Autor: Christian Herold
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Bereits vor einigen Wochen hat das FG Münster im Rahmen einer Pressemitteilung seine Zwischenentscheidung zum oben genannten Thema bekannt gemacht. Nunmehr sind auch die Urteilsgründe veröffentlicht worden (FG Münster v. 04.02.2016, 9 K 1472/13 G); allerdings steht nach wie vor die endgültige Entscheidung aus. Da bereits klar ist, dass die Revision zugelassen wird, ist davon auszugehen, dass auch die endgültige Entscheidung des FG Münster nur eine Zwischenetappe bei der Frage sein wird, ob Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Urteilsgründe, da sie meines Erachtens sehr einleuchtend sind.
Kosten für einen Zivilprozess werden gemäß § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige ohne diesen Prozess bzw. ohne die entsprechenden Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Der BFH musste sich in einer aktuellen Entscheidung zwar nicht mit der ab 2013 geltenden Rechtslage befassen, sein Urteil vom 17. Dezember 2015 (VI R 7/14) ist aber auf jüngere Fälle wohl analog anwendbar. Danach gilt: Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Es...
Zeichnet sich im Rahmen einer Betriebsprüfung ab, dass es zu einem erheblichen Mehrergebnis kommen wird und ist zudem davon auszugehen, dass es noch einige Monate dauern wird, bis die Bescheide erlassen werden, so ist den Mandanten gegebenenfalls zu raten, vorweg eine „freiwillige Steuerzahlung“ zu leisten. Das FG München hat hierzu entschieden: „Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steuerzahlungsforderung bereits vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und das Finanzamt diese Leistungen angenommen und behalten hat.“ (FG München , Urteil vom 26.10.2015, 7 K 774/14).
Jeder, der Mandanten berät, die Ferienwohnungen besitzen und daraus Verluste erzielen, kennt es: Eines Tages fordert das Finanzamt eine Überschussprognose an. Ist diese – wie so oft – negativ, wird die Finanzverwaltung den Verlustabzug mitunter auch rückwirkend versagen. Kritisch sind dabei insbesondere die Fälle, in denen die Ferienwohnungen auch selbstgenutzt werden oder die Eigennutzung zumindest vorbehalten ist. Ein interessantes Urteil hat nun das FG Köln gefällt; dieses könnte in bestimmten Fällen als „Rettungsanker“ dienen. Danach kann nämlich typisierend selbst dann von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige die Eigennutzung erst nachträglich ausschließt (FG Köln, Urteil vom 17.12.2015, 10 K...
Nun liegen sie vor: der „Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sowie der „Referentenentwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Mit den entsprechenden Gesetzen soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, z.B. Kassenaufzeichnungen, sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden – so das BMF auf seiner Homepage. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten: verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (keine Registrierkassenpflicht), Einführung einer Kassen-Nachschau, Sanktionierung von Verstößen.
Die GoBD verlangen an mehreren Stellen die Unveränderbarkeit der einmal erhobenen Daten. Dabei wird nicht nur die Unveränderbarkeit des eigentlichen Buchführungswerks, sondern auch der eingesetzten Vorsysteme verlangt. Beispielsweise gilt die Voraussetzung der Unveränderbarkeit auch für Warenwirtschaftssysteme. Auch Stammdaten dürfen nicht gelöscht werden. Nun stelle ich mir allerdings die Frage, inwieweit die Anforderungen der Finanzverwaltung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Einklang gebracht werden können. Denn nach § 35 BDSG müssen personenbezogene Daten in bestimmten Fällen gelöscht werden. Zudem heißt es in Absatz 2 der Vorschrift, dass personenbezogene Daten – von Ausnahmen abgesehen – jederzeit gelöscht werden können.
Bereits vor einiger Zeit habe ich vor der Gefahren eines Nießbrauchs im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge gewarnt (siehe Blog-Beitrag „Unternehmensnachfolge: Finger weg vom Nießbrauch?“). Heute möchte ich auf einen speziellen Fall aufmerksam machen, der bei der Planung der (Unternehmens-)Nachfolge ebenfalls erhebliche Probleme bereiten kann. Es geht um Folgendes: Ein Steuerpflichtiger hat seinen Betrieb vor vielen Jahren aufgegeben; die Immobilien des ehemaligen Betriebsvermögens werden jedoch weiterhin an einen fremden Unternehmer für dessen Gewerbebetrieb verpachtet. Um den Aufgabegewinn nicht versteuern zu müssen, wurde seinerzeit die Betriebsverpachtung im Ganzen erklärt. Nun möchte der Steuerpflichtige seinen verpachteten Gewerbebetrieb unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf eines...
Auf Bund-Länder-Ebene wurde Ende letzten Jahres erörtert, zu welchem Bilanzstichtag Steuererstattungsansprüche zu bilanzieren sind, die sich aus einer Änderung der Rechtsauffassung zugunsten des Steuerpflichtigen ergeben (vgl. OFD Niedersachsen 25.11.2015, S 2133-31-222/St 221). Danach gilt: „Steuererstattungsansprüche können frühestens aktiviert werden, wenn sie nach den steuerrechtlichen Vorschriften entstanden und hinreichend sicher sind (Realisationsprinzip). Für zunächst vom FA bestrittene Erstattungsansprüche ist das erst der Fall …… , wenn eine Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist, das Urteil vorbehaltlos im BStBl Teil II veröffentlicht wurde und der betroffene Steuerbescheid verfahrensrechtlich geändert werden kann.“ Die Verwaltungsauffassung ist sicherlich für sich genommen erst einmal begrüßenswert. Mich persönlich stört...
Am 15. Februar dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, an den 58. Berliner Steuergesprächen teilzunehmen. Es ging um das Thema „Niedrigzinsen und Steuerrecht“. Mehrere Referenten, unter anderem Frau Professor Hey (Universität zu Köln), diskutierten, ob die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit 0,5 Prozent pro Monat noch angemessen und vor allem verfassungskonform ist. Auch ging es um die Frage, welche Auswirkungen der Niedrigzins auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen hat bzw. welche Probleme sich durch das Auseinanderdriften von Handels- und Steuerbilanz ergeben. Letztlich bestand (und besteht) aber wohl wenig Hoffnung, dass sich an der steuergesetzlichen Regelung kurz- bis mittelfristig etwas ändern wird, da...
BP-Berichte enthalten– neben den eigentlichen Ausführungen zu den Mehr- und Minderergebnissen der Prüfungsjahre – oftmals weitere Hinweise. Diese können „gutgemeinter Natur“ sein, zum Beispiel zur ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs oder zur richtigen Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Es kann sich aber durchaus um Hinweise handeln, bei denen man sich nicht sicher ist, ob diese „Feststellungs-Charakter“ haben. Beispiel: Im Rahmen einer Betriebsprüfung einigt man sich darauf, dass in der Vergangenheit noch kein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen war. Der Prüfer vermerkt jedoch in seinem Bericht, dass bei Veräußerung einer weiteren Immobilie ein gewerblicher Grundstückshandel gegeben sei. Nun stellt sich die Frage, ob solche Angaben im...
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