Autor: Christian Herold

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6. August 2015

Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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6. August 2015

Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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6. August 2015

Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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6. August 2015

Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

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17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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Autor: Christian Herold

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  • Bilanzierung
  • Recht
  • Steuern
6. August 2015

Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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6. August 2015

Ein typischer Fall: Ein junger Mensch beendet sein Masterstudium im August und möchte alsbald anfangen zu arbeiten. Während des (Master-)Studiums haben sich aufgrund von Studiengebühren, Fahrtkosten und Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung (verrechenbare) Verluste von rund 12.000 Euro angesammelt. Erzielt dieser Steuerpflichtige nun beispielsweise ab September einen Bruttoarbeitslohn von insgesamt 13.000 Euro, gehen die Verlustverrechnung bzw. der Verlustabzug nach § 10d EStG nahezu vollständig ins Leere, denn die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag läge auch ohne den Verlustabzug – je nach zu versteuerndem Einkommen –  irgendwo zwischen 0 und 600 Euro.

30. Juli 2015

Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus Aktienan- und -verkäufen, die bis Ende 2008 entstanden sind, konnten nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2013 mit „Spekulationsgewinnen“ aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zum 31.12.2013 verbleibende Altverluste hingegen dürfen nur noch mit zukünftigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.  Das sind insbesondere Grundstücksgeschäfte. Da diese aber – im Gegensatz zu Wertpapiergeschäften – nur wenige Steuerzahler tätigen, wird die Verlustverrechnung oftmals auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

28. Juli 2015

Der BFH hat mit Urteil vom 28.5.2015 (IV R 26/12) eine Gestaltung zugelassen, mittels derer in Einzelfällen eine Betriebsaufspaltung steuergünstig beendet werden kann. Vereinfacht ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger war alleiniger Kommanditist einer (Besitz-)GmbH & Co. KG sowie alleiniger Gesellschafter einer Betriebs-GmbH. Die KG vermietete im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück an die Betriebs-GmbH. Das bisherige Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft, also insbesondere das Grundstück, wurde Ende 2004 ins Privatvermögen überführt. Nur wenige Tage zuvor wurden die Anteile an der Betriebs-GmbH zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen einer anderen KG überführt.

25. Juni 2015

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

17. Juni 2015

Vor einigen Jahren machte das Schlagwort von der Bierdeckelreform die Runde. Es war Friedrich Merz, der den Ausspruch tätigte, jeder Bürger solle seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können. Vielleicht hatte ein Steuerpflichtiger, der jetzt vor dem FG Köln klagte, auf eine solche Reform gehofft, bevor er sich – womöglich resigniert – entschieden hat, seine geerbte Bierdeckelsammlung nach und nach zu verkaufen. Jedenfalls gab es für diesen Bürger nun ein böses Erwachen, denn das FG Köln hat entschieden, dass der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und Einkommensteuer unterliegt (Urteil vom 4.3.2015, 14 K 188/13).

12. Juni 2015

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, kämpfen Steuerberaterkammer und -verband derzeit darum, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts nicht einseitig zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfällt, sondern dass auch Steuerpflichtige und Berater Vorteile aus der Modernisierung – sprich der Digitalisierung –  ziehen können. Wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung geht, soll beispielsweise der Amtsermittlungsgrundsatz fallen.

21. Mai 2015

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam...

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