Digitale Grundsteuererklärung – Update soll kommen

Die Verzweiflung wächst – immer mehr Bürger beklagen die mangelnde Nutzerfreundlichkeit des ELSTER-Portals zur Erstellung der digitalen Grundsteuererklärung. Ob Fachbegriffe, die sich dem Laien nicht erschließen oder ob kryptische Prüfhinweise, die selbst Fachmann und Fachfrau nicht verstehen – die Liste der Probleme ist lang.

Ich selbst hatte in zwei Blog-Beiträgen (s.u.) bereits auf Fehler hingewiesen, die bis heute nicht behoben worden sind. Daraufhin hatte ich mich auch unmittelbar an die Finanzverwaltung gewandt, um zu erfragen, ob die Fehler bereinigt werden. Es ging zum einen darum, dass die Zeile 11 doppelt und die Zeile 41 gar nicht vorhanden ist.

Ich habe nun eine Antwort der Pressestelle des Bayerischen Landesamts für Steuern erhalten. Weiterlesen

In NRW demnächst Grunderwerbsteuer zurückholen

Nordrhein-Westfalen hat es sich nicht nehmen lassen, bei der Höhe der Grunderwerbsteuer eine Spitzenreiterposition einzunehmen. Wie in einigen anderen Bundesländern auch werden 6,5 Prozent auf die Bemessungsgrundlage verlangt – nur um sich dann zu wundern, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt. Wenigstens kommt nun etwas Linderung: Voraussichtlich ab dem 30. August können sich neue Eigenheimbesitzer einen Teil der Grunderwerbsteuer zurückholen. Möglich macht es ein Förderprogramm der NRW.Bank. Im Einzelnen (Anmerkungen in kursiv): Weiterlesen

Pfändungsschutz – nachträglich durch bAV erhöhen

Bürger, die verschuldet sind und deren Gehalt bereits gepfändet wird, dürfte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessieren (BAG-Urteil vom 14.10.2021, 8 AZR 96/20). Es geht darum, dass mit dem Abschluss einer Direktversicherung im Wege der Gehaltsumwandlung ein höherer Pfändungsschutz erreicht werden kann.

Die Wirksamkeit, das heißt der höhere Pfändungsschutz, ergibt sich selbst dann, wenn die Direktversicherung nach Ergehen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgeschlossen wird. Weiterlesen

Zuordnung zum Unternehmensvermögen – BFH urteilt zugunsten der Steuerpflichtigen

Bei teilweise privat und teilweise unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern – wie Gebäuden im Allgemeinen und Photovoltaikanlagen im Besonderen – ist eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen erforderlich, wenn der Vorsteuerabzug begehrt wird. Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann ganz oder teilweise erfolgen. Die Zuordnungsentscheidung muss grundsätzlich bei Bezug der Leistung getroffen werden. Die Zuordnung zum Unternehmen wird regelmäßig durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung dokumentiert.

Die Zuordnungsentscheidung muss aber spätestens und mit endgültiger Wirkung nach außen hin bis zu dem Zeitpunkt erfolgen bzw. dokumentiert werden, für den nach den gesetzlichen Vorschriften die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr des Leistungsbezuges vorzunehmen ist. Das heißt: Eine “zeitnahe” Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn sie bis zur gesetzlichen Abgabefrist der Umsatzsteuererklärung vorliegt – so lauten seit Jahren die Grundsätze für den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern bzw. Gegenständen.

Diese Grundsätze haben auch weiterhin Gültigkeit, doch aktuell hat der BFH – im Nachgang zu einer EuGH-Entscheidung – präzisiert, wann eine Zuordnungsentscheidung als „nach außen hin dokumentiert“ gilt. Und hier hat er seinen Spielraum, den ihm der EuGH gegeben hat, durchaus zugunsten der Steuerpflichtigen genutzt. Weiterlesen

Digitale Grundsteuererklärung: Es wird immer abstruser

Heute möchte ich Ihnen zum obigen Thema einen Schildbürgerstreich erster Güte vorstellen: In meinem Blog-Beitrag „Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung“ habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Zeile 41 verzweifelt gesucht habe.

Nun kommt die Lösung: Weiterlesen

Was sind eigentlich Schuldzinsen?

Wer eine Immobilie errichtet, die der Einkünfteerzielung dienen soll, kann die damit im Zusammenhang stehenden Schuldzinsen als Werbungkosten oder gegebenenfalls als Betriebsausgaben abziehen, und zwar – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Jahr der Zahlung in voller Höhe. Anschaffungs- oder Herstellungskosten hingegen sind nur mittels AfA begünstigt.

Nun gibt es durchaus Fälle, in denen sich vermeintliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei genauerer Betrachtung als Finanzierungskosten entpuppen. So auch in einem Fall, über den der BFH jüngst entschieden hat. Sachverhalt und Begründung sollen hier nur kurz vorgestellt werden. Ich empfehle aber, das Urteil genau zu studieren, wenn jemand hohe Kosten für die Bauaufsicht und Bauleitung aufgewendet hat. Weiterlesen

Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung

Ja, auch ich hatte das Vergnügen, meine erste Grundsteuererklärung über ELSTER zu erstellen. Ehrlich gesagt hatte ich die negative Berichterstattung, die in der Tagespresse zu lesen war, als reines Sommertheater abgetan, nach dem Motto „Wenn die sonst nichts zu schreiben haben“. Klar war, dass man mit einiger Suche immer einen Hauseigentümer findet, der vermeintlich mit der digitalen Grundsteuererklärung überfordert ist. Und die Berichterstattung über die technischen Probleme der Finanzverwaltung habe ich für übertrieben gehalten. Überlastete Server können halt abstürzen; das ist nicht neu und haben wir seinerzeit auch bei den ersten Anträgen auf Corona-Soforthilfe erlebt. Doch davon geht die Welt nicht unter und die Erklärung wird halt etwas später übermittelt.

Doch ich muss Abbitte leisten: Nachdem ich als Steuerberater, zu dessen Studienfächern immerhin das Bewertungsrecht gehörte, die eigene digitale Grundsteuererklärung über ELSTER erstellt habe, kam innerlich Erstaunen auf, um nicht zu sagen, dass Verzweiflung aufkam. Die digitale Grundsteuererklärung über ELSTER ist leider ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung und gehört schnellstens überarbeitet.

Einige Beispiele: Bei „Art der wirtschaftlichen Einheit“ kann ich auf „keine Angabe“ anklicken. Prima, denke ich: Die Eintragung übernimmt dann später ein netter Bearbeiter oder eine nette Bearbeiterin des Finanzamts. Ich komme aber gar nicht weiter, wenn ich „keine Angabe“ anklicke. Also verstehe ich nicht, warum es den Button „keine Angabe“ überhaupt gibt. Weiterlesen

IAB auch ohne Fahrtenbuch – erneute Schlappe für die Finanzverwaltung

Wer einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder Sonderabschreibungen nach § 7g EStG geltend machen will, muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen. Für die geplante Anschaffung eines Pkw bedeutet das eine hohe Hürde. Die Finanzämter verlangen nämlich, dass eine mindestens 90-prozentige Nutzung üblicherweise durch Führung eines Fahrtenbuchs nachgewiesen wird. Doch mit dieser überbordenden Anforderung dürfte nun Schluss sein.

Innerhalb kurzer Zeit haben zwei Senate des BFH entschieden, dass die Führung eines Fahrtenbuchs für § 7g EStG nicht zwingend erforderlich ist. Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Firmen-Pkw auch durch andere Beweismittel nachweisen (BFH 15.7.2020, III R 62/19; BFH 16.3.2022, VIII R 24/19).

Zwar sei geklärt, dass der Nachweis einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw nicht anhand der Ein-Prozent-Regelung geführt werden kann. Der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw sei aber nicht auf ordnungsgemäße Fahrtenbücher beschränkt. Einem Unternehmer sei es nicht verwehrt, weitere Belege vorzulegen, um für die Zwecke des § 7g EStG die betriebliche Veranlassung der aufgezeichneten Fahrten und damit die fast ausschließliche betriebliche Nutzung des Pkw zu dokumentieren.

Denkanstoß:

Die beiden Entscheidungen sind zu begrüßen und auch folgerichtig, denn man kann § 7g EStG „rauf und runter“ lesen: Weiterlesen

Grundstücksverkauf… oder drum prüfe, wer optieren will

Bereits seit einigen Jahren ist bekannt, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung eines Grundstücks – außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens – nur in dem ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden kann. Eine spätere Option ist unwirksam, auch wenn sie notariell beurkundet wird (BFH 21.10.2015, XI R 40/13).

Die Rechtsprechung hat schon bei vielen Steuerpflichtigen zu hohen Vorsteuerkorrekturen geführt, die nicht mehr geheilt werden konnten. Und man muss leider auch annehmen, dass sich der ein oder andere Kollege im Nachgang mit Haftungsansprüchen konfrontiert sah. Weiterlesen

Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes: Das Zauberwort heißt „Zusammenballung“

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt zu besteuern. Leider kann man es nicht oft genug wiederholen: Die Tarifermäßigung wird nur gewährt, wenn die Abfindung zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt wird. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen – und wenn überhaupt, muss eine solche Ausnahme zumeist vor einem FG oder gar vor dem BFH erstritten werden.

In einem kürzlich entschiedenen Fall hat der BFH eine solche Ausnahme jedenfalls nicht gesehen. Weiterlesen