betrachters – und der Richter des BFH. Um es mit deren Worten zu sagen: Entscheidend ist, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung gehört. Weiterlesen

Trikots für Minikicker, Bambinis und Jugendteams: Sponsoring oder Spende?

Erfreulicherweise gibt es viele sportinteressierte Gewerbetreibende und auch Freiberufler, die die Sportteams ihrer Region mit Trikots ausstatten und die Sportbekleidung mit dem Logo des Unternehmens versehen. Während wohl bei der Zurverfügungstellung an Seniorenmannschaften üblicherweise ein Sponsoring zu erkennen und folglich der Vorsteuerabzug aus dem Kauf der Trikots möglich ist, sieht die Sache bei der Überlassung an Jugendmannschaften anders aus. Die Finanzämter argumentieren dann gerne, es sein kein Werbeeffekt erzielt worden, weil Mannschaften im Jugendbereich kaum Publikum anziehen würden. Nun, ich kann das so nicht bestätigen, denn Spiele von Minikickern, Bambinis und Jugendteams ziehen zuweilen mehr Zuschauer an als die der Seniorenteams, da Mama, Papa, Oma, Opa, Onkel und Tante zuschauen. Aber offenbar hat der eine oder andere Finanzbeamte da andere Erfahrungen gemacht.

Unterstützung für die Sponsoren bringt indes ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen FG: Weiterlesen

Wann sind Steuerberatungskosten bei der Erbschaftsteuer abziehbar?

Die Erben sind gehalten, die steuerlichen Pflichten des Erblassers zu erfüllen. Üblicherweise beschränken sich diese Pflichten auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung für den letzten und den aktuellen Veranlagungszeitraum. Manchmal entdecken die Erben aber auch ein kleines oder großes Vermögen auf ausländischen Konten und berichtigen daraufhin die Steuererklärungen der vergangenen Jahre, weil der Erblasser die Kapitalerträge dem Finanzamt verschwiegen hatte.

Der BFH hat entschieden, dass Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sind (BFH-Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19, BStBl 2022 II S. 216). Er widersprach damit der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung. Diese hat ihre Haltung nun revidiert und gleich lautende Erlasse bekannt gegeben (Oberste Finanzbehörden der Länder vom 9.2.2022, S 3810, BStBl 2022 I S. 224). Darin wird ausgeführt: Weiterlesen

Bergschäden: Schadensersatz gehört zumeist zur reinen Vermögenssphäre

Meine Heimatstadt Herten hat zwei Superlative zu bieten: Sie war einmal die größte Bergbaustadt Europas und angeblich ist sie immer noch Europas zweitgrößte Stadt ohne eigenen Bahnhof. Immerhin: Der Bahnhof ist in Planung, so dass das eine Prädikat wohl bald entfällt. Das andere Prädikat hingegen ist schon seit einigen Jahren Geschichte, denn die Schachtanlagen sind geschlossen. Was geblieben ist, sind die Bergschäden. Zwar sind Risse in den Wänden oder Schieflagen ganzer Straßenzüge nicht mehr an der Tagesordnung, aber auch heute noch sind Bergschäden zu beobachten.

Zumindest gelingt es vielen Geschädigten, bei den Verursachern einen Schadensersatz durchzusetzen, wenn auch oftmals erst nach externer Unterstützung wie etwa dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer. Nun habe ich keinen Überblick, wie es in anderen Regionen aussieht, doch ich habe den Eindruck, dass es oft (nur) auf Pauschalzahlungen hinausläuft, die geleistet werden. Aber sind die Zahlungen eines Bergbauunternehmens als steuerpflichtige Einnahmen zu erfassen, wenn es um eine Mietwohnimmobilie geht? Im Prinzip nein – so der BFH. Weiterlesen

Wenn der Nachbar baut und zahlt ….

Angenommen, Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus in einem recht eng bebauten Viertel. Das Nachbarhaus wird nun abgerissen und es soll ein Neubau mit einer Tiefgarage entstehen. Der neue Nachbar klingelt eines Tages bei ihnen an der Tür, erklärt Ihnen die notwendigen statischen Eingriffe, die auch Ihr Gebäude betreffen und bietet Ihnen ein hübsches Sümmchen für den Fall an, dass Sie mit den Eingriffen einverstanden sind. Die Kosten der Baumaßnahmen selbst trägt natürlich der neue Nachbar.

Würden Sie auf die Idee kommen, dass die Entschädigungszahlung zu steuerpflichtigen Einkünften führt, weil Sie eine Leistung an den Bauherrn erbracht haben? Weiterlesen

Aktuelles zur Steuerfalle „Einheitlicher Erwerbsgegenstand“

Gefürchtet, oft kritisiert und dennoch standhaft: die Steuerfalle „einheitlicher Erwerbsgegenstand“ alias „einheitliches Vertragswerk“ im Grunderwerbsteuerrecht. Es geht darum, dass bei einer Verbindung von Grundstückskauf- und Bauvertrag die Grunderwerbsteuer auch auf den Baupreis und nicht nur auf den Preis für den Grund und Boden entsteht. Oder wie es genau in § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG heißt: „Erstreckt sich der Erwerbsvorgang auf ein noch zu errichtendes Gebäude oder beruht die Änderung des Gesellschafterbestandes im Sinne des § 1 Absatz 2a oder 2b auf einem vorgefassten Plan zur Bebauung eines Grundstücks, ist der Wert des Grundstücks abweichend von § 157 Absatz 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes maßgebend.“

Nun wird immer wieder versucht, die Steuerfalle zu umgehen – oftmals ohne Erfolg. Immerhin haben diejenigen die Steuerfalle aber erkannt. Andere tappen in die Falle, ohne im Geringsten daran gedacht zu haben, dass bis zu 6,5 Prozent auf den Baupreis fällig werden könnte. Weiterlesen

Kinderfreibetrag kann bei Zusammenleben der Eltern nicht übertragen werden

Mutter und Vater eines Kindes steht der steuerliche Kinderfreibetrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte zu. Bei alleinerziehenden Eltern kommt es aber seit Jahr und Tag zu Streitigkeiten darüber, ob der Kinderfreibetrag nicht doch dem betreuenden Elternteil in voller Höhe zusteht.

Grundsätzlich gilt hier, dass halbe Kinderfreibetrag (nur) dann von dem einen auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht im Wesentlichen nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Dementsprechend gehen Streitigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich der Übertragung von Kinderfreibeträgen in aller Regel auch generell mit Streitigkeiten um den Unterhalt einher.

Ganz anders in einem Fall, den der BFH nun entscheiden musste. Hier leben – die nicht miteinander verheirateten – Elternteile offenbar sehr zufrieden mit ihren Kindern zusammen, sie wollten aber dennoch die Übertragung der Kinderfreibeträge erreichen. Allerdings scheiterten sie mit ihrem Begehren beim BFH (Urteil vom 15.12.2021, III R 24/20). Weiterlesen