Aufsichtsrat aktuell: Veröffentlichung des Lebenslaufs von Aufsichtsräten noch ausbaufähig

Aufsichtsratswahlen. Wichtiges Thema. Vor allem bei großen börsennotierten Unternehmen. Frauenquote und Kompetenzen der Aufsichtsräte. Diese beiden Themen führen dazu, dass Aktionäre bei der Wahl eines neuen Aufsichtsrates Informationen über den Werdegang und die Kompetenzen der Kandidaten benötigen. Vor allem auch die Ausgewogenheit der Fähigkeiten gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Bisher sieht der Deutsche Corporate Governance Kodex lediglich eine Soll-Vorschrift für die Offenlegung der Lebensläufe der Aufsichtsräte sowie der Kandidaten für Neubesetzungen vor.

Auszug aus dem Deutschen Corporate Governance Kodex (5.4.1) für die Aufsichtsratswahl:

„Dem Kandidatenvorschlag soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden.“

Und wie sieht es mit der Umsetzung in der Praxis aus? Resulat: kann sich sehen lassen, zumindest bei den Unternehmen, die in der ersten Börsenliga, dem DAX, spielen. In der zweiten und dritten Börsenliga gibt es hierzu teilweise noch Verbesserungspotenzial, jedenfalls in Bezug auf die dargestellten Inhalte über die Aufsichtsräte.

Als gutes Praxisbeispiel dienen beispielsweise die Lufthansa, Adidas und die Deutsche Telekom. Diese stellen den Lebenslauf der Aufsichtsräte sehr übersichtlich dar. Neben der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang werden aktuelle Mandate übersichtlich publiziert. Ferner gibt die Deutsche Telekom Auskünfte über die Expertise der einzelnen Aufsichtsräte.

Internetseiten börsennotierter Unternehmen der zweiten und dritten Börsenliga (MDAX, SDAX) hingehen geben oftmals weniger Informationen über den Lebenslauf ihrer Aufsichtsräte. Detailliertere Angaben über die Ausbildung, den beruflichen Werdegang sowie aktuelle Mandate sucht man bei einigen Unternehmen vergebens.

Die Recherchen zeigen: Die Darstellungen sind sehr unterschiedlich und daher wird die Vergleichbarkeit der Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen teilweise erheblich eingeschränkt. Gerade die Expertise der einzelnen Aufsichtsräte gibt Investoren Auskunft über das Vorhandensein verschiedener Kompetenzen. In diesem Bereich gibt es bei vielen Unternehmen noch Verbesserungspotenzial.

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