Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 24.7.2024 soll das Aufstiegs-BAföG ab Januar 2025 mit verbesserten Förderleistungen optimiert werden: Wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet, erhält künftig mehr Geld. Worum geht es und wer profitiert?
Hintergrund
Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Anspruchsberechtigt sind altersunabhängig alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten. Das Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf inzwischen mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder.
Kabinett beschließt deutliche Verbesserungen
Mit der jetzt vom Kabinett am 24.7.2024 beschlossenen Reform plant die Bundesregierung insbesondere folgende Verbesserungen:
- Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
- Auch der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
- Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
- Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht.
Erste Bewertung
Mit der Reform will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Das ist gut so, da der Fachkräftemangel nach wie vor ein großer Bremsklotz für mehr wirtschaftliches Wachstum ist und gerade der Bedarf nach Fachwirten, Meistern oder etwa den Bachelors Professional in Bilanzbuchhaltung aktuell besonders groß ist. Bislang ist allerdings nur für jeweils eine Fortbildung der Stufen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eine finanzielle Unterstützung vorgesehen. In einer ersten Bewertung hat deshalb die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die für mehr als 3,6 Mio. gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe repräsentiert, für den weiteren Beratungsprozess noch Verbesserungen vorgeschlagen, etwa eine zweite Regelförderung auf derselben Förderstufe, eine weitere Vereinfachung des Antragsverfahrens und eine konsequente Umsetzung der Digitalisierung. Was hiervon in der Beratung in Bundestag, Bundesrat und Fachausschüssen umgesetzt werden wird, muss abgewartet werden.
Wie geht’s weiter?
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf muss jetzt nach der parlamentarischen Sommerpause in Bundestag und Bundesrat beraten werden. Der Gesetzgebungsprozess sollte dann bis zum Jahresende abgeschlossen sein, damit die Änderungen beim Aufstiegs-BAföG fristgerecht zum 1.1.2025 in Kraft treten können und Unternehmen und weiterbildungswilligen Beschäftigten Planungssicherheit zu geben.
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