Die Energiepreispauschale entwickelt sich – bei allem Verständnis für das Anliegen, die Bürger zu entlasten – zunehmend zu einem gesetzgeberischen Desaster. Die handwerklichen Fehler sind nicht mehr zu übersehen. So wird es Haushalte geben, die vollkommen leer ausgehen, während andere Haushalte (Rentner-Ehepaar mit Minijobs) die Pauschale gleich viermal kassieren. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich gönne jedem Einzelnen die Pauschale, gerne auch doppelt. Aber es muss gerecht zugehen.
Nun komme ich zu meinem eigentlichen Anliegen, nämlich einem höchst interessanten Beschluss des Amtsgerichts Norderstedt. In dieser Entscheidung wird die Energiepreispauschale fast schon genussvoll auseinandergenommen (AG Norderstedt, Beschluss vom 15.9.2022, 66 IN 90/19/iww.de). Weiterlesen