Sie haben es sicherlich mitbekommen: Letzte Woche hat der US-Konzern unter anderem Schokoriegel Mars und Snickers zurückgerufen. Grund waren gefundene Plastikteile in einem verkauften Riegel. Für derartige Rückrufaktionen haben die Unternehmen in der Regel eine Versicherung abgeschlossen.
Betrachten wir nun die Auswirkungen auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bei einem solchen Ereignis: Wenn die betroffenen Kunden die gekauften Schokoriegel an das Unternehmen senden und dafür einen Gutschein erhalten, verringert sich dadurch der Gewinn aufgrund steigender Aufwendungen. Zugleich wird der Gewinn durch erhaltene Zahlungen der abgeschlossenen Versicherung wieder erhöht.
Viel wichtiger als die Gewinnbeeinträchtigung wird jedoch für das Unternehmen die Frage sein, inwieweit sich die Rückrufaktion auf das Image des Unternehmens auswirkt. Dies kann in beide Richtungen gehen: Entweder die Kunden werten die Transparenz als positiv und werden weiterhin Mars und Snickers konsumieren. Es kann aber auch sein, dass genau die gegenteilige Situation eintritt: Die Kunden zweifeln an der Qualität des Produktes und schwenken auf Produkte der Konkurrenz um.
Eine Rufschädigung wirkt sich mittel- bis langfristig negativ auf die erzielten Umsatzerlöse des Unternehmens aus. Diese kann mitunter schlimmer sein als durch die kurzfristigen Auswirkungen durch die Rückrufaktion der Produkte. Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert muss in diesem Fall ggf. außerplanmäßig abgeschrieben werden. Die außerplanmäßige Abschreibung mindert zwar den Gewinn des Unternehmens, wirkt sich aber nicht auf den Cashflow aus. Durch sinkende Umsatzerlöse und damit auch abnehmende Einzahlungen wird der Cashflow geringer ausfallen.
Fazit: Die Auswirkungen einer Rückrufaktion von Produkten müssen jeweils im Einzelfall betrachtet werden. Die Mars-Fans, wozu ich auch gehöre, werden sicherlich weiterhin gerne in einen Riegel hineinbeißen.
Ein Beitrag von:
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- Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
- Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
- Fachbuchautorin
- Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
- Mehr unter carolarinker.de
Warum blogge ich hier?
Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.
2 Antworten
Ich lese auch sehr gerne die Bild Zeitung. Die Beiträge sind leider alle viel besser als dieser. Kurzum: Ausgemarst!
Sehr geehrter Herr Prof. Engel-Ciric,
vielen Dank für Ihr Feedback, über das ich mich immer freue. Leider ist Ihre Rückmeldung für mich nicht hilfreich mangels konstruktiver Kritik.
Beste Grüße
Carola Rinker