Auswirkungen der Corona-Pandemie: Zusätzliches zwei Mrd. Euro-Hilfspaket des Bundes für Gründer

Gute Nachricht für Gründerunternehmen: BMF und BMWi wollen „Start-ups“ aufgrund der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen Hilfspaket mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro unterstützen. Was bedeutet das für Gründerunternehmen?

Hintergrund

Für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zehn Mitarbeitern hat die Bundesregierung bereits Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro beschlossen, die bei Einhaltung der Zuschussbedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen; diese betragen – je nach Beschäftigtenzahl – zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Einige Länder – z.B. Bayern – bieten Aufstockungsprogramme an, in Bayern können Firmen bis 250 Mitarbeiter etwa Zuschüsse bis 50.000 Euro beantragen.

Für größere Firmen ab 250 Mitarbeiter ist der neue Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (v. 27.3.2020, BGBl 2020I S. 543) – ergänzt mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3 .2020 (BGBl 2020 I S. 556) – vorgesehen. Er soll mit Garantien und Staatsbeteiligungen in der Krise Insolvenzen vermeiden. Der am 6.4.2020 beschlossene Schnellkredit des Bundes mit einer 100 Prozent Haftungsfreistellung bei Krediten bis 800.000 Euro steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind.

Was genau will der Bund bei Start-ups fördern?

Start-ups sollen aufgrund der Corona-Pandemie mit einem zusätzlichen 2-Mrd.-Euro-Hilfspaket unterstützt werden. „Mit einem 2-Mrd.-Euro-Hilfspaket sorgen wir dafür, dass diese innovative Wachstumsbranche mit vielen tausenden Beschäftigten gut durch die Krise kommt. Finanzierungsrunden können durch diese Hilfe weiterlaufen“, teilt Bundesminister Scholz am 1.4.2020 mit. Die Bundesregierung will damit die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket ergänzen, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Neben Start-ups sollen auch „junge Technologieunternehmen“ und „kleine Mittelständler“ von dem neuen Programm profitieren.

Das Maßnahmenpaket umfasst nach der amtlichen Presseverlautbarung insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden sollen:

  • Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (z.B. KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.
  • Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
  • Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden.
  • Parallel zur Umsetzung des Maßnahmenpakets stimmt die Bundesregierung weiter die Ausgestaltung des Zukunftsfonds für Start-ups ab, der mittelfristig den Weg aus der Krise unterstützen soll.

Bewertung

Das Sonderprogramm muss zunächst noch konkretisiert werden. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen, Definition der Antragsteller, Antrags- und Auszahlungsverfahren sind bislang (Stand 8.4.2020) weder vom BMF noch vom BMWi verlautbart. Das sollte alsbald nachgeholt werden, damit das Programm nicht verpufft.

Wie BMF und BMWi selbst in ihrer Pressemitteilung vom1.4.2020 einräumen, „passen klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse junger Start-ups“. Das ist richtig: Gründerunternehmen – also nicht bloß Start-ups – fallen häufig durch das „Corona-Raster“. Sie erfüllen meist nicht die Voraussetzungen der einzelnen Zuschuss-Programme (z.B. beim Bundeszuschuss „Liquiditätsengpass aufgrund Corona-Pandemie; Stichtagsprinzip etc.) und aufgrund ihrer Größe und Unternehmenskennzahlen auch nicht die der Kreditprogramme (z.B. nicht die Voraussetzungen des Sofortkredits des KfW-Programms). Damit haben gerade Unternehmen, die es am nötigsten hätten, nichts von den „allgemeinen“ Soforthilfeprogrammen auf Bundes- und Landesebene. Der Bund hat zwar auch – ich habe berichtet – ein Corona-bedingtes Sofortprogramm für die Beratung mit Kostenübernahme bis 4.000 Euro aufgelegt; aber auch dieses Programm hilft finanziell nur den Beratern, nicht hingegen der Kasse der Gründerunternehmen.

Das jetzt von BMF und BMWI proklamierte Sonderprogramm ist im Kern auf „Start-ups“ fokussiert. Dies sind in der Begriffsnomenklatur der KfW High-Tech-Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. Dies belegt auch der bislang bekanntgewordene Programminhalt. Bei erstem Hinsehen haben „normale“ Gründer von dem Programm nichts, sie werden thematisch nicht erfasst. Das ist bedauerlich weil damit ein beachtlicher Teil der Unternehmensgründer, also derjenigen, die künftig den „Mittelstand“ und damit das „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“ abbilden, unberücksichtigt bleibt. Nach der DIHK-Statistik (www.ihktransparent.de) gibt es bundesweit bei den 79 IHKs rund 4.000.000 registrierte Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe. Nach dem KfW-Gründermonitor waren 2018 rund 550.000 Gründungen bundesweit zu verzeichnen, von diesen rund 60.000 sog. „Start-ups“, also High-Tech-Gründungen mit hohem Innovationspotential. Das bedeutet weiter, dass von dem jetzt angekündigten Start-up Programm 490.000, das sind 12,25 Prozent der Gründerunternehmen (bis 5 Jahre auf dem Markt ohne Start-ups), leer ausgehen. Das kann nicht Zielsetzung vernünftiger Wirtschaftspolitik sein.

Quelle:
BMF, Pressemitteilung v. 1.4.2020 (Start-up Gründungen)


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