Autor: Christian Herold
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Wird der Grund und Boden von einem Bauträger erworben und mit diesem ein Bauvertrag geschlossen, so handelt es sich um einen einheitlichen Erwerbsgegenstand und auf den gesamten Kauf- und Baupreis wird Grunderwerbsteuer fällig – also so, als wenn von vornherein eine „fertige“ Immobilie erworben wird. Wenn in der Bauphase gegenüber dem Bauträger Sonderwünsche geäußert werden, die dieser – gegen Entgelt – realisiert, unterliegen auch diese der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertrag besteht. Gleiches gilt beim Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung. Der BFH hat diese Auffassung der Finanzverwaltung nun bestätigt (BFH-Urteile vom 30.10.2024, II R 15/22...
Kleinere Unternehmen und Freiberufler haben die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf Antrag nicht nach den vereinbarten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen (§ 20 UStG). Doch besteht die Möglichkeit der Ist-Besteuerung auch für Freiberufler, die freiwillig Bücher führen? Nein, sagt das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 9.7.2024, 9 K 86/24). Doch ob diese Auffassung korrekt ist, muss der BFH nun in der Revision klären. Der Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Sie ermittelt ihren Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich. Die Umsatzsteuer-Festsetzungen erfolgten für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2018 jeweils gemäß § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG...
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage, früher als Instandhaltungsrücklage oder Instandhaltungsrückstellung bezeichnet, dürfen vom jeweiligen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie verausgabt hat. Wird die Erhaltungsrücklage ausnahmsweise für Maßnahmen verwendet, die zu Herstellungskosten führen, sind nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar. Diese Grundsätze hat der BFH jüngst bestätigt. Mein Blogger-Kollege Professor Ralf Jahn hat das BFH-Urteil bereits in seinem Beitrag „Kein Steuerabzug von Zahlungen in Erhaltungsrücklage vor tatsächlicher Verwendung“ bereits vorgestellt. Von daher möchte ich hier nur ein paar weitere Gedankengänge meinerseits anführen. Zunächst zum Grunderwerbsteuerrecht: Zur Grunderwerbsteuer hat der BFH entschieden, dass der...
Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn – so hat der BFH mit Urteil vom 20.11.2024 (VI R 21/22) entschieden. Damit hat er den Weg für Fälle freigemacht, in denen Unternehmer keinen Nachfolger in der eigenen Familie finden und ihren Betrieb daher ganz oder teilweise in die Hände langjähriger Mitarbeiter legen möchten, um den Fortbestand zu sichern. Der Sachverhalt: Ich erlaube mir, zum Teil aus der Pressemitteilung des BFH vom 16.1.2025 zu zitieren: Die Klägerin war seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens, einer GmbH, tätig. Da...
Die Finanzierung von Immobilienprojekten kann mitunter recht komplex sein. Der BFH musste sich nun mit der Frage befassen, welcher Einkunftsart ein Entgelt für die so genannte drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens zuzuordnen ist. Der BFH hat sich für die Zuordnung zu den sonstigen Einkünften entschieden (BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 7/23). Der Sachverhalt: Die Kläger vereinbarten mit einer GmbH, an der sie nicht beteiligt waren und zu der sie auch sonst keine persönlichen Beziehungen unterhielten, für die Durchführung eines Bauvorhabens die Gestellung von Sicherheiten. In der Folge verpfändeten sie ein Bankguthaben in Höhe von 200.000 Euro...
„Bei Geld hört die Freundschaft auf“ – so heißt es im Volksmund. Aber nicht nur unter Freunden, sondern selbst innerhalb der Familie kann es Streit ums liebe Geld geben. Erbrechtsspezialisten können ein Lied davon singen. Nachfolgend möchte ich Ihnen eine Entscheidung vorstellen, in der es innerhalb der Familie um die Frage ging, ob ein Darlehen verzinslich gewährt wurde. Die Entscheidung ist zum Zivilrecht ergangen; daher soll am Ende dieses Blog-Beitrages ein Blick ins Steuerrecht geworfen werden. Doch zunächst zu dem Beschluss des OLG Nürnberg. Dieses hat entschieden, dass der Darlehensgeber bei Darlehen unter Familienangehörigen die Beweislast dafür trägt, dass der...
„Wenn das Fahrtenbuch des Lamborghini nicht lesbar ist ….“ – so begann ein Blog-Beitrag, den ich im Jahre 2022 veröffentlicht hatte. Es ging um ein Urteil des FG München. Der Kläger stritt sich mit dem Finanzamt um zahlreiche Punkte, so auch um die Frage, ob die Fahrtenbücher, die für die Nutzung eines BMW und eines Lamborghini geführt wurden, ordnungsgemäß waren und ob für die Fahrzeuge im Betriebsvermögen eine Privatnutzung zu versteuern war. Nun liegt die Entscheidung des BFH vor, die nachfolgend kurz vorgestellt werden soll (BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 12/21).
Wie im Rahmen des NWB Expertenblogs bereits mehrfach dargestellt, ist fraglich, ob so genannte nachlaufende Betriebsausgaben für nunmehr steuerbefreite Photovoltaikanlagen abziehbar sind. Nunmehr liegt dazu ein weiteres Urteil vor, das nachfolgend vorgestellt werden soll. Worum geht es? In vielen Fällen sind in 2022 oder 2023 noch Betriebsausgaben für Photovoltaikanlagen angefallen, die den Betrieb früherer Jahre betreffen, beispielswiese eine Umsatzsteuer-Nachzahlung für 2021, die erst in 2022 an das Finanzamt entrichtet worden ist. Das FG Nürnberg hat hierzu entschieden, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben für steuerbefreite Photovoltaikanlagen mehr abgezogen werden dürfen, selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen...
Heilberufliche Leistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Bei Behandlungen, die auch ästhetischen bzw. kosmetischen Zwecken dienen oder aber von vielen Patienten – auch – aus ebenjenen Gründen in Anspruch genommen werden, wird das therapeutische Ziel seitens der Finanzämter oftmals angezweifelt. Nun hat sich der BFH mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Haarwurzeltransplantationen befasst und wie folgt entschieden:
Ein Vollzeitstudium im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem, vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer, zeitlich vollumfänglich widmen müssen – so lautet der Tenor des BFH-Urteils vom 24.10.2024 (VI R 7/22). Die Entscheidung hat zur Folge, dass Teilzeitstudierende ihre Fahrten zur Universität nach Reisekostengrundsätzen abziehen dürfen und nicht nur mit der Entfernungspauschale. Der Sachverhalt: Der Kläger, der in keinem Beschäftigungsverhältnis stand, belegte nach abgeschlossenem Studium im Jahre 2017 einen weiteren Studiengang an der Fernuniversität Hagen und war dort als Teilzeitstudent eingeschrieben. Er...
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