Autor: Christian Herold
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten dürfen. Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Riedenburg (Altmühltal) und mehreren Steuerberatern zu Grunde. Die klagenden Steuerberater betreuen verschiedene Fremdenverkehrsbetriebe und machen zusätzlich die erforderlichen Angaben zu den Fremdenverkehrsbeiträgen. Zwischen Stadtverwaltung und Steuerberatern ist umstritten, ob die Steuerberater auch berechtigt sind, im Namen ihrer Mandanten Widersprüche gegen Beitragsbescheide zu erheben.
Am Montag der vergangenen Woche habe ich mit einem namhaften Vertreter unseres Berufsstandes zum Thema „GoBD“ und „Revisionssicherheit der eingesetzten Systeme“ sprechen können. Er sagte mir, dass die Finanzämter eigentlich angehalten wären, bei ihren Prüfungen mit Augenmaß vorzugehen. Das heißt: Es soll nicht gleich jedes eingesetzte Vorsystem (Warenwirtschaftssystem, Rechnungsprogramm etc.) als nicht GoBD-konform verworfen werden, nur weil die theoretische Möglichkeit besteht, einzelne Datensätze zu löschen bzw. zu verändern. Ich stelle nun jedoch fest, dass sich die ersten Prüfer die Vorsysteme genau anschauen, die Revisionssicherheit anzweifeln und mit Hinzuschätzungen drohen – und zwar selbst dann, wenn die Prüfung ansonsten keine weiteren...
Wie bereits mein Blogger-Kollege Jürgen F. Berners ausgeführt hat, sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung des § 3a StBerG oder zumindest dessen Auslegung als nicht EU-konform an (Urteil vom 17.12.2015, C-342/14). Es sind damit – nunmehr gerichtsfest – auch ausländische Steuerberatungsgesellschaften zur Hilfeleistung in Steuersachen über die Grenze hinweg befugt, wenn sie über eine „entsprechende Qualifikation“ verfügen. Das muss naturgemäß nicht der deutsche Steuerberatertitel sein. In dem zugrundeliegenden Fall wird der BFH die klagende ausländische Steuerberatungsgesellschaft nun wohl anerkennen und zur grenzüberschreitenden Steuerberatung zulassen.
Gesellschafter, die ihrer GmbH ein Darlehen gewährt haben, können den Wertverlust ihres Darlehens in der Krise der Gesellschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Selbst wenn anerkannt wird, dass die Hingabe des Darlehens aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgte, wird sich ein Wertverlust erst mit Veräußerung der Beteiligung auswirken, sofern diese im Privatvermögen gehalten wird. In diesen Fällen sollte überlegt werden, ob die Forderung zum Beispiel an den Ehepartner oder einen anderen nahen Angehörigen veräußert werden kann.
In der Praxis hat das steuerliche Einlagekonto, das gemäß § 27 Abs. 2 KStG gesondert festzustellen ist, lange Jahre ein Schattendasein geführt. Sicherlich aufgrund mehrerer Urteile der Finanzgerichte und des BFH, aber auch aufgrund von Hinweisen in Zeitschriften und auf Seminaren wird deutlich, welchen Sprengstoff ein falsch festgestelltes Einlagekonto birgt. Bereits bestandskräftige Bescheide, die ein steuerliches Einlagekonto von 0 Euro ausweisen, obwohl hohe Beiträge in die Kapitalrücklage eingezahlt worden sind, sind in aller Regel nicht mehr änderbar. Werden nun Beträge aus der Kapitalrücklage ausgeschüttet, so ist in diesen Fällen Kapitalertragsteuer einzubehalten, obwohl der Anteilseigner lediglich Eigenkapital und keine Gewinne ausschüttet....
Zahlreiche (ehemalige) Studierende haben bereits ihre Steuererklärungen abgegeben, ihre Werbungskosten aus der Studienzeit geltend gemacht und um entsprechende Veranlagung bzw. Verlustfeststellung gebeten. Üblicherweise werden die Veranlagungen durchgeführt, die Werbungskosten nicht anerkannt (sofern es sich um ein Erststudium handelt) und die Bescheide in diesem Punkt vorläufig erlassen (im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht). Allerdings gibt es zahlreiche Fälle, in denen die Finanzverwaltung die Steuererklärungen zunächst liegen lässt oder bei denen es zum Beispiel hinsichtlich der Kosten für die doppelte Haushaltsführung Streit gibt und sich die Veranlagung daher verzögert. Sofern die Verjährung droht, sollte daher unbedingt ein ausdrücklicher Antrag auf...
In der Stadt Berlin droht vielen Vermietern von Ferienwohnungen spätestens zum 30. April 2016 das „Aus“, das heißt, es greift dann das so genannte Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Genauer gesagt läuft dann der „genehmigungsfreie Übergangszeitraum“ aus. Wohnungen dürfen danach gegebenenfalls nur noch dauerhaft – und nicht mehr kurzfristig an wechselnde Gäste – vermietet werden. Es ist zu befürchten, dass andere Städte dem Beispiel folgen werden. Was bedeutet das nun für das Steuerrecht?
Die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass Blockheizkraftwerke (BHKW) nicht mehr wie ein selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut, sondern als wesentlicher Gebäudebestandteil zu behandeln sind. Die Aufwendungen für ein BHKW sind somit entweder über die Gebäudeabschreibung zu berücksichtigen oder – im Falle des Erhaltungsaufwands – in voller Höhe sofort abzugsfähig. Ein Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung eines BHKW sowie Sonderabschreibungen nach §7g Abs. 5 EStG kommen nicht mehr in Betracht. Aus Vertrauensschutzgründen wird den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, die bisherige Verwaltungsauffassung weiterhin anzuwenden. Dieses Wahlrecht ist auf alle BHKW anzuwenden, die vor dem 31. Dezember 2015 angeschafft, hergestellt oder verbindlich bestellt worden...
Der BFH hat mit Urteil vom 8. Juli 2015 (VI R 46/14) entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers, der seine Geburtstagsparty mit einer dienstlichen Feier verbindet, teilweise als Werbungskosten abgezogen werden können. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Steuerpflichtigen, der im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt worden ist. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie...
Risikomanagementsysteme werden von der Finanzverwaltung schon seit längerem eingesetzt. Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollen diese jedoch eine gesetzliche Grundlage erhalten. In dem Referentenentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens heißt es zu § 88 Abs. 5 AO: „Die Finanzbehörden können zur Bewertung der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen und Prüfungen für eine gleichmäßige und gesetzmäßige Steuerfestsetzung und Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen automationsgestützte Systeme einsetzen (Risikomanagementsysteme). Dabei soll auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung berücksichtigt werden. Das Risikomanagement muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
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