Ab dem 25. Dezember 2017 verbleiben nur noch fünf Monate, bis das neue europäische Datenschutzrecht, die EU-Datenschutz-Grundverordnung wirksam wird. Fünf Monate, dass hört sich doch zunächst nach noch viel Zeit an. Doch diese Materie hat es in sich, wie Sie in meinem ersten Blog-Beitrag noch erfahren werden. Die Zeit läuft!
Was bringt die EU-Datenschutz-Grundverordnung mit sich?
Die zahlreichen Änderungen des neuen Datenschutzrechts sind mit deutlich erhöhten organisatorischen Anforderungen, Bußgeldern und Haftungsrisiken verbunden. Der Berufsstand steht vor der Herausforderung, die internen Geschäftsprozesse und den Umgang mit personenbezogenen Daten an die Anforderungen des neuen Rechts anzupassen, Zu den maßgeblichen Auswirkungen auf die Praxisorganisation verweise ich auf meinen Aufsatz in NWB 31/2017 (s.u. unter weitere Informationen).
Die Neuregelungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringen weitreichende Organisationspflichten mit sich. Insbesondere durch die neu eingeführte Rechenschaftspflicht ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die Praxisorganisation, da der Geschäftsführer/-leiter jederzeit nachweisen können muss, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen bzw. in der Kanzlei eingehalten sind. Die Rechenschaftspflicht und der erheblich veränderte Bußgeldansatz führen zu einem erheblichen Druck, die gesetzlichen Anforderungen bis Mai 2018 zu erfüllen.